Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 37 - Neubau REWE-Markt
Daten angezeigt aus Sitzung:
45. Marktgemeinderat, 06.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für den Bebauungsplan zum Neubau des REWE-Marktes wurde inzwischen ein Planungsentwurf erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Darüber hinaus wurde auch das erforderliche Einzelhandelsgutachten erarbeitet.
Die Unterlagen liegen in der Anlage bei und werden in der Sitzung vorgestellt.
Das Einzelhandelsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Neubau (inkl. Getränkemarkt und Backstube) zwar zu Umsatzverteilungen innerhalb des Gemeindegebietes führt, dass sich diese aber in einem zulässigen Rahmen bewegen.
Daher ist das Vorhaben auch mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.
Als nächster Schritt steht eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung an.
Michael Schlag erläutert anhand der Entwürfe die aktuellen Planungen der Rewe-Gruppe. Die Verkaufsfläche beträgt 1.000 qm, der Getränkemarkt hat eine Fläche von 550 qm und im Eingangsbereich befindet sich eine Bäckerei mit Sitzgelegenheiten mit einer Fläche von 80 qm, so dass die bauplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Durch die Drehung des Gebäudes stehen beim neuen Markt weniger Parkplätze zur Verfügung (insgesamt 51 Stellplätze). Im Hinblick auf die Kubatur und die Ansicht wird der Neubau ähnlich wie der Markt in Wilhermsdorf. Auf dem Dach wird zudem eine PV-Anlage installiert.
Volker Rudolph möchte wissen, was mit dem Oberflächenwasser geschieht, da der Edeka-Markt ein eigenes Becken benötigt hat. Das ist hier nicht der Fall, denn nach Rücksprache mit dem Zweckverband Abwasser ist der Kanal ausreichend dimensioniert. Es wird unterirdisch jedoch ein Löschwasserbecken mit 100 cbm Fassungsvermögen gebaut.
Matthias Kilian fragt, ob eine Postfiliale im Eingangsbereich entsteht, da dies in den Plänen vermerkt ist. Es handelt sich um einen internen Raum, der im Entwurf so bezeichnet wurde.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt den Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 zur Kenntnis.
2. Mit dem Planentwurf soll eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat nimmt den Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 zur Kenntnis.
2. Mit dem Planentwurf soll eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2025 09:28 Uhr