Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans und Beschaffungen im Feuerwehrwesen
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Marktgemeinderat, 03.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.12.2015 wurde beschlossen, einen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen. Aufgrund der umfangreichen und insbesondere fachfremden Informationen, die hierfür erforderlich sind (Gefährdungs- und Risikoanalyse von Gewerbebetrieben, Risikopotential der Gemeinde usw.), ist die Erstellung durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der FF Markt Erlbach und der Feuerwehrführung des Landkreises nicht realisierbar.
Aus diesem Grund wurde beim Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH aus Heilsbronn ein Angebot für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans angefordert. Das Ingenieurbüro setzt sich aus Mitarbeitern des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes der Stadt Nürnberg zusammen, die teils jahrzehntelange Erfahrung im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz haben und bei der Berufsfeuerwehr Nürnberg als Führungskräfte im Einsatzleitdienst tätig sind. Diese sind zum einen mit den einschlägigen Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften sowie der Struktur der Gefahrenabwehrorganisation vertraut, andererseits ist ein neutraler Blick auf die Struktur unserer Feuerwehren gewährleistet. Grundlage für die Datensammlung durch das IBG ist eine umfangreiche Präsenz vor Ort mit engem Kontakt zur örtlichen Feuerwehrführung. Die Erstellung erfolgt dann ausschließlich anhand der persönlich ermittelten Daten der IBG und nicht anhand von „gefühlten“ oder angenommenen Werten.
Als Ergebnis folgt dann neben dem eigentlichen Feuerwehrbedarfsplan ein Projektbericht mit einer ausführlichen Darstellung des IST-Zustandes, einer Konzeptionierung des SOLL-Zustandes und einem IST-SOLL-Abgleich.
Am 25.01.2016 fand ein Gespräch zwischen der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, Geschäftsleiter Sebastian Gaukler und den beiden Kommandanten der Stützpunktwehr statt. In diesem wurde noch einmal die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs thematisiert. Es besteht Einigkeit, dass zunächst einmal das Ergebnis aus dem Feuerwehrbedarfsplan abgewartet werden soll. Dennoch muss kurzfristig ein neues Fahrzeug (vermutlich Mannschaftstransportwagen mit Möglichkeiten zum Transport von Gerätschaften) als Ersatzbeschaffung für das bisherige MTW, Baujahr 1989, eingeplant werden.
MGRM Klaus Adelhardt befürwortet die Vergabe an das IBG, da hier eine Präsenz vor Ort gewährleistet wird.
Auf Nachfrage von MGRM Volker Rudolph erklärt Geschäftsleiter Sebastian Gaukler, dass das IBG sämtliche feuerwehrspezifischen Daten ermittelt, z.B. Personalstärke untertags, Gerätschaften, Fahrzeuge usw..
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.02.2017 14:25 Uhr