Sanierung des Anwesens Hauptstraße 48 durch die WBG


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Marktgemeinderat, 06.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 45. Marktgemeinderat 06.12.2024 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die WBG hat ein Planungsbüro damit beauftragt, die Kosten für die Sanierung des Anwesens Hauptstraße 48 zu berechnen. Das Planungsbüro hat dazu zwei Varianten erarbeitet. Zum einen eine Variante mit rechtlich zwingenden Maßnahmen, die das Gebäude hinsichtlich Rettungswege und Brandschutz nur auf den aktuell zulässigen Stand bringt und als zweites eine umfassendere und energetische Sanierung.

Bei der kleinen Variante können die Kosten (ca. 87.000 € brutto) rechtlich nicht auf die Miete umgelegt werden, so dass die WBG ein langfristiges Defizit einfahren würde. 
Bei der umfangreicheren Modernisierung (Fenster, Fassade, Sanitärräume, Dämmung, Leitungen und Installation) dagegen können die Kosten (ca. 306.000 €) größtenteils über die Miete umgelegt werden und die Maßnahme würde sich langfristig rechnen.

Timo Schäfer, Geschäftsführer der WBG, erläutert zunächst grundsätzliche Details zum Gebäude und zu den geplanten Maßnahmen. Für die weitere Planung wird das Architekturbüro Lackner und Roth aus Fürth beauftragt. Ziel ist es, die Sanierung im Sommer 2027 abzuschließen.
Die Finanzierung erfolgt über Fremdkapital außerhalb des kommunalen Haushalts sowie über bestehendes Vermögen. Nach der Sanierung soll die Miete auf 7,00 Euro/qm für die Wohnung und auf 9,00 Euro/qm für den Friseur angepasst werden, da hiermit ein Gewinn erwirtschaftet werden muss. Nachdem aktuell keine valide Aussage zu den Baukosten und den Zinsen getroffen werden kann, ist auch eine höhere Miete nicht auszuschließen.

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Kosten für die Maßnahme sehr hoch ausfallen. Das Anwesen wurde jedoch genau mit dem Ziel einer Sanierung erworben.

Klaus Adelhardt möchte wissen, was mit dem Mieter und dem Friseurladen geschieht.
Timo Schäfer erklärt, dass für den Mieter eine sozialverträgliche Lösung gefunden wird. Das Friseurgeschäft wird mit einer Schließzeit von etwa acht Wochen rechnen müssen. Mit beiden Parteien werden Gespräche geführt, da die Auswirkungen vom Beschluss abhängen.

Volker Rudolph kann die Erhöhung der Miete nachvollziehen. Es wäre jedoch schade, wenn dies zur Schließung des Friseurbetriebs führen würde. 
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass man mit der Betreiberin sprechen wird und – falls eine solche Konstellation im Raum steht – Lösungen finden wird. 

Beschlussvorschlag

Das Anwesen Hauptstraße 48 soll, wie von der WBG vorgeschlagen, für ca. 306.000 € brutto umfassend modernisiert und saniert werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt hierfür in der Gesellschafterversammlung der WBG zu stimmen.

Beschluss

Das Anwesen Hauptstraße 48 soll, wie von der WBG vorgeschlagen, für ca. 306.000 € brutto umfassend modernisiert und saniert werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt hierfür in der Gesellschafterversammlung der WBG zu stimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2025 09:28 Uhr