2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Sport- und Freizeitpark Haidter Weg" - Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Marktgemeinderat, 10.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 24. Marktgemeinderat 10.11.2016 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 21.07.2016 hat die Verwaltung die Offenlage und Behördenbeteiligung mit dem oben genannten Planentwurf im August und September 2016 durchgeführt.


Beteiligung nach § 3(2) BauGB (22.08. – 30.09.2016)


Während der Offenlage zur Innenbereichssatzung wurden keine Anregungen von der Öffentlichkeit vorgebracht.


Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und § 2 (2) BauGB (03.08. – 30.09.2016)
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Beteiligte Stellen und deren Stellungnahmen


Nr.
Beteiligte Stelle
Eingang
Stellungnahme
Anregungen /Bedenken
1
Eisenbahnbundesamt (Nürnberg)
26.09.2016
nein

Deutsche Bahn AG DB Immobilien (München)
23.08.2016
ja

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Uffenheim)
13.09.2016
nein
2
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Neustadt (Aisch))
20.09.2016
nein
3
Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken
09.08.2016
nein
4
Bayerischer Bauernverband
27.09.2016
ja
5
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (München)


6
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Nürnberg)


7
BUND Naturschutz


8
Deutsche Telekom Technik GmbH


9
Gemeinde Dietersheim


10
IHK Mittelfranken (Nürnberg)
15.09.2016
nein
11
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
16.09.2016
ja
12
Landratsamt Neustadt (Aisch) – Bad Windsheim
29.09.2016
ja
13
Markt Emskirchen


14
Markt Ipsheim
19.09.2016
nein
15
Markt Wilhermsdorf


16
Naturpark Frankenhöhe


17
Main-Donau-Netzgesellschaft
26.08.2016
ja
18
Regierung von Mittelfranken
19.08.2016
ja
19
Regionaler Planungsverband Westmittelfranken
04.10.2016
nein
20
Staatliches Bauamt Ansbach
02.09.2016
ja
21
Stadt Bad Windsheim
23.09.2016
nein
22
Stadt Langenzenn
09.09.2016
nein
23
Stadt Neustadt (Aisch)
04.08.2016
nein
24
Vermessungsamt Neustadt (Aisch)


25
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof (Zenn)
11.08.2016
nein
26
Wasserwirtschaftsamt Ansbach
28.09.2016
nein
27
ZV Abwasserbeseitigung,
ZV Wasserversorgung




Stellungnahme zu den Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Staatliches Bauamt Ansbach
Würzburger Landstraße 22
91522 Ansbach

Stellungnahme vom 30.08.2016

Das Amt teilt mit, dass sich das Vorhaben im Näherungsbereich der Staatsstraße 2244 und 2252 befindet und dass eine Ortsumfahrung von Markt Erlbach nicht im 7. Ausbauplan enthalten ist.

Es wird weiter mitgeteilt, dass die im Plangebiet vorhandenen landwirtschaftlichen Wege nicht zur Erschließung von baulichen Anlagen genutzt werden dürfen und dass einer Nutzung dieser Wege, über den Widmungszweck hinaus, nicht zugestimmt werden dürfte und es werden Fotos beigelegt, die belegen, dass die Wege auch von LKWs befahren werden.

In einer Entfernung von unter 20 m zur Staatsstraße 2252 befindet sich eine im Bebauungsplanentwurf dargestellte Feldwegezufahrt. Die hier geltende Bauverbotszone der Staatsstraße von 20 m ist zu beachten. Geplante Baumaßnahmen in diesem Bereich sind mit dem staatlichen Bauamt abzustimmen.


Stellungnahme der Verwaltung

Die Aussagen zur Nähe der Staatsstraßen zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sowie die Aussagen zur Ortsumgehung Markt Erlbach können zur Kenntnis genommen werden.

Die vom staatlichen Bauamt angesprochenen Feldwege sind im Bebauungsplanentwurf, wie auch schon in den vorhergehenden Planfassungen als öffentliche Verkehrsflächen dargestellt. Ein Ausbau dieser Wege zur Erschließung des Sportparks ist jedoch weder geplant, noch erforderlich, da die notwendige Erschließung ausschließlich über die Ortsstraße „Haidter Weg“ erfolgt. Die Wege dürfen darüber hinaus, außer für den landwirtschaftlichen Verkehr, lediglich zur Unterhaltung der angrenzenden Sport- und Freizeitflächen, sowie des Regenrückhaltebeckens von den Mitarbeitern des Bauhofes, des Abwasserzweckverbandes oder den Hausmeistern der Sportvereine genutzt werden.
Um dies sicherzustellen sind entsprechende Verkehrsschilder vorhanden.

