Innenbereichssatzung Oberulsenbach - Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 25.07.2018 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Offenlage der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach wurde am 20.07.2018 abgeschlossen und die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die Verwaltung hat hierzu Abwägungsvorschläge erarbeitet. Die Stellungnahmen in zusammengefasster Form, sowie die Abwägungsvorschlage werden als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt. Die originalen Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Das vom Bauherren beauftragte Planungsbüro hat den Satzungsentwurf entsprechend der Abwägungsvorschläge überarbeitet. Dieser Entwurf wird in der Sitzung erläutert.

Das WWA und das LRA haben Bedenken geäußert, dass der Baubereich der Satzung innerhalb eines Überschwemmungsgebietes liegen könnte. Dies ist aus Sicht der Verwaltung zwar sehr unwahrscheinlich, da die Baufläche etwa 15 m vom Bach entfernt ist und ca. 2 m höher liegt, aber vollständig ausgeschlossen werden kann es nicht und die Stellungnahme der Fachbehörden sollte hier nicht außer Acht gelassen werden.
Bevor das Satzungsverfahren abgeschlossen wird, sollte daher dieser Anregung nachgegangen werden.

Da der Hochwasserschutz Änderungen der Planung bedeuten kann, ist eine Entscheidung über den Satzungsbeschluss noch nicht möglich .

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB zur Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Es soll geprüft werden, ob sich der Baubereich tatsächlich in einem Überschwemmungsgebiet befindet.

2. Wenn sich ergibt, dass der Überschwemmungsbereich des Ulsenbaches keinen Einfluss auf die Planung hat, soll die Angelegenheit zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Andernfalls ist die Satzung anzupassen und der Entwurf, sofern erforderlich, gemäß § 4 a (3) BauGB erneut auszulegen.

Beschluss

1. Die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB zur Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberulsenbach wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. Es soll geprüft werden, ob sich der Baubereich tatsächlich in einem Überschwemmungsgebiet befindet.

2. Wenn sich ergibt, dass der Überschwemmungsbereich des Ulsenbaches keinen Einfluss auf die Planung hat, soll die Angelegenheit zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Andernfalls ist die Satzung anzupassen und der Entwurf, sofern erforderlich, gemäß § 4 a (3) BauGB erneut auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2018 08:40 Uhr