Jahresantrag zur Städtebauförderung für 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Marktgemeinderat, 08.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 44. Marktgemeinderat 08.11.2024 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für das Jahr 2025 muss vorab wieder ein sogenannter Jahresantrag für die Städtebauförderung eingereicht werden. In dem Jahresantrag sind die Projekte zu benennen, die voraussichtlich im kommenden und auch in den folgenden Jahren anstehen.
Der Jahresantrag für 2025 sieht förderfähige Kosten in Höhe von 396.000 € vor. Der Antrag wird in der Sitzung von Dr. Birgit Kreß erläutert.

Auf Nachfrage von Volker Rudolph zu der Position „Torhaus“ erklärt sie, dass es sich lediglich um einen Merkposten handelt, hierfür gibt es keine Planungen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für den Jahresantrag 2025 zur Städtebauförderung zu (Programm „Wachstum- und nachhaltige Erneuerung“). Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2025 eingestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für den Jahresantrag 2025 zur Städtebauförderung zu (Programm „Wachstum- und nachhaltige Erneuerung“). Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2025 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2025 09:25 Uhr