Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Neubau / zur Sanierung des Rathauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Marktgemeinderat, 06.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 5. Marktgemeinderat 06.11.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bereits zu Beginn der Legislaturperiode 2014 bis 2020 wurde im Marktgemeinderat das Projekt „Rathaus“ als eines der wichtigen Maßnahmen benannt und deshalb das Nachbaranwesen Ringstraße 2 käuflich erworben, um nach einem Umzug des Kindergartens die Option zu haben, das Rathaus eventuell wieder im Ortskern zu platzieren. Vor dem Kaufabschluss wurde Wolfgang Heffner beauftragt eine Vorstudie zu erarbeiten, um den Raumbedarf und auch mögliche Stellplätze auf dem Grundstück zu prüfen. Die Studie ergab, dass das Raumprogramm für ein Rathaus und 15 Stellplätze an diesem Standort realisierbar wären.
Nachdem sich der Kindergartenneubau und damit der Umzug sehr viel länger hingezogen haben, wurde eine Entscheidung über das Rathaus aber zurückgestellt.

Im Laufe des kommenden Jahres wird der Kindergarten Hauptstraße in den Neubau an der Neuen Straße umziehen. Dann stellt sich die Frage nach einer sinnvollen Nachnutzung des Anwesens Hauptstraße 20 erneut.

Um eine fundierte Entscheidung über das Projekt „Rathaus“ treffen zu können, wird noch mehr Information benötigt. Zum einen müsste der Entwurf aus 2015 noch einmal überprüft und vor allem baukostentechnisch aktualisiert werden, zum anderen wird auch für das jetzige Rathaus in der Neuen Straße eine Studie/Vorplanung, wie eine Sanierung und Erweiterung aussehen könnte benötigt.

Weiterhin muss man sich darüber im Klaren sein, dass bei einer Entscheidung für die Variante in der Neuen Straße (Sanierung und Erweiterung) eine Ausweichmöglichkeit für die etwa 1,5 – 2 Jahre währende Bauzeit benötigt wird, sowie einen Plan für die Nachnutzung der Anwesen Hauptstraße 20 und Ringstraße 2.

In der Klausurtagung des Marktgemeinderates am 23.10.2020 wurde das Thema bereits umfassend diskutiert und es wurden mehrere mögliche Szenarien besprochen, die in einer Machbarkeitsstudie überprüft werden sollten, bevor eine Entscheidung für die weitere Planung getroffen wird.

Die Erstellung der Studie ist nach Auskunft der Städtebauförderung teilweise förderfähig. Die Anteile der Studie, die sich mit einem Neubau an der Neuen Straße oder mit einem Umbau/Sanierung des bestehenden Rathauses an der Neuen Straße beschäftigen, sind voraussichtlich nicht oder nur in geringem Umfang förderfähig. Die Planungen für die Anwesen Ringstraße 2 und Hauptstraße 20 sind dagegen förderfähig.

Die Regierung von Mittelfranken weist darauf hin, dass für die Überlegungen zum Anwesen Hauptstraße 20 und Ringstraße 2 auch die Denkmalpflege zu beteiligen ist und dass diese gegebenenfalls auch Auflagen erteilen kann, was im Rahmen der Machbarkeitsstudie noch zu prüfen ist (z.B. Baualtersuntersuchungen, Freilegung von Bauteilen, statische Berechnungen, Gutachten von Restaurateuren…..). Auch diese Kosten können bezuschusst werden, wenn sie vorab beantragt werden.

Georg Zeilinger sieht in der aktuellen Situation keine Notwendigkeit und erklärt, dass man hinsichtlich der finanziellen Lage erst einmal die Entwicklung nach Corona abwarten soll.

Klaus Adelhardt würde zum jetzigen Zeitpunkt keine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, sondern die vorhandenen Planungen aktualisieren lassen. Zunächst einmal sollte man sich klar werden, welcher Standort wirklich realisiert werden sollte. Die bestehende Studie bildet hier eine Grundlage und sollte aktualisiert werden.
Vielleicht hat man in den letzten Jahren falsche Prioritäten bei den Maßnahmen gesetzt.
Er kann sich eine Realisierung in der Hauptstraße nur vorstellen, wenn es finanzierbar ist, der Gebäudekomplex freistehend ist, ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen und zusätzlich das Anwesen Ringstraße 4 einbezogen wird.

Birgit Kreß erinnert an die Klausurtagung 2014, bei der die zeitliche Reihenfolge so festgelegt wurde, dass zunächst das Anwesen Ringstraße 2 erworben werden und dann der Kindergarten aus dem Anwesen Hauptstraße 20 ausziehen soll.

Paul Hegendörfer spricht sich ebenfalls dafür aus, aktuell keine neue Studie erstellen zu lassen, sondern die Kosten aus der vorhandenen Studie zu aktualisieren.

Rudolf Born möchte seine Entscheidung nur auf Grundlage fundierter Daten treffen und nicht aus einem Bauchgefühl heraus. Eine Machbarkeitsstudie ist allumfassend und liefert nicht nur die Kosten für den jeweiligen Standort, sondern viele weitere Aspekte.
Die Zustände im Rathaus sind nicht mehr tragbar.
Bezüglich der Finanzierung könnte er sich vorstellen, dass ein Investor die Kosten trägt und sich der Markt anschließend in das Gebäude einmietet.

Für Friedrich Täuber kann die Studie aus 2014 keine Entscheidungsgrundlage sein. Hier bedarf es mehr als einer Hochrechnung der vorhandenen Studie.

