Die Verwaltung hat den Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung beim Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht und dieses hat das Verfahren nun auch offiziell eröffnet.
Herr Joachim Reindler, Sachgebietsleiter Land- und Dorfentwicklung am Amt für Ländliche Entwicklung, wird in der Sitzung noch einmal zusammenfassen, worauf es bei dem Verfahren ankommt und auch weshalb das Hirtenhäusla besonders wichtig für das Verfahren ist.
Darüber hinaus wird er auch erläutern, wie die Förderung von privaten Baumaßnahmen bezuschusst werden und wie das Verfahren dafür abläuft. Die Rimbacher Bürger wurden daher auch zu der Sitzung mit eingeladen.
Die Arbeiten für die Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten wurden ausgeschrieben und die Vergabe soll im März erfolgen. Baubeginn soll im April 2025 sein. Die Bürger sollen vorher noch in einer Bürgerversammlung über die geplanten Maßnahmen informiert werden.
Der Landkreis schreibt in Rücksprache mit der Marktgemeinde in den nächsten Wochen auch die gesamten Straßenbauarbeiten und die Herstellung der Gehwege in dem Ortsteil aus und die Marktgemeinde muss dem Landkreis hierfür den entsprechenden Anteil erstatten. Hierfür muss noch eine Vereinbarung abgeschlossen werden.
Die Straßenbauarbeiten sollen Mitte 2025 beginnen und werden voraussichtlich bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen.
Joachim Reindler berichtet zunächst aus einer amtsinternen Besprechung über die Dorferneuerung in Jobstgreuth. Aufgrund der gestiegenen Baukosten in den letzten Jahren hat das ALE entschieden, für die Außenanlagen und das Feuerwehrgerätehaus weitere 55.000 Euro und für den Parkplatz am Friedhof und den Gehweg in das Tal weitere 70.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung zu stellen.
Dr. Birgit Kreß bedankt sich ganz herzlich für diese zusätzlichen Finanzmittel. Sie betont, dass es immer einen Spagat zwischen der tatsächlichen Ausführung und den damit verbundenen Kosten darstellt. Ohne weitere Förderung wäre auch ein Verzicht auf manche Maßnahmen denkbar.
Bezüglich der Dorferneuerung in Mettelaurach erklärt Joachim Reindler, dass aufgrund der vorhandenen Schäden eine umfassende Dorferneuerung durchgeführt wird. Für solche Maßnahmen besteht grundsätzlich eine lange Warteliste, man wird jedoch bereits im Jahr 2026 mit dem Seminar in Klosterlangheim starten. Der Beginn des Verfahrens ist dann für die erste Jahreshälfte 2027 vorgesehen (nicht der Beginn der Baumaßnahmen!).
Zur Dorferneuerung in Rimbach gibt Joachim Reindler zunächst einen kurzen Abriss über das Hirtenhäusla. Er hat zusammen mit Städteplaner Matthias Rühl einen Blick in die Geschichte des Ortes geworfen und dabei festgestellt, dass dieses Gebäude die letzte historische Verbindung ist und die Identität von Rimbach auf diesem Gebäude fußt. Bei der Info-Veranstaltung am 17.06.2024 hat auch er das Stimmungsbild so wahrgenommen, dass sich die Mehrheit einen Erhalt wünscht. Bei einem Abbruch muss mit einer Beschleunigung des Verkehrs gerechnet werden und ein Ersatzbau lässt sich aufgrund der Abstandsflächen und des Brandschutzes nur schwer realisieren. Eine Sanierung muss mit einem tragfähigen Konzept einhergehen und seitens des ALE wird angeregt, für den zukünftigen Betrieb einen Dorfverein zu gründen. Die Kosten in Höhe von 170.000 Euro sind zwar hoch, im Baubereich aber mittlerweile alltäglich. Eine Kostenreduzierung ist nur mit viel Eigenleistung zu erreichen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass nichts gegen den Willen der Rimbacher Bürger umgesetzt wird und die Maßnahme im Einklang mit den Bürgern und auch dem Kostenrahmen erfolgen muss. Die Kosten sind jedoch nicht immer im Vorfeld abzuschätzen, was am Beispiel des Bürgerhauses deutlich wird. Hier wurde mit Sanierungskosten in Höhe von 500.000 Euro gerechnet, letztendlich musste man aber 2,0 Millionen Euro investieren. Grundsätzlich ist eine Dorferneuerung aber eine einmalige Chance zur Aufwertung der Ortsteile.
Michael Schlag schlägt einen Workshop mit den Bürgern vor. Die Vergabe könnte stufenweise erfolgen, so dass nicht alle Planungsleistungen abgerufen werden müssen. Um die Kosten in Relation zu setzen beschwichtigt er dahingehend, dass in Rimbach über 1,8 Millionen Euro verbaut werden, wovon das Hirtenhäusla aber nur 10 Prozent ausmacht.
Werner Stieglitz spricht sich dafür aus, zunächst ein weiteres Gespräch mit den Rimbachern einzuberufen und anschließend in die Planungen einzusteigen.
Matthias Kilian sieht auch die hohen Kosten als Knackpunkt, jedoch war bisher die Kernaussage, dass sich die Rimbacher den Erhalt des Gebäudes wünschen. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, dann muss man doch über einen Abbruch nachdenken. Den Vorschlag von Michael Schlag zur stufenweisen Umsetzung findet er gut.
Für Christina Nüssel ist die Meinung der Rimbacher für das weitere Vorgehen entscheidend. Wenn die Mehrheit einen Abbruch wünscht sollen keine weiteren Planungen erfolgen. Wenn das Haus erhalten und genutzt werden soll ist im Anschluss zwingend ein Kümmerer für das Gebäude und den Betrieb erforderlich.
Heinz Schweigert bittet diesbezüglich die Verwaltung um Einberufung einer Versammlung und die Suche nach einem Kümmerer zu unterstützen.
Matthias Meth möchte wissen, ob die bisherige Aussage, dass eine Förderung durch das ALE vom Erhalt des Gebäudes abhängig gemacht wird, weiterhin Bestand hat. Joachim Reindler erklärt, dass er dies bei der ersten Bürgerversammlung so geäußert hat. Die Kernaussage heute ist aber, dass die Auszahlung von Fördermitteln nicht vom Erhalt des Gebäudes abhängig gemacht wird. Es muss vielmehr ein stimmiges Gesamtkonzept für die Dorferneuerung vorhanden sein. Es hat sich deshalb in der Vergangenheit bewährt, zunächst eine Ideensammlung ohne begrenzenden Kostenfaktor zu starten.
Gerd Eisenbeiß sieht in einer Kostenrelation keinen Sinn, da sonst alles im Hauptort investiert werden müsste, ein Kanal jedoch überall dringend benötigt wird.
Rudolf Born hat Verständnis dafür, dass die Diskussion mit viel Emotion geführt wird und auch das Bauchgefühl eine Rolle spielt. Für das weitere Vorgehen ist eine grundlegende Planung aber unerlässlich.
Abschließend berichtet Joachim Reindler über das weitere Vorgehen: Nachdem die Verwaltung die Antragsunterlagen bereits eingereicht hat werden innerhalb der nächsten 14 Tage die Einleitungsschreiben, welche für private Fördermaßnahmen essentiell sind, versandt. Insgesamt liegen 90 Prozent der Anwesen im förderfähigen Bereich. Die Antragsfrist für private Maßnahmen beträgt drei Jahre ab dem Datum des Schreibens, nach sechs Jahren muss die Maßnahme abgerechnet sein.