Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Behandlung von Bauanträgen
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Marktgemeinderat, 04.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung für die neue Legislaturperiode ist hinsichtlich der Behandlung von Bauanträgen leider ein Passus entfallen, der in den letzten Legislaturperioden immer enthalten war und wieder aufgenommen werden sollte.
Es handelt sich um die Regelung des § 12 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c.
Bisher war dort geregelt, dass bauliche Angelegenheiten „innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ unter bestimmten Voraussetzungen von der Verwaltung behandelt werden.
Diese Bestimmung wurde in der neuen Geschäftsordnung versehentlich übersehen und sollte aus Sicht der Verwaltung - wie auch in den Vorperioden - wieder eingefügt werden.
Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt, inwiefern in dieser Bestimmung eine Erleichterung liege, erklärt Dr. Birgit Kreß, dass bei kleineren Bauvorhaben eine schnellere Bearbeitung erfolgen kann und die Antragsteller nicht die Zeit bis zur nächsten Sitzung eines Gremiums warten müssen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, in § 12 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c folgenden Passus einzufügen:
- innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, in § 12 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c folgenden Passus einzufügen:
- innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Datenstand vom 23.12.2020 11:11 Uhr