Die vorliegende Planung des Vorhabensträgers, der N-ERGIE Netz GmbH, betrifft den Teilabschnitt 1 Neudorf – Wilhelmsgreuth der 110-kV Freileitung Neudorf – Endsee. Die 110-kV Freileitung Neudorf – Endsee wurde im Jahr 1955 errichtet und umfasst eine Gesamtlänge von ca. 38,5 km und besteht aus insgesamt 150 Masten. Durch die Maßnahme soll die Übertragungskapazität der Leitung erweitert werden, um die Möglichkeit zur Aufnahme und Verteilung von zunehmenden Erträgen aus Quellen erneuerbarer Energien zu schaffen.
Geplant ist die Leitung während des Umbaus weiterhin auf voller Kapazität betreiben zu können. Aufgrund der Länge der geplanten Leitung erfolgt eine Einteilung in 4 Bauabschnitte. In diesem Planfeststellungsverfahren wird der Bauabschnitt 1 (BA 1) behandelt. Der BA 1 beginnt bei Neudorf und verläuft bis auf Höhe der Ortslage von Wilhelmsgreuth und somit in unser Gemeindegebiet.
Der überwiegende Teil der alten Leitungstrasse besteht aus Stahlgittermasten, die im Wesentlichen als Einebenenmasten ausgeführt sind. Auf der Leitung sind durchgehend Einfachseile installiert. Es ist geplant die Leitung standortgleich ersatzneuzubauen. Dabei sollen die Masten nun als Stahlvollwandmaste ausgeführt werden. Zudem ist vorgesehen, anstelle eines Systems als Einfachseil die Leitung zweiseitig mit Leiterseilen in Zweierbündeln zu belegen.
Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Regierung von Mittelfranken, Stabstelle für Energieleitungen.
abrufbar.
In diesem ersten Verfahren befinden sich in unserem Gemeindegebiet drei Masten, einer davon an der Gemeindegrenze zu Trautskirchen.
Die neuen Masten befinden sich am gleichen Standort südwestlich von Wilhelmsgreuth bzw. südöstlich von Jobstgreuth und haben einen Abstand zur nächsten Wohnbebauung zwischen 480 und 520 Metern.
Zwei Masten haben eine Höhe von 26,50 Metern (gemessen bis zur Mastspitze, 2 Meter höher als die bisherigen Masten), ein Mast hat eine Höhe von 30,50 Metern (4 Meter höher als der bisherige Mast).
Die Belange des Marktes Markt Erlbach werden durch die Planungen nicht berührt, negative Auswirkungen auf unsere Bürger in den beiden Ortsteilen sind nicht ersichtlich.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass gegen die Planungen keine Einwände erhoben werden.