Ausführungsplanung zur Hauptstraße, Bemusterung der Beleuchtung und Gestaltung des Panazolplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Marktgemeinderat, 10.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 35. Marktgemeinderat 10.11.2017 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro bauchplan hat die Ausführungsplanung für die Hauptstraße (inkl. Vorschlägen zur Art der Beleuchtung) vorbereitet und auch einen Gestaltungs-vorschlag für den Panazolplatz erarbeitet.

Der Vorschlag für den Panazolplatz sieht unter anderem eine Gestaltung mit Wegeflächen in wassergebundener Decke, einen „Partnerschaftsbaum“, Sitzelemente, ein Spielgerät, einen Wegweiser und einen gepflasterten Übergangsbereich mit Porzellansteinen (in Anlehnung an die Tradition der Porzellanmanufaktur im Limousin, ca. 2.000 Euro) vor.

Am 16.10.2017 hat auch eine Versammlung mit allen von der Baumaßnahme betroffenen Geschäftsleuten stattgefunden. Hierbei wurden die Planung erläutert und auch die Maßnahmen zum Baustellenmanagement dargestellt, die dazu dienen sollen, die Einschränkungen der Geschäftsleute zu verringern. Folgende Maßnahmen wurden vorgestellt:

1. Informationsveranstaltungen im Vorfeld und Nachgang zu jedem Bauabschnitt
2. Detailabstimmungen des Baugeschehens auf minimale Störzeiten
3. Verpflichtung der Baufirma zur Information der Anrainer bei Beeinträchtigungen und Maßnahmen wie beispielsweise die Verbringung der Abfallbehälter
4. Öffentlicher Jour-Fixe während der Bauzeit
5. Temporäre Ausschilderung der Geschäftslagen
6. „Kompensationsset“ zur Verteilung
7. „Erlsteine“ die zur Eigenwerbung im Gehweg eingepflastert werden können
8. Einweihungsfeste und Öffentlichkeitsarbeit zu jedem Bauabschnitt

Einige der Gewerbetreibenden brachten bei der Veranstaltung noch einmal vor, dass Sie die Anzahl der nach der Umgestaltung der Hauptstraße zur Verfügung stehenden Stellplätze für zu gering halten und dass Sie Umsatzeinbußen durch die Baumaßnahme befürchten, da die Zugänglichkeit und Anfahrbarkeit der Geschäfte zeitweise nicht gewährleistet werden kann.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass sich die Anzahl der offiziell ausgezeichneten Stellplätze an der Hauptstraße im Vergleich zum Bestand nicht verringern wird (aktuell vorhanden sind ca. 45 gekennzeichnete Stellplätze – künftig werden es dann 50 gekennzeichnete Stellplätze sein). Eine wesentliche Erhöhung der Stellplatzanzahl ist aber nicht möglich, da sich die zur Verfügung stehende Fläche ja nicht verändert.
Die Bauarbeiten ohne Einschränkungen zu realisieren ist leider nicht möglich, aber es wird versucht diese so gering wie möglich zu halten.

Herr Florian Otto vom Büro bauchplan geht in seinen Ausführungen zunächst auf die Gestaltung des Panazolplatzes ein (s.o.) und zeigt den Bezug einzelner Elemente zur Region rund um Panazol auf.

Bei der Ausführung der Beleuchtung hat sich bauchplan auf zwei Varianten in Galgenform der Firma Bergmeister konzentriert. Beide werden dabei mit LED-Leuchten mittels Mastleuchten (5 Stück) und Auslegerleuchten an den Anwesen (15 Stück, Absprache mit den jeweiligen Eigentümern) umgesetzt. Zusätzlich sollen das Torhaus, der Kindergarten, das Anwesen Lamprecht und das Bürgerhaus einzeln angestrahlt und besonders hervorgehoben werden.
Bei der ersten Variante (B) sind die Ausleger halbkreisförmig gebogen, die Kosten belaufen sich auf ca. 66.000 Euro netto ohne Einbau. Bei der zweiten Variante (A) sind die Ausleger geradeförmig in einem Winkel von ca. 23 Grad nach oben angeordnet. Die Kosten für diese Variante betragen voraussichtlich 57.000 Euro netto ohne Einbau.
Geschäftsleiter Sebastian Gaukler stellt eine dritte Beleuchtungsvariante der Firma Schréder vor. Diese wurde der Verwaltung von der N-ERGIE empfohlen. Es handelt sich um eine Stelenleuchte, in der unterschiedliche Module wie W-LAN, Steckdosen, Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge usw. integriert werden können. Die N-ERGIE würde bei dieser Leuchte eine 100%ige Wartung übernehmen. Die Kosten belaufen sich - eine gleiche Anzahl an Lichtmasten wie bei den obigen Leuchten vorausgesetzt - auf ca. 48.000 Euro brutto. Herr Otto ergänzt, dass in der ersten Planung Stelenleuchten vorgesehen waren, diese aber wieder verworfen wurden, da sie sich nicht in das Gesamtensemble einer „neuen“ Hauptstraße einfügen. Für die Leuchte der Firma Schréder müsste zudem eine erneute Ausleuchtungsanalyse durchgeführt werden.
In der anschließenden Diskussion spricht sich die Mehrheit der MGRM für die Variante A mit dem geraden Ausleger aus, da sich diese optisch am besten einfügt und die Zahl der Lichtmasten durch die Auslegerleuchten direkt am Gebäude sehr gering ist. Grundsätzlich ist die Stelenleuchte mit ihrer Modulbauweise eine interessante Alternative, aber mehr für einen freien Raum oder eine freie Fläche geeignet.

