Die Verwaltung hat Anfang April die angekündigte Vorauszahlung in Höhe von ca. 50 % (insgesamt 210.000 €) für den Straßenausbaubeitrag Mühlweg/Sudetenstraße per Bescheid von den Anliegern eingefordert und die Mehrzahl der Beitragspflichtigen hat bereits die Vorauszahlung entrichtet.
Die Ende 2015 den Bürgern mitgeteilten Schätzkostenkosten (ca. 390.000 € Umlage) wurden von der Verwaltung zur Sicherheit noch etwas nach oben korrigiert (auf 420.000 €), da im Zuge der Baumaßnahme zusätzliche Maßnahmen zur Untergrundverbesserung nötig waren und die Ausführung in einigen wenigen Details, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, angepasst werden musste. Eine exakte Aussage zu den tatsächlichen Kosten ist aber bislang nicht möglich, da die Schlussrechnung der Baumaßnahme noch nicht vorliegt.
Neben dieser Anpassung der Kostenschätzung um ca. 7,5 % haben sich, durch die Anfang Februar vom Gemeinderat beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung, noch weitere Veränderungen ergeben, die dafür sorgen, dass sich die Beiträge für die einzelnen Anlieger unterschiedlich stark geändert haben.
Den stärksten Einfluss in diesem Zusammenhang hat dabei der Umstand, dass in dem verwendeten Satzungsmuster des bayerischen Gemeindetages (für Gebiete ohne Bebauungsplan) nicht mehr auf die zulässige Anzahl der Vollgeschosse abgestellt wird, sondern auf die tatsächliche Anzahl. Der Begriff Vollgeschoss ist dabei aus der Definition der Bayerischen Bauordnung abgeleitet, nach der auch Dachgeschosse zum Teil Vollgeschosse sind.
Die 2015 angefertigte Beitragsschätzung basierte darauf, dass für alle Grundstücke im Bereich Mühlweg/Sudetenstraße eine zulässige Bebauung von zwei Vollgeschossen angesetzt wurde, so dass die anrechenbare Grundstücksfläche aller Anwesen mit einem Faktor von 1,3 zu multiplizieren war. Nach der neuen Satzungsregelung sind nun etwa 1/3 der Anwesen mit einem Vollgeschoss zu berechnen (Faktor 1,0) und 2/3 mit zwei Vollgeschossen (Faktor 1,3).
Bei Anpassung der umlagefähigen Kosten um 7,5 % (siehe oben) bedeutet dies, dass die tatsächlich zweigeschossig bebauten Anwesen im Verhältnis ca. 16-17 % mehr und die tatsächlich eingeschossig bebauten Anwesen im Verhältnis ca. 10-11 % weniger zahlen als 2015 von der Verwaltung geschätzt.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß erläutert, dass sich nach aktuellem Stand für den Mühlweg ein Beitrag von 15,94 Euro/m² und für die Sudetenstraße von 12,27 Euro/m² ergibt und Markt Erlbach damit im Vergleich mit anderen Kommunen (als Beispiel wird der Markt Ammerndorf, Landkreis Fürth, zitiert) absolut im Durchschnitt liegt.
Inge Knörr bittet zu beachten, dass Vergleiche immer schwierig seien und mit Vorsicht zu sehen sind.