Bau eines Pufferspeichers für die Biogasanlage bei Oberulsenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Marktgemeinderat, 06.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Biogasanlage bei Oberulsenbach soll um einen großen Pufferspeicher mit ca. 18,30 m Höhe ergänzt werden, um das Nahwärmenetz effektiver betreiben zu können.
Der Lageplan und die Ansichten des Bauvorhabens liegen in der Anlage bei.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und gehört zu den privilegierten Vorhaben. Daher kann es zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Daher kann das Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Für den Bau eines Pufferspeichers, für die bestehende Biogasanlage auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Beschluss
Für den Bau eines Pufferspeichers, für die bestehende Biogasanlage auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.11.2023 09:52 Uhr