Unabhängig von der Ausführung der Beleuchtung werden auf die Bürger nur die Kosten für eine Standardbeleuchtung umgelegt. Für eine Vorabinstallation einer Lampe an der Musterfläche findet sich keine Mehrheit, dies würde nur zu unnötigen Mehrkosten führen. Herr Otto führt aus, dass die Musterfläche ohnehin nur bedingt aussagekräftig ist. Es kann lediglich die Beschaffenheit der Oberfläche der Pflastersteine sowie die Entwässerungsrinne grob angedeutet werden.

Der Bauzeitenplan für die Hauptstraße sieht vor, dass im ersten Bauabschnitt (KW 20 bis KW 39 / 2018) die Fläche zwischen der westlichen Ringstraße und dem Kindergarten Hauptstraße umgebaut wird. Anschließend (KW 40 / 2018 bis KW 20 / 2019) erfolgt der Umbau im westlichen Bereich zur Windsheimer Straße, dann im östlichen Bereich zur Nürnberger Straße (KW 21 / 2019 bis KW 41 / 2019), wobei man hier flexibel agieren kann und die Bauabschnitte 2 und 3 auch tauschen könnte. Der Zeitplan ist realistisch ausgearbeitet, beinhaltet aber keine großen Puffer. Herr Otto hält eine halbseitige Sperrung der Hauptstraße während der gesamten Bauphase für ausreichend; dies wird jedoch vor Beginn noch einmal durch die Verwaltung überprüft.

Abschließend geht Herr Otto ausführlich auf die Baukosten und die Ausschreibung ein. Nach aktueller Berechnung betragen die Gesamtkosten für die Maßnahme insgesamt 2,708 Millionen Euro brutto zuzüglich 20 % Baunebenkosten. Hier sind bereits sämtliche Kostensteigerungen einkalkuliert. Die Mehrkosten in Höhe von 288.000 Euro im Vergleich zur letzten Kostenanalyse basieren auf der Erweiterung der Baufläche auf das Rosengäßchens, die Einbeziehung des Panazolplatzes sowie der Tatsache, dass die vorhandene Betondecke unter der Hauptstraße herausgebrochen werden muss, da die Schäden durch die aktuelle Sanierung der Wasserleitung sehr hoch sind und dies für die Zukunft immer Unwägbarkeiten birgt. Die Betondecke wird durch eine Drain-Beton-Schicht ersetzt. Allein diese Maßnahme schlägt mit 200.000 Euro Mehrkosten zu Buche.
Die Kosten, die auf die Bürger umgelegt werden, werden anhand einer fiktiven Berechnung auf der Grundlage eines standardisierten Ausbaus (diesen schätzt Herr Otto auf etwa 1,4 Millionen Euro) ermittelt und dann gemäß unserer bestehenden Satzung abgerechnet. Von den restlichen Kosten erhält der Markt Markt Erlbach eine Gesamtförderung in Höhe von 60 %, die dann noch verbleibenden Kosten werden vom Markt getragen.

Das Büro bauchplan wird auf Grundlage des heutigen Beschlusses eine Ausschreibung ausarbeiten. Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass im Dezember ein Ortstermin mit den MGRM an der Musterfläche stattfindet, anschließend wird das Leistungsverzeichnis konkretisiert, so dass die Ausschreibung Anfang Januar erfolgen kann. Auf Nachfrage von zweitem Bürgermeister Werner Stieglitz betonen sowohl die Vorsitzende als auch Herr Otto, dass mit allen Bürgern Kontakt aufgenommen wurde. Es bestand vielfach die Möglichkeit, Wünsche und Anliegen vorzutragen und einzubringen, sei es bei einer Bürgerversammlung in der Rangauhalle, bei den Vor-Ort-Terminen in der Hauptstraße, Besprechungen in den Büroräumen in Nürnberg, Erhebungen mittels Fragebögen oder auch hier im Rathaus. Alle Anregungen wurden - soweit rechtlich möglich und faktisch umsetzbar - in die Planungen eingearbeitet.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat genehmigt den vom Büro bauchplan vorgelegten Ausführungsplan zur Hauptstraße und nimmt die Kostenschätzung zur Kenntnis.
2. Für die Gestaltung des Panazolplatzes soll der Vorschlag des Büros bauchplan umgesetzt werden.
3. Die Arbeiten zur Umgestaltung der Hauptstraße und zur Gestaltung des Panazolplatzes sollen ausgeschrieben werden. Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt.
4. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Variante A ausgeführt werden.
5. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Stelenleuchte der Firma Schréder ausgeführt werden.
6. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Variante B ausgeführt werden.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat genehmigt den vom Büro bauchplan vorgelegten Ausführungsplan zur Hauptstraße und nimmt die Kostenschätzung zur Kenntnis.
2. Für die Gestaltung des Panazolplatzes soll der Vorschlag des Büros bauchplan umgesetzt werden.
3. Die Arbeiten zur Umgestaltung der Hauptstraße und zur Gestaltung des Panazolplatzes sollen ausgeschrieben werden. Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

4. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Variante A ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 3

5. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Stelenleuchte der Firma Schréder ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Beschluss 4

6. Die Beleuchtung der Hauptstraße soll mit der Variante B ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 19

Datenstand vom 22.11.2017 07:40 Uhr