Bauvoranfrage zum Neubau eines Legehennenstalls bei Siedelbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Marktgemeinderat, 07.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der östlich von Siedelbach bestehende Geflügelhaltungsbetrieb Zeilinger plant den Bau eines weiteren Legehennenstalles für 4.800 Hennen und hat hierfür eine Bauvoranfrage eingereicht. Bei Realisierung des Vorhabens würde sich die Betriebskapazität verdoppeln.
Der Betrieb befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist privilegiert im Sinne des § 35 (1) BauGB.
Im Vorfeld haben bereits Gespräche mit den Bauherren und dem Landratsamt stattgefunden. Demnach kann das Vorhaben genehmigt werden, da voraussichtlich keine öffentlichen Belange berührt sind und die notwendige Erschließung gesichert ist.
Auf Nachfrage von MGRM Edith Bayersdorfer zur Verwertung des anfallenden Hühnermistes erklärt die Vorsitzende, dass dies keine Frage des Bau- und Planungsrechtes ist und somit den Beschluss des Marktes nicht tangiert.
MGRM Rudolf Meth erklärt, dass die Verwertung ausführlich in der Düngeverordnung (Bundesrecht, Umsetzung einer EU-Richtlinie)
geregelt ist und befürwortet ausdrücklich die Erweiterung des Betriebes.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Legehennenstalles mit 4.800 Plätzen auf dem Flst. 133, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Legehennenstalles mit 4.800 Plätzen auf dem Flst. 133, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2017 13:52 Uhr