Erlass einer Satzung für eine zentrale Fernwärmeversorgung für das Baugebiet Eschenbach "Kirchsteigfeld" (Bebauungsplan Nr. 30)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Marktgemeinderat, 17.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Marktgemeinderat hatte mit den Beschlüssen vom 02.02.2018 (TOP 7) und 08.11.2019 (TOP 16) beschlossen, dass für das Baugebiet „Kirchsteigfeld“ eine Satzung für die Fernwärmeanschlüsse aufgestellt werden soll, die einen Anschluss- und Benutzungszwang (ähnlich wie bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung) begründet. Die Rechtsgrundlage für eine solche Satzung ist Artikel 24 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).
Der Anschluss an das Fernwärmenetz wird zwar auch in den Grundstückskaufverträgen auf privatrechtlichem Wege verankert. In dem Baugebiet sind aber nicht alle Bauplätze im Eigentum des Marktes und die privatrechtlichen Regelungen können aus verschiedenen Gründen auch erlöschen (z.B. bei einem Verkauf oder Zwangsversteigerung), so dass eine zusätzliche satzungsmäßige Regelung erforderlich ist.
Die Verwaltung hat einen Satzungsentwurf erarbeitet, der die gesetzlich vorgegebenen Regelungen beinhaltet. Der Entwurf liegt in der Anlage bei.
Klaus Adelhardt vermisst in der Satzung einen Passus über eine Preisbeschränkung für die zukünftigen Heizkosten der Anschlussnehmer. Michael Schlag erklärt, dass in unserer Satzung kein Preis geregelt werden kann, dies regelt die Firma Naturstrom.
Volker Rudolph ergänzt, dass die Preisberechnungen gesetzlich definiert sind und die Anschlussnehmer rechtlich abgesichert sind.
Paul Hegendörfer sieht es kritisch, wenn Bauherren zu einer Nutzung bzw. einem Bezug gezwungen werden. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass das Nahwärmenetz nur funktioniert, wenn alle Grundstückseigentümer angeschlossen werden. Ein ähnlicher Schritt wird zukünftig auch im Hinblick auf eine Solaranlagensatzung folgen. Die Ausarbeitung einer Fernwärmesatzung war zudem ein Auftrag des Marktgemeinderates an die Verwaltung.
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf für eine Fernwärmesatzung gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) für das Baugebiet „Kirchsteigfeld“ (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“) wird als Satzung beschlossen. Die Satzung soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.
Beschluss
Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf für eine Fernwärmesatzung gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) für das Baugebiet „Kirchsteigfeld“ (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“) wird als Satzung beschlossen. Die Satzung soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Datenstand vom 02.09.2020 08:44 Uhr