Bestellung eines Stiftungspflegers für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Marktgemeinderat, 07.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 07.10.2016 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Art.14 Absatz1 Satz 2 des Bayerischen Stiftungsgesetzes ist für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 wieder eine geeignete Person als Stiftungspfleger/in für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ zu benennen.

Die bisherige Stiftungspflegerin, Frau Marianne Teichmann, steht für das Amt weiterhin zur Verfügung.

Es wird deshalb vorgeschlagen, Frau Marianne Teichmann für weitere 2 Jahre als Stiftungspflegerin vorzuschlagen. Die Bestellung zur Stiftungspflegerin erfolgt dann durch das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim als Stiftungsaufsichtsbehörde.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ befristet bis 31.12.2018 vorzuschlagen .

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ befristet bis 31.12.2018 vorzuschlagen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2016 11:59 Uhr