Bei der Erschließung des Gewerbeparkes Haidter Weg – Süd und den Baumaßnahmen im Bereich Mühlweg-Sudetenstraße, wurden die Wege teilweise von den Baufirmen als Abkürzung genutzt. Dies wurde den Firmen jedoch zwischenzeitlich ausdrücklich untersagt.

Sofern Baumaßnahmen an den angesprochenen Wegen stattfinden, wird das staatliche Bauamt von der Verwaltung darüber informiert und die Maßnahmen werden vorab abgestimmt.

Vorschlag zur Abwägung

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen.


Main-Donau-Netzgesellschaft
Hainstraße 34
90641 Nürnberg

Stellungnahme vom 26.08.2016

Die MDN übermittelt einen Lageplan aus dem die eigenen Leitungstrassen hervorgehen und teilt mit, dass sich daneben auch andere Energieversorgungsleitungen (insbesondere für erneuerbare Energien) privater dritter in diesem Bereich befinden können, die der MDN nicht bekannt sind.

Netzerneuerungen oder Neuverlegungen sind nach eigener Auskunft aktuell nicht geplant.
Die Versorgung des Baugebietes kann nach entsprechender Netzerweiterung, ausgehend vom bestehenden Versorgungsnetz sichergestellt werden.

Im Geltungsbereich des Planes befindet sich eine 20-KV-Leitung. Zu dieser ist ein Abstand von 1,00 m zur nächsten Bebauung einzuhalten. Die Angaben dazu sind bereits im Bebauungsplan enthalten.

Zwischen Baumstandorten und Versorgungsleitungen ist nach dem DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt GW 125 ein Abstand von 2,50 m einzuhalten. Dies soll bei der Planung berücksichtigt werden.

Die MDN bittet um Aufnahme der genannten Punkte in den Erläuterungsbericht um rechtzeitige Beteiligung der MDN bei öffentlichen und privaten Planungen, sowie Tiefbauarbeiten und Baumpflanzungen.

Stellungnahme der Verwaltung

Nach dem Wissen der Verwaltung des Marktes sind in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes (abgesehen von den privaten Leitungen zur Erschließung des Sportparkes Haidter Weg) keine zusätzlichen Stromleitungen außer denen der MDN verlegt worden. Insofern besteht hier kein weiterer Handlungsbedarf.

Die Auskunft, dass keine Neuverlegungen durch die MDN geplant sind und dass die Energieversorgung des Gebietes gesichert werden kann, kann ebenfalls zur Kenntnis genommen werden.

Der Schutzstreifen entlang der 20-KV-Trasse, sowie ein Hinweis auf die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen Leitungen und geplanten Baumstandorten sind bereits in der Planung eingearbeitet.

Sofern private oder öffentliche Planungen oder Tiefbauarbeiten, sowie Baumpflanzungen bekannt sind, wird die MDN von der Verwaltung darüber informiert.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme der Main-Donau-Netzgesellschaft wird zur Kenntnis genommen.
Bei anstehenden Tiefbauarbeiten, Planungen oder Baumpflanzungen im Bereich der Leitungen soll die Main-Donau-Netzgesellschaft rechtzeitig informiert werden. Die soll auch eventuellen Bauherren mitgeteilt werden.


Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach

Stellungnahme vom 17.08.2016

Die Regierung von Mittelfranken erläutert in ihrer Stellungnahme, dass alle zentralen Orte gemäß dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) ein umfassendes Angebot an zentralörtlichen Angeboten der Grundversorgung für die Einwohner des zugehörigen Nahbereiches vorhalten soll. Der Markt Markt Erlbach ist als besonders zu entwickelndes Kleinzentrum ausgewiesen und bis zur Anpassung des Regionalplanes einem Grundzentrum gleichgestellt ist.
Bei der geplanten Sporthalle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Einrichtung für den Breitensport, die zu den zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung zu rechnen ist. Die geplante Bebauungsplanänderung entspricht somit dem Versorgungsauftrag des Marktes Markt Erlbach und ist damit mit den Landes- und Regionalplanerischen Vorgaben konform.
Die Einziehung weiterer kleiner Flächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes berühren keine Belange der Raumordnung.

