Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 (Solarthermieanlage Eschenbach) und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes - Frühzeitige Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Marktgemeinderat, 04.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 6. Marktgemeinderat 04.12.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro TEAM 4 (Nürnberg) hat im Auftrag der Firma Naturstrom den Entwurf für den Bebauungsplan für die Solarthermieanlage bei Eschenbach und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet und den Entwurf mit der Verwaltung abgestimmt. Der Planentwurf liegt in der Anlage bei.

Durch den Bebauungsplan wird der Bau von Solarthermiemodulen auf einer Fläche von ca. 0,5 ha ermöglicht. Mit der hier gewonnenen regenerativen Wärme sollen die Haushalte im Baugebiet Kirchsteigfeld in den Sommermonaten mit Wärme versorgt werden, so dass in wärmeren Perioden kein Brennstoff zur Versorgung der 74 Baugrundstücke benötigt wird. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern sorgt auch dafür, dass die Wärmeverbrauchskosten aus dem Nahwärmenetz auch bei steigenden Rohstoffpreisen verhältnismäßig stabil bleiben können.
Die für den Eingriff notwendigen Ausgleichsflächen sind auf der Fläche mit umgesetzt und dienen zur Eingrünung der Module.

Aus Sicht der Verwaltung können mit der Planung die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen durchgeführt werden.

Klaus Adelhardt bittet um Ausführung mit blendfreien Modulen.
Michael Schlag erläutert, dass die Firma Naturstrom spezielle Module ohne Blendwirkung verbauen wird, wie sie auch an Flughäfen verwendet werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan Nr.34 und zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.

2. Mit den Entwürfen sollen die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan Nr.34 und zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.

2. Mit den Entwürfen sollen die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.12.2020 11:11 Uhr