Kernwegeausbau - Beantragung eines vereinfachten Verfahrens nach § 86 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Marktgemeinderat, 01.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 48. Marktgemeinderat 01.03.2019 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Gebiet der Allianz Aurachzenn haben sich durch den fortgeschrittenen Strukturwandel der Landwirtschaft die Verkehrsverhältnisse auf den Wegenetzen erheblich verändert. Der deutliche Anstieg der bewirtschafteten Flächen pro verbleibender landwirtschaftlicher Betriebe ist ein Grund dafür, dass immer größere Anfahrtsstrecken zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen nötig sind. Gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Maschinen größer und schwerer und erreichen zwischenzeitlich die gesetzlich geregelten Höchstmaße. Aus diesen Gründen ist der Ausbau eines leistungsfähigen Kernwegenetzes für die Land- und Forstwirtschaft zwingend erforderlich.

In unserem Gemeindegebiet sind eine Reihe von solchen Kernwegen mit unterschiedlicher Priorität festgelegt worden und die Gemeindeverbindungsstraße von Mosbach nach Schellert (Teilstück im Gebiet des Marktes Markt Erlbach bis zur Gemeindegrenze) soll als nächstes über das Förderprogramm für den Kernwegeausbau realisiert werden.

Da das Amt für ländliche Entwicklung die Kernwege aus mehreren Gemeinden der Allianz zu einem größeren Verfahren zusammenfassen möchte, wurde angefragt, ob der Markt Markt Erlbach bereit wäre, noch weitere Wege kurzfristig in das Verfahren einzubringen.

Aus Sicht der Verwaltung wäre dies eine sehr gute Möglichkeit, um weitere Wege mit einem hohen Fördersatz zu sanieren bzw. noch weitere sinnvolle Wegeverknüpfungen zu realisieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich das ALE in der Hauptsache um die Planung und Umsetzung der Maßnahmen kümmert.

Die Maßnahmen, die der Umsetzung der Kernwege dienen, können voraussichtlich mit bis zu 85 % bei Kernwegen der Priorität 1 und bis zu 75 % bei Kernwegen der Priorität 2 gefördert werden.

Die Gesamtkosten der möglichen Maßnahmen zur Umsetzung der Kernwege und der Gesamtkostenanteil des Marktes können vom ALE derzeit nicht mit der erforderlichen Genauigkeit ermittelt werden. Im Rahmen des Verfahrens werden jedoch je nach Priorität verschiedene Bauabschnitte gebildet, für die die voraussichtlichen Kosten und der voraussichtliche Kostenanteil des Marktes rechtzeitig abgeschätzt und abgestimmt werden.


Kernwege, die vom ALE mit einer hohen Priorität eingestuft wurden und deren Sanierung bzw. Ausbau aus Sicht der Verwaltung sinnvoll wäre, sind Folgende (der Kernweg bei Mosbach ist in der Aufstellung auch enthalten):

1. GVS Mosbach – Schellert (Wegenummer 346.1)
2. Weg zwischen Oberulsenbach und den „Schneidersweihern“
(Wegenummern 860.1 und 860.2)
3. Weg südlich von Buchen (Wegenummern 859.1, 859.2 und 859.3)

Für diese Wege sollte die Aufnahme in das vereinfachte Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz beantragt werden. Die Wege sind in der beiliegenden Karte dargestellt.

Inge Knörr fragt an, ob nicht noch mehr Wege aufgenommen werden sollten. Dies macht bei sieben teilnehmenden Kommunen eigentlich kaum Sinn. Es können jedoch bei Bedarf Wege nachgemeldet werden, da sich das gesamte Verfahren über mehrere Jahre hinziehen wird.

Beschlussvorschlag

Für den Markt Markt Erlbach sind kurzfristig folgende Kernwege zur Umsetzung vorgesehen:

Gemarkung
Kernweg Nr.
Priorität gem. Kernwegenetzkonzept
Länge
(m)
Losaurach
346.1
1
530 m
Buchen und Klausaurach
860.1
1
970 m
Buchen
860.2
1
695 m
Buchen
859.1
1
210 m
Buchen
859.2
1
140 m
Buchen
859.3
2
570 m

Hierfür beantragt der Markt Markt Erlbach die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens nach § 86 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken.
Im Verfahren werden die Gemeinde Trautskirchen und die Marktgemeinden Markt Emskirchen, Markt Markt Erlbach, Markt Neuhof a.d.  Zenn und Markt Obernzenn beteiligt sein.

