Beschluss Planunterlagen der Wirtschaftsjahre 2023/2024 der WBG Zirndorf/Markt Erlbach GmbH & Co.KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Marktgemeinderat, 14.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 31. Marktgemeinderat 14.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Gründungsjahr 2023 wird die Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 und für das Wirtschaftsjahr 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Wirtschaftsplanung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG ist in vier Planeinheiten unterteilt:

1. Erfolgsplan

Die Darstellung des Erfolgsplans ist analog der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft und somit auch im jeweiligen Jahresabschluss / Prüfungsbericht identisch abgebildet.
Da im Wirtschaftsjahr 2023 keine Investitionen oder besondere Vorkommnisse zu erwarten bzw. geplant wurden beschränkt sich die Planung auf die klassische Wohnungsverwaltung der Bestandsobjekte.
Hieraus ergeben sich die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung (Mieteinnahmen in Höhe von 73 T€), Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen (Instandhaltungsaufwendungen und Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung in Höhe 36,6 T€) und sonstige betriebliche Aufwendungen (Prüfungskosten in Höhe von 5 T€, sonstige Steuern 2 T€).
Einmalig im Gründungsjahr sind unter der Position „Bestandsveränderung an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen oder unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen“ 20 T€ geplant. Dies sind die Veränderungen der Betriebskostenvorauszahlungen der Mieter an die Gesellschaft. Diese werden im Folgejahr ausschließlich die Veränderungen zum Vorjahr darstellen. Somit erzielt die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 50 T€ im Wirtschaftsjahr 2023.

Das Wirtschaftsjahr 2024 unterliegt im Wesentlichen der Planungsprämisse der ganzheitlichen Sanierung des Anwesens Hauptstraße 48. Die Auswirkungen dieser Investition (Investitionsplan) ist im Erfolgsplan unter der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ zu finden. Hier ist unterstellt, dass die Investition in voller Höhe fremdfinanziert wird.
Weitere Planungsprämissen nehmen keinen Einfluss auf die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024, sodass das Unternehmen planmäßig mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 14,5 T€ abschließen wird.


2. Vermögensplan

Die Darstellung des Vermögensplans ist die klassische Cashflow-Darstellung bestehend aus Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit.

Ausgehend vom Jahresergebnis aus der Erfolgsplanung wurden sowohl 2023 als auch für 2024 Annahmen zur Zunahme / Abnahme der Rückstellungen hinterlegt sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus der geplanten Investition, sodass der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit für 2023 55 T€ und für 2024 planmäßig 28 T€ beträgt.
Die geplante Investition (Investitionsplanung) ist für 2024 im Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von 165 T€ dargestellt.
Die Finanzierung dieser Investition ist im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in gleicher Höhe dargestellt, sodass die Gesellschaft für das Planjahr 2023 über Finanzmittel in Höhe von 150 T€ und in 2024 über 168 T€ verfügt.


3. Investitionsplan

Der Investitionsplan ist aufgeteilt in drei Abschnitte: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.

Die Gesellschaft verfügt weder über immaterielle Vermögensgegenstände noch über Finanzanlagen.

In den Sachanlagen ist das Anlagevermögen der Gesellschaft abgebildet.
Im Planjahr 2023 betragen die Investitionen im Anlagevermögen 5 T€, aufgeteilt in 2 T€ für statische Maßnahmen in der Kirchgasse sowie 3 T€ für eine Studie auf dem Grundstück Nürnberger Straße.

Im Planjahr 2024 wurden 2/3 (165 T€) der Gesamtinvestition (220 T€) in der Hauptstraße 48 dargestellt. Der Rest der Gesamtinvestition ist im mittelfristigen Finanzplan im Jahr 2025 dargestellt.


4. Mittelfristige Finanzplanung (5-Jahres-Planung)

Der mittelfristige Finanzplan ist in der Darstellung identisch mit der Vermögensplanung (Cashflow). Als Planungsprämisse ist wie schon in den vorherigen Plänen die Investition in der Hauptstraße 48 mit der Auswirkung in 2025 in Höhe von 55 T€ dargestellt.

Für die laufende Geschäftstätigkeit wurden in den Folgejahren 2025 – 2027 ein Jahresüberschuss von 20 T€ geplant.
Nach Abschluss der Maßnahme Hauptstraße 48 würden planmäßige Abschreibungen in Höhe von 46 T€ entstehen (lineare Abschreibung).
Im unteren Drittel werden ab 2025 auch die Gesamtfinanzierung in der Position „Zinsen und sonstige Aufwendungen“ in voller Höhe dargestellt.

Frau Zoephel gibt vorab einen Überblick über die vergangenen Monate und berichtet, dass es seitens der Mieter bisher keine Beschwerden gibt. Anschließend erläutert sie die einzelnen Wirtschaftspläne.

Rudolf Born erscheint die angegebene Summe von 69.000 Euro für Zinsausgaben deutlich zu hoch. Frau Zoephel erklärt, dass unter diesem Posten auch andere Ausgaben veranschlagt sind.

Auf Nachfrage von Werner Stieglitz, aus welchen Personen die Gesellschafterversammlung besteht, berichtet Frau Zoephel, dass dies neben der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß nur Herr Timo Schäfer sein wird.

Klaus Adelhardt möchte wissen, ob es sich bei den vorgelegten Plänen erst mal nur um reine Zahlenwerke handelt. Frau Zoephel erklärt, dass durch eine Beschlussfassung die entsprechenden Maßnahmen auch anlaufen.

Volker Rudolph sieht durch die geplanten Maßnahmen eine Mieterhöhung auf die Mieter zukommen. Dies ist korrekt, da ein Teil der Sanierungskosten auf die Mieter umgelegt wird. Die Festlegung der Miete erfolgt dabei durch die Verwaltung der WBG.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Planunterlagen 2023 und 2024 der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG zur Kenntnis und bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG die Planunterlagen der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan und mittelfristige Finanzplanung 2023 und 2024, zu beschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Planunterlagen 2023 und 2024 der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG zur Kenntnis und bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG die Planunterlagen der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan und mittelfristige Finanzplanung 2023 und 2024, zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2023 08:32 Uhr