Wasserversorgung Linden - Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 22.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 22.02.2024 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für das Anwesen Klausaurach 1a wurde ein Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang an die Wasserversorgung Linden gestellt.

Die Antragstellering möchte gern Brunnenwasser für die Gartenbewässerung und die Toilettenspülung benutzen.

Eine Nutzung zur Gartenbewässerung ist in der Regel unproblematisch. Die Verwendung des Wassers zur Toilettenspülung ist hingegen nur sinnvoll und zulässig, wenn die Erlaubnis unter bestimmten Auflagen erfolgt.

Brunnenwasser darf aus hygienischen Gründen nicht mit dem Trinkwasser in der Hausinstallation vermischt werden, da sonst eine Verkeimung die Folge sein kann.

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, dass die entsprechende Befreiung zur Toilettenspülung nur zugelassen wird, wenn nachgewiesen wurde, dass die Hausinstallation entsprechend getrennt wurde.

Beschlussvorschlag

Für das Anwesen Klausaurach 1a wird eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang für die Gartenbewässerung und die Toilettenspülung nur unter der Bedingung erteilt, dass die Trinkwasserinstallation von der Brunnenwasserversorgung komplett getrennt wird. Die fachgerechte Trennung ist von der Antragstellerin nachzuweisen.

Beschluss

Für das Anwesen Klausaurach 1a wird nur eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang für die Gartenbewässerung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2024 14:10 Uhr