Bauantrag für die Errichtung eines Landwirtschaftshandelsbetriebes im Gewerbepark "Lerchenfeld - Nord"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 24.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Firma RLH plant die Zusammenlegung mehrerer Raiffeisen-Lagerhausstandorte im neuen Gewerbegebiet in Markt Erlbach und hat hierzu einen Bauantrag eingereicht.
Die Pläne werden in der Sitzung vorgelegt.
Die RLH plant den Bau mehrerer großer Lagerhallen für Getreide, Dünger und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse, sowie auch die notwendigen Büroräume für die Verwaltung auf der ca. 1,2 ha großen Gewerbefläche.
Im Vorfeld hat es bereits verschiedene Gesprächstermine vor allem hinsichtlich der Entwässerung mit dem Abwasserzweckverband gegeben, um die Regenrückhaltung auf dem sehr großen und überwiegend versiegelten Grundstück zu regeln.
Um den Regenwasserabfluss zu drosseln wird die RLH mehrere eigene Rückhaltebecken anlegen und es werden insgesamt 3 Einleitmöglichkeiten für das Grundstück zugelassen. Zum einen erhält es einen Regenwasseranschluss mit einer Nennweite von DN 250 in der Nähe des öffentlichen Rückhaltebeckens und zum anderen werden zwei Anschlüsse an die öffentlichen Entwässerungsgräben zugelassen, so dass das Regenwasser auch größtenteils versickern kann.
Das auf den Düngeladeflächen anfallende Niederschlagswasser muss separat gesammelt werden und darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Das Bauvorhaben widerspricht dem erst kürzlich in Kraft getretenen Bebauungsplan geringfügig in dem folgenden Punkt:
1. Festgesetzte Baumassenzahl (zulässig 3,0 – hier beantragt ca. 3,11)
Da die Überschreitung nur minimal ist, kann aus Sicht der Verwaltung hierfür eine Befreiung erteilt werden.
Die Überschreitung der Baumassenzahl hat aber zur Konsequenz, dass der Wasser- und Abwasserzweckverband Herstellungsbeiträge in vierstelliger Höhe nacherheben müssen. Diese Mehrkosten sollte die RLH auch selbst zahlen, da Sie auch ausschließlich davon profitiert.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Agrarstandortes auf den Flst. 771 und 772, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Auch die Befreiung für die geringfügige Überschreitung der Baumassenzahl (BMZ) kann erteilt werden.
2. Die Mehrkosten die sich aus der Überschreitung der Baumassenzahl ergeben (insbesondere auch die Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen für Kanal und Wasser), muss der Antragsteller zahlen.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Agrarstandortes auf den Flst. 771 und 772, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Auch die Befreiung für die geringfügige Überschreitung der Baumassenzahl (BMZ) kann erteilt werden.
2. Die Mehrkosten die sich aus der Überschreitung der Baumassenzahl ergeben (insbesondere auch die Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen für Kanal und Wasser), muss der Antragsteller zahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2021 09:34 Uhr