Ortsumgehung Eschenbach - Stellungnahme des Marktes zum Planfeststellungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Marktgemeinderat, 07.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 07.10.2016 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das staatliche Bauamt Ansbach hat dem Markt kürzlich die Unterlagen zur Planfeststellung für die Ortsumgehung Eschenbach übergeben und um Stellungnahme zu der Planung gebeten. Die Offenlage der Unterlagen im Rathaus dauert noch bis zum 20.10.2016. Die Planunterlagen können im Bauamt oder während der Sitzung eingesehen werden.

Die Verwaltung hat die Unterlagen geprüft und der Planentwurf entspricht im Wesentlichen dem in der letzten Bürgerversammlung vorgestellten Entwurf und enthält die wichtigsten von den Bürgern und dem Markt angemerkten Änderungen.

Folgende Punkte sollten jedoch noch geändert werden:

1. In den Planunterlagen ist im westlichen Teil des Ortsteiles Eschenbach (südlich der neuen geplanten Ortsanbindung) der vollständige Rückbau der alten Staatsstraßentrasse vorgesehen. In der Vergangenheit wurde vom Markt bereits angemerkt, dass hier eine Zufahrtsmöglichkeit für das neue Baugebiet bei Eschenbach entstehen könnte. Hierfür könnte die alte Staatsstraßentrasse verwendet werden, so dass lediglich ein Verbindungsstück in das neue Baugebiet und eine Anbindung an die neue Ortseinfahrt geschaffen werden müsste.
Das staatliche Bauamt hat hierfür auch einen entsprechenden Entwurf erarbeitet, aber diese Überlegungen nicht in die nun vorgelegten Unterlagen eingearbeitet.
Da das neue Baugebiet möglicherweise noch vor dem Staatsstraßenumbau realisiert wird, wäre es schildbürgerlich, die alte Staatsstraßentrasse (die sich noch in einem verhältnismäßig guten Zustand befindet) erst zurückzubauen, um Sie dann durch eine völlig neue Straße zu ersetzen.

2. Am westlichen Ende des Ausbaubereiches ist eine Feldzufahrt für die landwirtschaftlichen Grundstücke vorgesehen, die künftig zum Baugebiet gehören sollen. Wenn das Baugebiet schneller realisiert wird als die Ortsumgehung, dann ist diese Zufahrt nicht erforderlich. Stattdessen sollte der geplante Lärmschutzwall an dieser Stelle geschlossen werden.

Die vorgelegte Planung sieht vor, dass der Freistaat Bayern für den Straßenbau eine Fläche von insgesamt ca. 2.000 m² (bestehend aus 12 Teilflächen entlang der Trasse) vom Markt Markt Erlbach erwirbt. Weitere Flächen des Marktes müssen vorübergehend während der Bauphase in Anspruch genommen werden.
Auf Nachfrage von MGRM Harald Eisenbeiß erklärt die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß, dass der Markt Markt Erlbach in seiner Stellungnahme darauf hinweist , dass auf der möglichen Radwegeverbindung nach Wilhermsdorf auch landwirtschaftlicher Verkehr zulässig sein muss.

Beschlussvorschlag

1. Der Markt Markt Erlbach nimmt den Planfeststellungsentwurf für die Ortsumgehung Eschenbach der Staatsstraße 2252 zu Kenntnis.

2. Die alte Staatsstraßentrasse am westlichen Rand des Ortsteiles Eschenbach (südlich der neuen Ortseinfahrt) soll nicht zurückgebaut werden, da hier die Zufahrt für das neue Wohnbaugebiet entstehen soll und die alte Straßentrasse hierfür verwendet werden soll. Der zum Rückbau vorgesehene Straßenbereich soll daher in die Baulast des Marktes übergehen und die Anbindung des Baugebietes an die neue Ortseinfahrt soll planerisch berücksichtigt werden.

3. Die Feldzufahrt mit der Maßnahmennummer 3.2 soll entfallen, wenn das geplante Wohnbaugebiet realisiert wird, bevor die Ortsumgehung gebaut wird. Stattdessen soll der Lärmschutzwall an dieser Stelle geschlossen werden.

4. Beginnend am östlichen Ende der Ortsumgehung, bis zur Ausfahrt nach Wilhermsdorf, soll das Wegenetz nördlich der Staatsstraße fortgesetzt werden, um eine direkte Radwegeverbindung zwischen Eschenbach und Wilhermsdorf zu ermöglichen.

5. Der Markt nimmt zu Kenntnis, dass im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung verschiedene kleinere Teilflächen (mit insgesamt ca. 2.000 m²) durch den Freistaat Bayern  vom Markt Markt Erlbach erworben werden müssen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Notarverträge zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Der Markt Markt Erlbach nimmt den Planfeststellungsentwurf für die Ortsumgehung Eschenbach der Staatsstraße 2252 zu Kenntnis.

2. Die alte Staatsstraßentrasse am westlichen Rand des Ortsteiles Eschenbach (südlich der neuen Ortseinfahrt) soll nicht zurückgebaut werden, da hier die Zufahrt für das neue Wohnbaugebiet entstehen soll und die alte Straßentrasse hierfür verwendet werden soll. Der zum Rückbau vorgesehene Straßenbereich soll daher in die Baulast des Marktes übergehen und die Anbindung des Baugebietes an die neue Ortseinfahrt soll planerisch berücksichtigt werden.

3. Die Feldzufahrt mit der Maßnahmennummer 3.2 soll entfallen, wenn das geplante Wohnbaugebiet realisiert wird, bevor die Ortsumgehung gebaut wird. Stattdessen soll der Lärmschutzwall an dieser Stelle geschlossen werden.

4. Beginnend am östlichen Ende der Ortsumgehung, bis zur Ausfahrt nach Wilhermsdorf, soll das Wegenetz nördlich der Staatsstraße fortgesetzt werden, um eine direkte Radwegeverbindung zwischen Eschenbach und Wilhermsdorf zu ermöglichen.

5. Der Markt nimmt zu Kenntnis, dass im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung verschiedene kleinere Teilflächen (mit insgesamt ca. 2.000 m²) durch den Freistaat Bayern  vom Markt Markt Erlbach erworben werden müssen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Notarverträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2016 11:59 Uhr