Antrag auf Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderatsmitglied von Georg Zeilinger
Daten angezeigt aus Sitzung:
43. Marktgemeinderat, 04.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Mit Schreiben vom 29.07.2024 hat Herr Georg Zeilinger um Entbindung seiner Pflichten im Rahmen seines Amtes als Marktgemeinderatsmitglied gebeten. Es handelt sich um eine Amtsniederlegung nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG). Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 GLKrWG die Entlassung aus dem Ehrenamt fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 15.03.2020 ist Frau Silvia Kühnl-Standfest die erste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags Nummer 01 „Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.“.
Die erste Bürgermeisterin wird Frau Silvia Kühnl-Standfest gemäß Artikel 47 Absatz 4 Satz 2 GLKrWG über die Listennachfolge verständigen.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 GLKrWG die Entlassung von Herrn Georg Zeilinger als Marktgemeinderatsmitglied mit Ablauf des 04.10.2024 fest.
2. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Frau Silvia Kühnl-Standfest Listennachfolgerin ist. Frau Silvia Kühnl-Standfest ist von der ersten Bürgermeisterin über die Listennachfolge zu verständigen.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat stellt gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 GLKrWG die Entlassung von Herrn Georg Zeilinger als Marktgemeinderatsmitglied mit Ablauf des 04.10.2024 fest.
2. Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Frau Silvia Kühnl-Standfest Listennachfolgerin ist. Frau Silvia Kühnl-Standfest ist von der ersten Bürgermeisterin über die Listennachfolge zu verständigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2025 09:21 Uhr