Bauvoranfrage zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses am Zennhäuser Weg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 16.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für das Flst. 234/12, Gemarkung Markt Erlbach (Grundstück südlich der katholischen Kirche) soll bis zur Sitzung eine Bauvoranfrage zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 20 Wohneinheiten (Mietwohnungen) vorgelegt werden.
Auf dem Grundstück sollen annähernd 40 Stellplätze entstehen, so dass es zu keinen Konflikten im Zennhäuser Weg kommen sollte.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sondern befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Daher kann das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
zur Bauvoranfrage zum Bau von Mehrfamilienhäusern auf dem Flst. 234/12, Gemarkung Markt Erlbach, wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass mindestens 35 Stellplätze auf dem Grundstück entstehen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
zur Bauvoranfrage zum Bau von Mehrfamilienhäusern auf dem Flst. 234/12, Gemarkung Markt Erlbach, wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass mindestens 35 Stellplätze auf dem Grundstück entstehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2017 09:37 Uhr