Bauantrag zur Nutzungsänderung von zwei Ställen zu Lagerfläche nördlich von Markt Erlbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 19.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Nördlich des Ortsteiles Markt Erlbach sollen zwei Gebäude, die ehemals als Hühnerställe genutzt wurden,
zu Lagerhallen umgenutzt werden. Die Hallen haben eine Fläche 640 m² und 860 m² und befinden sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Die Umnutzung ist keine privilegierte Nutzung nach § 35 (1) BauGB, sondern als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen. Demnach wäre Sie zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Die Erschließung (insbesondere Zufahrt) ist gesichert. Und hinsichtlich der verschiedenen öffentlichen Belange kann dem Vorhaben zu Gute gehalten werden, dass es sich hierbei um eine Umnutzung erhaltenswerter und genehmigter Bausubstanz handelt, so dass das Vorhaben eine sogenannte Teilprivilegierung nach § 35 (4) BauGB hat. Dadurch verringert sich die Anzahl der öffentlichen Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen können.
Im vorliegenden Falle sind aufgrund der Teilprivilegierung keine der zu prüfenden öffentlichen Belange beeinträchtigt und das Vorhaben ist damit planungsrechtlich zulässig.
Beschlussvorschlag
Für die Nutzungsänderung von zwei Ställen zu Lagerfläche auf dem Flst. 1045, Gemarkung Markt Erlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Beschluss
Für die Nutzungsänderung von zwei Ställen zu Lagerfläche auf dem Flst. 1045, Gemarkung Markt Erlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2019 08:48 Uhr