Einwendungen aus landesplanerischer Sicht werden deshalb nicht erhoben.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Ausführungen der Regierung zur Konformität der Planung mit den Vorgaben der Regional- und Landesplanung können zur Kenntnis genommen werden.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.


Deutsche Bahn AG
DB Immobilien Region Süd
Barthstraße 12
80339 München

Stellungnahme vom 12.08.2016

Die DB erklärt, dass die Planung die Belange der DB und deren zugehörigen Konzernunternehmen nicht berührt. Deshalb werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

Es wird jedoch vorsorglich auf die Immissionen hingewiesen, die durch den Eisenbahnbetrieb und durch die Erhaltung der Eisenbahnanlagen entstehen können.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Bahnanlagen der DB befinden sich in einer Entfernung von ca. 300 m zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Da der Bebauungsplanentwurf die Ausweisung eines Sondergebietes für Sportanlagen, sowie die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplätze“ vorsieht und im Geltungsbereich sämtliche Wohnungen oder Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen sind, ist es ausgesprochen unwahrscheinlich, dass sich aus den Anlagen der DB schädliche Immissionen für das Baugebiet ergeben.
Es ist daher aus Sicht der Verwaltung auch nichts Weiteres veranlasst.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG wird zur Kenntnis genommen.


Vodafone-Kabel Deutschland GmbH
Südwestpark 15
90449 Nürnberg

Schreiben vom 16.09.2016
Die Firma bedankt sich für die Beteiligung im Verfahren und erklärt, dass eine Ausbauentscheidung nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien getroffen wird. Wenn der Markt Interesse an einem Ausbau des Telekommunikationsnetzes durch Vodafone-Kabel Deutschland hat, dann soll er sich mit der Firma in Verbindung setzen.

Stellungnahme des Bauamtes

Der Breitbandausbau für den Bereich entlang des Haidter Weges ist bereits in diesen Tagen (am 28.10.2016) offiziell abgeschlossen worden und die Gewerbe- und Industriegebietsbereiche am Haidter Weg, aber auch das Areal des Sportparkes sind in diesem Ausbau inbegriffen gewesen. Der Ausbau wurde im Rahmen der Breitbandrichtlinie durch den Freistaat Bayern bezuschusst und von der Firma Vodafone-Kabel Deutschland durchgeführt. Da bei diesem Ausbau Grundstücksanschlüsse als Glasfaserdirektanschlüsse vorgesehen wurden, ist bereits alles getan, was nach aktuellen Stand der Technik zum Breitbandausbau möglich ist. Daher besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf für die Erschließung des Baugebietes mit Telekommunikationsanlagen.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme der Vodafone-Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen.


Bayerischer Bauernverband
Geschäftsstelle Neustadt-Uffenheim
Peter-Kolb-Platz 6
91413 Neustadt (Aisch)

Stellungnahme vom 27.09.2016

Der Bauernverband äußert, dass das Plangebiet im Norden, Süden und Osten von landwirtschaftlichen Flächen und Wegen umgeben ist.
Gemäß Art 30 (1) BayNatSchG dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf den vorhandenen Wegen betreten werden.
Da auf den geplanten Sportflächen vor allem Ballsportarten betrieben werden, kommt es regelmäßig vor, dass Bälle auf die nebenliegenden Flächen geraten können und die Sportler die Felder betreten um sich die Bälle zurückzuholen. Da es sich um nicht überdachte Sportflächen handelt, werden die Felder relativ häufig betreten werden. Dies hat einen negativen Einfluss auf den Aufwuchs auf den Nutzflächen. Es wird daher geraten entsprechende Vorkehrungen, z.B. in Form von Zäunen zu errichten um dieses Problem zu verhindern.

