Änderung der Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Marktgemeinderat, 03.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 27. Marktgemeinderat 03.02.2017 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Bürgerfragestunde wird ab dem Kalenderjahr 2017 als Tagesordnungspunkt in die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates integriert. Der Beginn der Sitzung wird dann um 15 Minuten auf 19:15 Uhr vorverlegt. Nachdem in der Geschäftsordnung der Beginn der Sitzung für 19:30 Uhr festgelegt ist, wird § 22 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 entsprechend abgeändert.
Bisher:
(2) 1Die Sitzungen des Marktgemeinderates finden im Sitzungssaal des Rathauses grundsätzlich am ersten Freitag jeden Monats statt; sie beginnen regelmäßig um 19:30 Uhr. 2In der Einladung (§ 24) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden. Die Sitzungen der Ausschüsse werden nach Bedarf einberufen.

Neu:
(2) 1Die Sitzungen des Marktgemeinderates finden im Sitzungssaal des Rathauses grundsätzlich am ersten Freitag jeden Monats statt; sie beginnen regelmäßig um 19:15 Uhr. 2In der Einladung (§ 24) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden. Die Sitzungen der Ausschüsse werden nach Bedarf einberufen.

Zudem wird ein Passus in § 20 (Öffentliche Sitzungen) aufgenommen, dass Bürgerinnen und Bürger des Gemeindegebiets zu Beginn der Sitzung Fragen stellen können. Die Zeit für diese Anfragen wird auf 15 Minuten begrenzt.

Neu: § 20 Absatz 4:
(4) Bürger/-innen aus dem Gemeindegebiet haben zu Beginn der öffentlichen Sitzung das Recht, Fragen zu stellen. Die Zeit wird auf 15 Minuten beschränkt. Den Ablauf regelt die Vorsitzende.

Nachdem seitens der Fraktionen keine Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Beschlussfassung in den Ausschüssen und im Marktgemeinderat in Abhängigkeit eines finanziellen Rahmens eingegangen sind, bleibt die Geschäftsordnung in diesem Punkt bis auf weiteres unverändert.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung:
§ 20
(4) Bürger/-innen aus dem Gemeindegebiet haben zu Beginn der öffentlichen Sitzung das Recht, Fragen zu stellen. Die Zeit wird auf 15 Minuten beschränkt. Den Ablauf regelt die Vorsitzende.

§ 22
(2) 1Die Sitzungen des Marktgemeinderates finden im Sitzungssaal des Rathauses grundsätzlich am ersten Freitag jeden Monats statt; sie beginnen regelmäßig um 19:15 Uhr.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung:
§ 20
(4) Bürger/-innen aus dem Gemeindegebiet haben zu Beginn der öffentlichen Sitzung das Recht, Fragen zu stellen. Die Zeit wird auf 15 Minuten beschränkt. Den Ablauf regelt die Vorsitzende.

§ 22
(2) 1Die Sitzungen des Marktgemeinderates finden im Sitzungssaal des Rathauses grundsätzlich am ersten Freitag jeden Monats statt; sie beginnen regelmäßig um 19:15 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.02.2017 14:25 Uhr