Änderung der Baugestaltungssatzung für Solaranlagen im Sanierungsgebiet
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Marktgemeinderat, 08.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Verwaltung hat in Rücksprache mit der unteren Denkmalbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege den Satzungsentwurf für die Solaranlagensatzung für den Kernort überarbeitet.
Michael Schlag erläutert die wichtigsten Punkte aus der Satzung, deren Ziel es ist, die bestehende Satzung zu vereinfachen:
1) Der Geltungsbereich wurde verkleinert.
2) Bestehende Anlagen sind von der Satzung nicht betroffen.
3) Für neue Anlagen wurden Kriterien (z.B. Größe und Farbe) festgelegt.
4) In der Hauptstraße sind Ausnahmen möglich.
5) Für den Geltungsbereich ist für Anlagen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Baugestaltungssatzung für Solaranlagen im Sanierungsgebiet als Satzung.
Die Satzung ist auszufertigen und bekanntzumachen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Baugestaltungssatzung für Solaranlagen im Sanierungsgebiet als Satzung.
Die Satzung ist auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2024 14:37 Uhr