Laut Begründung des Bebauungsplanes soll entlang der Nordseite des Plangebietes eine mindestens 4 m breite Feldhecke angeordnet werden. Im Süden soll entlang des landwirtschaftlichen Weges eine Bepflanzung mit Laubbäumen angeordnet werden.
Abweichend zur Regelung des Bayerischen Nachbargesetzes (§ 47 AGBGB) wird empfohlen bei der Anpflanzung von Bäumen und Hecken einen Grenzabstand von mindestens 4 m, statt der gesetzlich geforderten 2 m anzuwenden, da dieser wegen des starken Wuchses der Pflanzungen meist nicht ausreichend ist und die Pflanzen dennoch auf die Nachbargrundstücke herausreichen

Es wird auch darauf hingewiesen, dass durch das Bauvorhaben die Zufahrt zu landwirtschaftlichen Nutzflächen weder beeinträchtigt noch aufgehoben werden darf. Es wird auch die Gefahr gesehen, das in den wärmeren Monaten die landwirtschaftlichen Wege als Parkplätze für die Sportler und Zuschauer genutzt werden und die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen zumindest teilweise erschwert oder ausgeschlossen ist.

Stellungnahme des Bauamtes

Es ist korrekt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Norden, Süden und Osten von landwirtschaftlichen Flächen eingeschlossen ist und die Befürchtung, dass bei Ballsportsspielen Bälle auf die Felder- und Wiesen gelangen könnten, ist sicher berechtigt. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf ändert aber nichts an der Zulässigkeit von Sportflächen, sondern dient zuallererst der Ausweisung einer Baufläche für eine Sporthalle. Neue, über den Bestand hinausgehende Sportfelder werden nicht durch die Änderung ermöglicht. Die bestehenden Sportanlagen (inkl. Ballspielfelder) am Haidter Weg wurden vor etwa einem Jahrzehnt in der heute vorliegenden Form angelegt und an der Nordgrenze wurde eine Feldhecke angelegt. An der Ostseite der Spielfelder besteht ein ca. 2 m hoher Zaun und an der Südseite liegt zwischen den Spielfeldern und den landwirtschaftlichen Nutzflächen ein Abstand von ca. 70 m.
Die Feldhecke an der Nordseite hat größtenteils inzwischen eine Höhe von mehreren Metern erreicht und ist ebenso wie der Zaun an der Ostseite ein wirksames Hindernis für die meisten Ballschüsse. Im Süden ist der Abstand so groß, dass es nahezu ausgeschlossen ist, dass Bälle auf den angrenzenden Wiesen zu liegen kommen.
Vor diesem Hintergrund dürfte aufgeworfene Problem nur von geringer Relevanz sein und schon heute in einem vertretbaren Rahmen. Daher sieht die Verwaltung keine weitere Veranlassung zusätzliche Ballfangzäune zu errichten.

Der geforderte Mindestabstand von 4 m zwischen Bepflanzung und landwirtschaftlichen Flächen ist durchaus Sinnvoll, da Hecken und Bäume erfahrungsgemäß eine große Breite entwickeln. Zischen den Pflanzungen im Norden und Süden des Plangebietes befinden sich jedoch landwirtschaftliche Wege, die sich in der Baulast des Marktes befinden, die selbst eine Breite von über 4 m aufweisen, so dass in jedem Falle der gewünschte Mindestabstand zu Feldern und Wiesen eingehalten wird. Daher ist auch dieser Fakt kein Problem, dass eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes bedingt.

Da die Sportflächen, abgesehen von der nun ausgewiesenen Baufläche für eine Sporthalle bereits bestehen, ist eine Beeinträchtigung der Zufahrtssituation der landwirtschaftlichen Flächen durch Bauarbeiten nicht zu erwarten. Die Baustelle für die Sporthalle im Nordwestlichen Bereich kann wegen des Grundstückszuschnittes de facto fast ausschließlich nur über den Haidter Weg abgewickelt werden.

