Reparatur von Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen (mit OT)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 30.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Markt Markt Erlbach ist Straßenbaulastträger für ca. 50 km Gemeindeverbindungs- und ca. 80 km Ortsstraßen, die dauernd unterhalten werden müssen. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten hat der gemeindliche Bauhof die Straßen immer wieder notdürftig geflickt. Dies hat den Bauhof jährlich mehrere Wochen beschäftigt und das Ergebnis war trotzdem meist nicht von langer Dauer, da der Bauhof nicht über die richtigen Arbeitsmittel und das notwendige Know-How verfügt.
In den vergangenen Jahren kam außerdem noch der Umstand hinzu, dass der Bauhof viele zusätzliche Arbeiten übernehmen musste, so dass kaum Zeit für die Straßenreparatur blieb. Wenn Straßenschäden nicht kurzfristig behoben werden, dann vergrößern sich die Schäden sehr schnell.
Dasselbe Problem haben auch andere Gemeinden in der näheren Umgebung. Diese sind deshalb dazu übergegangen die Reparaturstellen (sofern eine Reparatur möglich ist) über das Jahr zu sammeln und dann gesammelt im Herbst für das nächste Frühjahr auszuschreiben. Nach Rücksprache mit dem Bauhof empfiehlt die Verwaltung dies auch so zu regeln um einen guten Zustand der Straßen langfristig zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag
1. Die reparablen Fehlstellen an den asphaltierten und gepflasterten gemeindlichen Straßen und Wegen sollen künftig über das Jahr gesammelt werden und im Herbst für das nächste Frühjahr ausgeschrieben werden um den Bauhof zu entlasten. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind jährlich vorzusehen.
2. Dringende und unaufschiebbare Reparaturen an Straßen und Wegen sollen auch weiterhin, wenn möglich, durch den Bauhof oder entsprechende Firmen kurzfristig erledigt werden.
Beschluss
1. Die reparablen Fehlstellen an den asphaltierten und gepflasterten gemeindlichen Straßen und Wegen sollen künftig über das Jahr gesammelt werden und im Herbst für das nächste Frühjahr ausgeschrieben werden um den Bauhof zu entlasten. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind jährlich vorzusehen.
2. Dringende und unaufschiebbare Reparaturen an Straßen und Wegen sollen auch weiterhin, wenn möglich, durch den Bauhof oder entsprechende Firmen kurzfristig erledigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2021 11:51 Uhr