Neubau Kindertagesstätte Neue Straße - Information zum Stand der Baumaßnahme und Information zur Entsorgung des Aushubmaterials und Namensvorschlag für die Einrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderat, 17.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 3. Marktgemeinderat 17.07.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Der Neubau der Kindertagesstätte schreitet voran, so dass am Dienstag, den 25. August 2020 um 16:00 Uhr Richtfest (wegen Corona mit begrenztem Teilnehmerkreis) gefeiert werden kann. Die Kindertagesstätte soll auch einen Namen erhalten. Hierfür gibt es bereits den Vorschlag „Scheunenwichtel“.

2. In den vergangenen Monaten wurde von verschiedenen örtlichen Firmen moniert, dass die Angebotsaufforderungen des Marktes Markt Erlbach per Mail bei ihnen nicht eingegangen waren. Die Verwaltung wurde deshalb vom Marktgemeinderat beauftragt, bei der nächsten Ausschreibung jedem Bieter nachzugehen um zu prüfen, ob dies auch zutrifft. Die Verwaltung hat dies bei der Ausschreibung der Gewerke Estrich und Trockenbauarbeiten geprüft. Bei diesen beiden Ausschreibungen wurden insgesamt 16 Firmen per Mail zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Firmen, die keine Lesebestätigung zurückgesendet hatten, wurden angerufen. Dabei zeigte sich, dass alle der angeschriebenen Firmen die Ausschreibung erhalten hatten.
Da es bei diesen beiden Gewerken keinerlei Probleme gab, kann nur vermutet werden, dass die Probleme bei den örtlichen Firmen auf der Empfängerseite lagen. Hierfür ist die Verwaltung aber nicht verantwortlich.

3. Wie zu erwarten war, muss ein größerer Teil des Erdaushubes abgefahren werden, da dieser nicht mehr einbaufähig ist. Die Haufwerke wurden beprobt und sind glücklicherweise nur leicht mit Schadstoffen belastet (Z1-Material), so dass die Entsorgungskosten noch moderat sind. Ein anderer Teil des Materials kann durch die Aufarbeitung mit Weißkalk wieder an Ort und Stelle eingebaut werden. Im Leistungsverzeichnis war zwar bereits ein Ansatz für die Entsorgung von solchem Material vorgesehen, aber der Anteil des verwendbaren Materials ist geringer als erwartet, so dass für die Entsorgung mit Mehrkosten von ca. 11.000 € zu rechnen ist.

Beim Abbruch der Nebengebäude auf dem Anwesen Hauptstraße 57 (Scheune, Stall und andere Nebengebäude) wurde das Abbruchmaterial geschreddert und noch hier gelagert, um es beim Neubau des Kindergartens (z.B. zur Bodenverbesserung unter der Bodenplatte) zu verwenden.
Ein Teil des Materials konnte hierfür auch genutzt werden, aber der überwiegende Teil wird nicht mehr benötigt und muss nun doch entsorgt werden.

Klaus Adelhardt kann nicht nachvollziehen, dass das Material immer noch vor Ort ist und nicht verbaut wurde. Er spricht sich - ebenso wie Heinz Schwemmer - für eine Zertifizierung und Nutzung für den (Wald-)wegebau aus. Bauamtsleiter Michael Schlag erklärt, dass der gesamte Einbau ursprünglich vorgesehen war, aber das Material doch nicht in Gänze verwendet werden konnte. Die Nutzung für den Wegebau wird von der Verwaltung geprüft und entsprechend veranlasst.

Beschlussvorschlag

Mit der Namensgebung „Scheunenwichtel“ besteht Einverständnis.

Beschluss

Mit der Namensgebung „Scheunenwichtel“ besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.09.2020 08:44 Uhr