Die Befürchtung, dass die landwirtschaftlichen Wege bei größeren Sportveranstaltungen zugeparkt werden, ist nachvollziehbar. Daher wurden beim Bau des Sportparks Mitte des vergangenen Jahrzehnts bereits über 90 PKW Stellplätze geschaffen und durch die jetzige Planänderung werden noch zusätzlichen Flächen für ca. 25 Stellplätze auf öffentlichen Flächen ermöglicht. Zusätzlich sind durch die Erschließung des nebenliegenden Gewerbegebietes „Gewerbepark Haidter Weg – Süd“ noch etwa 50 öffentliche Stellplätze auf Straßengrund entstanden, die bei größeren Sportveranstaltungen mitgenutzt werden können. Somit dürften genügend reguläre Stellplätze vorgehalten werden können um die überwiegende Mehrzahl der Sportveranstaltungen abzudecken. Es ist natürlich dennoch denkbar, dass bei seltenen sportlichen Großveranstaltungen PKWs auf den landwirtschaftlichen Wegen parken, weil alle anderen Stellplätze bereits belegt sind. Dies dürfte aber so selten der Fall sein, dass die Konflikte mit dem landwirtschaftlichen Verkehr quantitativ für die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen wenig von Belang sind.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen.
Da die vom Bauernverband vorgebrachten Anregungen weitestgehend bereits durch die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten vor Ort gegenstandslos geworden sind, wird der Bebauungsplanentwurf hierzu nicht verändert.


Landratsamt Neustadt (Aisch) – Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt (Aisch)

Stellungnahme vom 29.09.2016

Das Landratsamt teilt mit, dass mit der geplanten Bebauungsplanänderung Einverständnis besteht. Die Untere Naturschutzbehörde weist aber darauf hin, dass ggf. erforderliche Gehölzschnittmaßnahmen oder Baumfällarbeiten auf dem Flst. 829/1 (vor kurzem erworbener Teil des Gartens am Haidter Weg) außerhalb der Vogelbrutzeit, also von Anfang Oktober bis Ende Februar ausgeführt werden und dass die Gehölzentnahme dabei auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollte.

Stellungnahme des Bauamtes
Momentan ist zwar kein Gehölzrückschnitt auf der genannten Fläche am Haidter Weg geplant, wenn dies jedoch erforderlich werden sollte, kann der Rückschnitt in dem erforderlichen Maß in dem genannten Zeitraum erfolgen.

Vorschlag zur Behandlung
Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis der unteren Naturschutzbehörde zum Gehölzrückschnitt außerhalb der Vogelbrutzeit und zur Beschränkung der Gehölzentnahme auf das erforderliche Minimum soll in die Begründung zum Bebauungsplan mit aufgenommen werden.


Zusammenfassung:

Die oben beschriebenen Änderungsvorschläge wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Der so ergänzte Entwurf wird in der Sitzung vorgelegt und liegt auch als Anlage den Sitzungsunterlagen bei.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungen und Ergänzungen des Entwurfes sind nur minimal und Auswirkungen auf private und öffentliche Belange hierdurch sind nicht erkennbar, so dass keine erneute Offenlage nach § 4a  (3) BauGB erforderlich ist.

Es wird empfohlen, dass die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt wird und der Plan als Satzung beschlossen wird.

Da bei der rechtsverbindlichen Ausweisung der weiteren Bauflächen im Bebauungsplanentwurf jedoch Erschließungskosten (Wasser- und Abwasser) in Höhe von ca. 100.000 € fällig werden, die der Markt Markt Erlbach an die Zweckverbände zu zahlen hätte, sofern die Fläche nicht verkauft werden kann, schlägt die Verwaltung vor, den Satzungsbeschluss unter dem Vorbehalt zu fassen, dass die Fläche veräußert werden kann.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen aus den Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
2. Der gemäß Abwägung angepasste Entwurf wird unter dem Vorbehalt als Satzung beschlossen, dass das Flst. 830/1, Gemarkung Markt Erlbach, verkauft werden kann. Der Bebauungsplan soll erst als Satzung ausgefertigt und bekannt gemacht werden, sobald der entsprechende Kaufvertrag vom Erwerber unterzeichnet wurde.

Beschluss

1. Die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen aus den Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
2. Der gemäß Abwägung angepasste Entwurf wird unter dem Vorbehalt als Satzung beschlossen, dass das Flst. 830/1, Gemarkung Markt Erlbach, verkauft werden kann. Der Bebauungsplan soll erst als Satzung ausgefertigt und bekannt gemacht werden, sobald der entsprechende Kaufvertrag vom Erwerber unterzeichnet wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2016 13:57 Uhr