Bauantrag zum Bau eines Mobilfunkmastes nördlich von Losaurach
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Marktgemeinderat, 04.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die DFMG (Deutsche Funkturm GmbH) hat vor einiger Zeit einen Mietvertrag mit der Marktgemeinde auf einer Fläche ca. 300 m nördlich von Losaurach und etwa 100 m östlich des Betriebsgeländes der Firma Gubesch zur Aufstellung eines Mobilfunkmastes abgeschlossen.
Auf dieser Fläche soll nun ein Betonmast mit insgesamt 40 m Höhe (32 m Mast, 8 m Antenne) errichtet werden. Durch den Mast verbessert sich der Mobilfunkempfang in Losaurach, Morbach, Mosbach und voraussichtlich auch Klausaurach und Buchen wesentlich.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und zählt zu den nach § 35 (1) BauGB privilegierten Bauvorhaben (Anlage für die öffentliche Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen). Dem Vorhaben stehen keine öffentlichen Belange entgegen und eine ausreichende Erschließung ist gesichert.
Daher ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Mobilfunkmastes auf dem Flurstück 254, Gemarkung Losaurach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Mobilfunkmastes auf dem Flurstück 254, Gemarkung Losaurach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.12.2020 11:11 Uhr