Volker Rudolph spricht sich gegen einen Investor aus, da dieser hauptsächlich mit Gewinnerzielungsabsichten agiert. Eine Verwirklichung im Innenort wird vermutlich zu teuer. Man sollte am bestehenden Standort die externen Partner auslagern. Der Sitzungssaal könnte in den Saal des Bürgerhauses verlegt werden, so dass Platz für Büroräume und einen Sozialraum geschaffen wird.

Werner Stieglitz berichtet von einer andern Kommune im Landkreis, die mit ihren Planungen 2001 begonnen hat, der tatsächliche Baubeginn aber erst 2017 war.
Er spricht sich dafür aus, die beiden vorhandenen Studien „light“ zu aktualisieren und sich grundsätzlich zunächst einmal auf einen Standort zu einigen.
Es ist unbestritten, dass die Zustände für die Mitarbeiter sehr unangenehm sind.

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass der Prozess von der Vergabe der Studie bis zu einer Entscheidung durch den Marktgemeinderat mindestens zwei Jahre dauert. Die Verwaltung, die das Herzstück des Marktes darstellt, muss jetzt an der Reihe sein, da die Zustände einfach unhaltbar und nicht mehr erträglich sind.

Rudolf Born findet den Vorschlag von Volker Rudolph mit unterschiedlichen Örtlichkeiten gut. Für ihn stellt sich die Frage, was mit der Verwaltung passiert. Bezüglich der alten Studie nennt er eine Zahl von 4,3 Millionen Euro Kosten.

Steffen Bien könnte sich vorstellen, aus den Alternativen im Beschlussvorschlag nicht alle Varianten  zu prüfen, so dass die Studie günstiger wird.

Matthias Kilian spricht sich für die Abstimmung gemäß des Beschlussvorschlages aus, da dieser zunächst einmal darauf abzielt, Angebote von verschiedenen Planungsbüros einzuholen.

Beschlussvorschlag

1. Um die Möglichkeiten zur Sanierung bzw. zum Neubau des Rathauses anhand einer fundierten Grundlage entscheiden zu können, soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Die Machbarkeitsstudie soll die vier folgenden Varianten beleuchten:

a) Sanierung und Erweiterung des bestehenden Rathauses an der Neuen Straße
b) Abbruch des bestehenden Rathauses und Neubau eines Rathauses an der Neuen Straße
c) Sanierung des bestehenden Rathauses und Verlagerung von Teilen der Verwaltung und Einrichtungen (z.B. Sitzungssaal) in das Anwesen Hauptstraße 20
d) Verlagerung des Rathauses in die Hauptstraße 20 und Ringstraße 2 (Abbruch Ringstraße 2 und Neubau und Sanierung Hauptstraße 20).

2. Die Machbarkeitsstudie soll neben der technischen Machbarkeit auch Aussagen zu den voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen enthalten. Dabei sollen auch jeweils die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der Bauphase und auch zum eventuellen Verkauf von nicht mehr benötigten Liegenschaften finanziell bewertet werden bzw. eine Anschlussnutzung aufgezeigt werden. Zur Ermittlung des Untersuchungsumfangs soll auch die Denkmalpflege mit eingebunden werden. Sofern diese weitergehenden Untersuchungen der Gebäude Hauptstraße 20/Ringstraße 2 fordert, sollen diese auch im Rahmen der Machbarkeitsstudie abgearbeitet werden.

3. Es sollen drei Planungsbüros um Abgabe eines Angebotes gebeten werden. Die eingegangenen Angebote sollen zur Entscheidung über die Vergabe vorgelegt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Studie bei der Städtebauförderung zu beantragen.

Beschluss

1. Um die Möglichkeiten zur Sanierung bzw. zum Neubau des Rathauses anhand einer fundierten Grundlage entscheiden zu können, soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Die Machbarkeitsstudie soll die vier folgenden Varianten beleuchten:

a) Sanierung und Erweiterung des bestehenden Rathauses an der Neuen Straße
b) Abbruch des bestehenden Rathauses und Neubau eines Rathauses an der Neuen Straße
c) Sanierung des bestehenden Rathauses und Verlagerung von Teilen der Verwaltung und Einrichtungen (z.B. Sitzungssaal) in das Anwesen Hauptstraße 20
d) Verlagerung des Rathauses in die Hauptstraße 20 und Ringstraße 2 (Abbruch Ringstraße 2 und Neubau und Sanierung Hauptstraße 20).

2. Die Machbarkeitsstudie soll neben der technischen Machbarkeit auch Aussagen zu den voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen enthalten. Dabei sollen auch jeweils die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der Bauphase und auch zum eventuellen Verkauf von nicht mehr benötigten Liegenschaften finanziell bewertet werden bzw. eine Anschlussnutzung aufgezeigt werden. Zur Ermittlung des Untersuchungsumfangs soll auch die Denkmalpflege mit eingebunden werden. Sofern diese weitergehenden Untersuchungen der Gebäude Hauptstraße 20/Ringstraße 2 fordert, sollen diese auch im Rahmen der Machbarkeitsstudie abgearbeitet werden.

3. Es sollen drei Planungsbüros um Abgabe eines Angebotes gebeten werden. Die eingegangenen Angebote sollen zur Entscheidung über die Vergabe vorgelegt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Studie bei der Städtebauförderung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 27.11.2020 11:57 Uhr