Bedarfsanerkennung nach dem BayKiBiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Marktgemeinderat, 06.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 06.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nachdem nun die meisten Familien im Neubaugebiet Kirchsteigfeld eingezogen sind, kann der Betreuungsbedarf noch einmal konkretisiert werden. Es sind weniger bzw. schon ältere Kinder als geschätzt. Aktuell werden außerdem fünf Markt Erlbacher Kinder in Einrichtungen in anderen Gemeinden betreut, die Gründe hierfür sind uns nur zum Teil bekannt. 

Für Krippenkinder ab 1 Jahr rechnen wir mit einem Betreuungsbedarf von etwa 70 %, ausgehend von 54 Geburten jährlich, somit 76 Plätzen (zwei Jahrgänge).
Diese stehen in zwei Gruppen im Spatzennest (26 Plätze), zwei Gruppen bei den Wegfeldstrolchen (26 Plätzen) und einer bei den Scheunenwichteln (12 Plätzen), sowie 15 Plätzen in der derzeitigen Kleinkindgruppe ab 2 Jahren im evangelischen Kindergarten zur Verfügung.
Die Kleinkindgruppe soll erst mit einem geplanten Neubau in eine Krippengruppe umgewandelt werden.

Im Alter zwischen 3 Jahren bis zur Einschulung sind etwa 220 Kinder, die alle einen Betreuungsplatz benötigen. Ein Puffer im Betreuungsangebot von 10 % für Zuzüge wird empfohlen, also 240 Plätze.
Derzeit bieten die Wegfeldstrolche 50, die Scheunenwichtel 75 und der evangelische Kindergarten 103 Plätze an, also insgesamt 228. Der geplante Neubau soll nur noch 75 Kindergartenplätze anbieten, dafür werden Plätze im zukünftigen Waldkindergarten für 40 Kinder geschaffen.

Der Hortbedarf steigt spätestens mit Einführung des Rechtsanspruches ab 01.09.2026. Im Grundschulalter sind durchschnittlich 220 Kinder, wie viele davon tatsächlich einen Hortplatz benötigen, lässt sich noch nicht genau sagen. Eine Erweiterung zur Umsetzung des Rechtsanspruches ist geplant. Es werden 175 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt, das entspricht 80 %.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat erkennt ab 01.09.2024 als Bedarf folgende Plätze an:

  76        Plätze für Kinder bis 3 Jahren in Krippen
200         Plätze für fast 3-jährige bis zur Einschulung in Kindergärten und weitere
  40        Plätze für 3-jährige bis zur Einschulung im Waldkindergarten

sowie ab 01.09.2026 175 Plätze im Hort für Grundschulkinder

Beschluss

Der Marktgemeinderat erkennt ab 01.09.2024 als Bedarf folgende Plätze an:

  76        Plätze für Kinder bis 3 Jahren in Krippen
200         Plätze für fast 3-jährige bis zur Einschulung in Kindergärten und weitere
  40        Plätze für 3-jährige bis zur Einschulung im Waldkindergarten

sowie ab 01.09.2026 175 Plätze im Hort für Grundschulkinder

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2023 09:52 Uhr