Anpassung der Gebühren in den Kindertagesstätten - Erlass einer Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Marktgemeinderat, 02.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gebühren für unsere Kindertagesstätten sind anzupassen.
Nicht nur der Kämmerer verweist bei allen Haushaltsberatungen auf das steigende Defizit, das in beiliegender Grafik vor allem die steigenden Personalausgaben darstellt, sondern auch der Bayerische Prüfungsverband legt uns dringenden Handlungsbedarf nahe.
Die letzte Gebührenerhöhung wurde in drei Schritten von 2015 bis 2019 vollzogen. Allerdings waren die Anpassungen nur marginal und brachten keine wirklich adäquate Kostenbeteiligung. Der Freistaat Bayern bezuschusst die Elternbeiträge mit 100,00 Euro pro Monat ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet bis zur Einschulung, so dass viele Eltern bei uns überhaupt keine Gebühren mehr entrichten müssen, sondern nur noch 8,00 Euro Beschaffungsgeld pro Monat zahlen.

Auch bei den Krippengebühren gibt es mit dem Bayerischen Krippengeld finanzielle Unterstützung. Dieses ist an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und muss von den Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragt werden. Weiterhin gibt es für sozialschwache Familien auf Antrag eine Kostenübernahme durch das Jugendamt oder jobcenter, so dass diese Familien bei den Kosten für die Betreuung ihrer Kinder entlastet und unterstützt werden.

In unseren Einrichtungen haben wir sehr viele Teilzeitkräfte und leider auch immer wieder längere Krankheitsausfälle bei einigen Mitarbeitern, so dass wir die Buchungszeiten der Eltern nur mit weiteren Einstellungen abdecken konnten. Der Betreuungsschlüssel liegt zwischenzeitlich in unseren Einrichtungen bei 1:7,5 bis 1: 8,5. Der gesetzlich geforderte Schlüssel liegt bei 1: 11.

Das pädagogische Angebot, angefangen von Wassergewöhnung und Schwimmen, Sport in der Rangauhalle, gemeinsames Kochen und die Vorschulförderung, wie Zahlenland, Expi (Experimente und Forschen für Kinder) usw. ist hervorragend.
 
Die Verwaltung schlägt deshalb eine entsprechende Gebührenanhebung vor, in der künftig auch alle Nebenkosten mit abgedeckt werden. Auch die einmalige Aufnahmegebühr soll entfallen.

Die Geschwisterermäßigung soll angepasst werden. Hier haben wir uns auch an den Gepflogenheiten der umliegenden Einrichtungen orientiert.

Auch eine automatische jährliche Gebührenerhöhung sollte ins Auge gefasst werden. In unserem Vorschlag haben wir eine Dynamisierung der Beiträge von jährlich 5 % vorgesehen.
 
Den Elternbeiratsvorsitzenden unserer Einrichtungen wurden die angedachten Gebührenanpassungen der Verwaltung vorgestellt. Anregungen der Vorsitzenden wurden eingearbeitet und sind farbig hinterlegt.

Für den Hort würden wir die Buchungskategorie 2-3 Stunden doch beibehalten, auch wenn es pädagogisch von der Leitung her nicht befürwortet wird. Wir haben aber Eltern, die nur bis 14 Uhr oder nicht an jedem Wochentag Betreuung brauchen und sich dafür im Durchschnitt diese Kategorie ergibt.

Ein Angebot an die Horteltern könnte es auch sein, dass die Möglichkeit der Betreuung von 7 Uhr bis Schulbeginn in der Kindergartengruppe „Schlaue Füchse“ (=Vorschulgruppe) abgedeckt werden kann.

Volker Rudolph zeigt sich irritiert, dass die Freien Wähler vor der Landtagswahl 2018 eine Gebührenfreiheit der Kinderbetreuung gefordert haben und jetzt wiederum die Gebührenerhöhung mittragen werden. Er sieht auf viele Eltern aufgrund der Corona-Auswirkungen finanzielle Belastungen zukommen und spricht sich daher ganz klar gegen eine Erhöhung der Gebühren aus. Man sollte eher die kommunalen Steuern erhöhen.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Forderungen in der Landespolitik nichts mit der Kommunalpolitik in Markt Erlbach zu tun haben.

Gerd Eisenbeiß findet die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenerhöhung in Ordnung. Die Dynamisierung von 5 % sieht er als zu hoch an und schlägt 1 % vor.

Rudolf Born bekräftigt die Aussage von Dr. Birgit Kreß, dass die Meinung der Freien Wähler auf Landesebene nicht die Meinung der Freien Wähler in Markt Erlbach widerspiegeln muss. Er schlägt eine Dynamisierung von 2 % oder 2,5 % vor, angepasst an die Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst.
Zum Thema der Kommunalsteuern erinnert er daran, dass er in der Vergangenheit bereits mehrfach eine Anhebung vorgeschlagen hat, was aber mehrheitlich abgelehnt wurde.

Klaus Adelhardt erklärt, dass man die Steuern und die Gebühren für die Kindertagesstätten nicht miteinander vergleichen kann, da in unseren Einrichtungen zurecht für eine konkrete Leistung bezahlt werden muss. Mit er Erhöhung zeigt er sich einverstanden, möchte aber lediglich eine Dynamisierung von 1 % festlegen.

Friedrich Täuber lobt die sehr gute Arbeit in unseren Einrichtungen, die von den Eltern auch honoriert wird. Für diese Leistung muss man aber auch entsprechende Gebühren verlangen. Er präferiert eine Dynamisierung von 2 %, da man sonst zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Diskussion führen muss.

Steffen Bien befürchtet, dass manche Eltern durch die Gebührenerhöhung eventuell daheim bleiben müssen, weil sie die Betreuungszeit reduzieren müssen, um sich die neuen Gebühren leisten zu können.

Anna Wachtler findet die vorgelegte Gebührenerhöhung und die neuen Beiträge in Ordnung, da eine hervorragende Betreuung geboten wird. Die Dynamisierung würde sie eher gering ansetzen.

Beschlussvorschlag

Der Marktg emeinderat stimmt dem Vorschlag für die Gebührenerhöhungen ab 1.1.2021 für die kommunalen Kindertagesstätten zu. Der neuen Gebührensatzung wird in der vorgelegten Form mit Änderung der Dynamisierung auf 1% zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag für die Gebührenerhöhungen ab 1.1.2021 für die kommunalen Kindertagesstätten zu. Der neuen Gebührensatzung wird in der vorgelegten Form mit Änderung der Dynamisierung auf 1% zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 04.11.2020 15:03 Uhr