Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbepark West" durch den Markt Wilhermsdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 28.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Markt Wilhermsdorf plant die Ausweisung eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet, auf halber Strecke zwischen Eschenbach und Wilhermsdorf. Die Überlegungen hierzu laufen bereits seit etwa einem Jahrzehnt und scheinen nun konkret zu werden.
Abweichend von den ursprünglichen Planungen des Marktes Wilhermsdorf wird das Gebiet nun über die bestehende Gemeindeverbindungsstraße erschlossen und nicht über die Staatsstraße und ist weiter von Eschenbach abgerückt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5 ha, wobei davon eine Teilfläche wegen der darüber verlaufenden 380-kV-Trasse nur eingeschränkt baulich genutzt werden kann. Die vorhandene 20-kV-Trasse wird unterirdisch verlegt.
Im Bebauungsplan soll ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen werden, mögliche Einzelhandelsnutzungen werden aber sehr stark eingeschränkt. Insbesondere Einzelhandelsbetriebe für Nahrungs- und Genussmittel, sowie Getränke werden grundsätzlich ausgeschlossen. Alle anderen Sortimente werden flächenmäßig reglementiert.
Diese Festlegungen sind für den zentralen Versorgungsbereich von Markt Erlbach, aber auch von Wilhermsdorf von Bedeutung und dienen dem Schutz der vorhandenen Geschäfte. Da dies berücksichtigt ist, sind aus Sicht der Verwaltung,
die durch den Markt Markt Erlbach zu vertretenden Belange gewahrt.
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwände gegen den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbepark West“ des Marktes Wilhermsdorf.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwände gegen den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbepark West“ des Marktes Wilhermsdorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2016 09:42 Uhr