Der Markt Markt Erlbach stimmt der Einbeziehung der betroffenen Verkehrsflächen sowie insbesondere seiner Eigentumsflächen in das Verfahrensgebiet grundsätzlich zu, sofern diese als Tauschland für die Umsetzung der Kernwege und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden. Zunächst werden die entsprechenden Flächen für die geplanten Maßnahmen einbezogen. Im Zuge des Verfahrensfortgangs können, abhängig von der Planung, weitere Flächen beigezogen werden („wachsendes Verfahren“). Der Einbeziehung geht jedoch immer die Zusammenstellung der konkret benötigten Flächen durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und die erforderliche Zustimmungserklärung zur Einbeziehung durch den Markt Markt Erlbach voraus.

Der Markt Markt Erlbach verpflichtet sich grundsätzlich, die nicht durch Fördermittel abgedeckten, anteiligen Kosten für die Planung und die Umsetzung der gemeinschaftlichen und/oder öffentlichen Maßnahmen sowie für die Ausgleichsmaßnahmen zum Kernwegenetz einschließlich des dafür erforderlichen Landerwerbs (Erwerb der Maßnahmentrasse oder Erwerb von Tauschland) zu übernehmen. Die Höhe der tatsächlichen Kostenbeteiligung des Marktes Markt Erlbach an den Maßnahmen wird nach Art, Umfang und Fortgang im jeweils konkreten Fall mit Kostenvereinbarungen geregelt.

Beschluss

Für den Markt Markt Erlbach sind kurzfristig folgende Kernwege zur Umsetzung vorgesehen:

Gemarkung
Kernweg Nr.
Priorität gem. Kernwegenetzkonzept
Länge
(m)
Losaurach
346.1
1
530 m
Buchen und Klausaurach
860.1
1
970 m
Buchen
860.2
1
695 m
Buchen
859.1
1
210 m
Buchen
859.2
1
140 m
Buchen
859.3
2
570 m

Hierfür beantragt der Markt Markt Erlbach die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens nach § 86 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken.
Im Verfahren werden die Gemeinde Trautskirchen und die Marktgemeinden Markt Emskirchen, Markt Markt Erlbach, Markt Neuhof a.d.  Zenn und Markt Obernzenn beteiligt sein.

Der Markt Markt Erlbach stimmt der Einbeziehung der betroffenen Verkehrsflächen sowie insbesondere seiner Eigentumsflächen in das Verfahrensgebiet grundsätzlich zu, sofern diese als Tauschland für die Umsetzung der Kernwege und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden. Zunächst werden die entsprechenden Flächen für die geplanten Maßnahmen einbezogen. Im Zuge des Verfahrensfortgangs können, abhängig von der Planung, weitere Flächen beigezogen werden („wachsendes Verfahren“). Der Einbeziehung geht jedoch immer die Zusammenstellung der konkret benötigten Flächen durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und die erforderliche Zustimmungserklärung zur Einbeziehung durch den Markt Markt Erlbach voraus.

Der Markt Markt Erlbach verpflichtet sich grundsätzlich, die nicht durch Fördermittel abgedeckten, anteiligen Kosten für die Planung und die Umsetzung der gemeinschaftlichen und/oder öffentlichen Maßnahmen sowie für die Ausgleichsmaßnahmen zum Kernwegenetz einschließlich des dafür erforderlichen Landerwerbs (Erwerb der Maßnahmentrasse oder Erwerb von Tauschland) zu übernehmen. Die Höhe der tatsächlichen Kostenbeteiligung des Marktes Markt Erlbach an den Maßnahmen wird nach Art, Umfang und Fortgang im jeweils konkreten Fall mit Kostenvereinbarungen geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 17:13 Uhr