Übernahme des Friedhofs der ev.-lutherischen Kirchengemeinde durch den Markt Markt Erlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Marktgemeinderat, 05.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 44. Marktgemeinderat 05.10.2018 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In einem Schreiben des evangelisch-lutherischen Pfarramtes Markt Erlbach (Datum unbekannt, Eingang in der Verwaltung am 31.07.2018), vertreten durch Frau Pfarrerin Christiana von Rotenhan, wird um die Übernahme des kirchlichen Friedhofs durch den Markt Markt Erlbach zum 01.01.2019 oder zu einem späteren Zeitpunkt gebeten. Als Anlage zu diesem Schreiben war ein bereits unterzeichneter Übernahmevertrag beigefügt.
Das Anschreiben und der Vertrag sind im Ratsinformationssystem eingestellt.

Aus Sicht der Verwaltung sind vor einer Übernahme des Friedhofs folgende Punkte zu klären:
1) Zeitpunkt der Übernahme
2) Eigentumsverhältnisse nach der Übernahme (§ 2)
3) Erlass einer Satzung nach vorheriger Anhörung der Kirchengemeinde (§ 4)
4) Übernahme bisheriger Dienstverhältnisse (§ 5)
5) Zustimmung der Kirchenstiftung bei (baulichen) Veränderungen (§ 6)
6) Übernahme von Rücklagen durch die Kirchenstiftung, Defizitausgleich durch den Markt (§ 10)

Vor einer Beschlussfassung sollte der Vertrag angepasst werden.

Edith Bayersdorfer hält einen Vertrag über zukünftige Regelungen für entbehrlich, wenn der Friedhof in das Eigentum des Marktes übergehen sollte.

Volker Rudolph spricht sich bei einer Übernahme ebenfalls für einen Eigentumsübergang an den Markt aus.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Vertragsverhandlungen bezüglich einer Übernahme des Friedhofs frühestens zum 01.01.2020 zu führen. Der neue Vertragsentwurf soll dem Marktgemeinderat dann zur Entscheidung vorgelegt werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Vertragsverhandlungen bezüglich einer Übernahme des Friedhofs frühestens zum 01.01.2020 zu führen. Der neue Vertragsentwurf soll dem Marktgemeinderat dann zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2018 16:04 Uhr