Bebauungsplan Nr. 35 zum Baugebiet "Am Feuerbachtal" und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Vorkaufssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderat, 07.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 10. Marktgemeinderat 07.05.2021 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat einen ersten Vorschlag für die Bebauung des Bereiches „Am Feuerbachtal“ erarbeitet und stellt die Konzeption in der Sitzung vor. Das Konzept sieht eine Eingrünung am Ortsrand, Gemeinbedarfsflächen (z.B. Kindertagesstätte, Seniorenheim), die Einbeziehung zu erhaltender Grünstrukturen und auch öffentliche Grünflächen vor, die unter anderem auch der Regenrückhaltung und Versickerung dienen sollen.
Da es in Markt Erlbach einen potenziell großen Bedarf an Mietwohnraum gibt, sind neben Baugrundstücken für Einfamilien- und Doppelhäusern auch eine ganze Reihe von Grundstücken für Mehrfamilienhäuser vorgesehen, um diesen dringenden Bedarf zu decken. Eine solche Bebauung würde auch den Flächenbedarf wesentlich verringern und dafür sorgen, dass der Wohnraumbedarf für einen längeren Zeitraum gedeckt werden kann, als wenn nur Einfamilienhäuser vorgesehen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Marktgemeinderat den formalen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes fasst, so dass mit dem Verfahren begonnen werden kann. Da Teile der Flächen aktuell noch nicht verfügbar sind, sollte der Bebauungsplan zunächst nur die Bauflächen enthalten, auf die die Marktgemeinde einen Zugriff hat bzw. voraussichtlich kurzfristig haben wird. Der Flächennutzungsplan hingegen sollte den gesamten Umgriff beinhalten, um eine Entwicklung der weiteren Abschnitte zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Um einen späteren Erwerb von Grundstücken abzusichern ist auch der Erlass einer Vorkaufssatzung nach § 25 BauGB sinnvoll, um potenzielle Grundstücksspekulationen zu verhindern. Der Entwurf für eine solche Satzung wird ebenfalls in der Sitzung vorgelegt.

Volker Rudolph stimmt grundsätzlich der Auffassung zu, dass man in die Zukunft denken müsse, es hätte aber auch andere Gebiete gegeben. Er bittet um eine getrennte Abstimmung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan.

Klaus Adelhardt spricht sich ebenfalls für eine Weiterentwicklung aus, jedoch muss diese gemäßigt vorangehen. Das Baugebiet in Eschenbach zeige, dass weitere Infrastruktur benötigt werde. Insbesondere müsse man die Zunahme des Verkehrs im Blick haben.

Friedrich Täuber spricht sich ganz klar für einen großen Umgriff im Flächennutzungsplan und für eine zeitnahe Realisierung dieses Baugebietes aus. Man dürfe auf keinen Fall zögern, da viele Markt Erlbacher Bauplätze benötigen und durch ein Hinausschieben deren Zukunftsplanung verbaut würde. Der Marktgemeinderat hat ja weiterhin die Hoheit über die zeitliche und räumliche Entwicklung.

Christina Meth ist grundsätzlich ebenfalls für die Ausweisung weiterer Flächen und neue Bauplätze werden auch schnell verkauft sein. Aber zum jetzigen Zeitpunkt könne sie dem nicht zustimmen.

Paul Hegendörfer spricht sich gegen die Ausweisung eines neuen Baugebietes aus, da dies zu schnell im Anschluss an das Kirchsteigfeld geschehe.

Dr. Birgit Kreß zeigt sich sehr irritiert über die bisherigen Aussagen, da in der nichtöffentlichen Sitzung am 5. Februar 2021 der Verwaltung ein ganz klarer Auftrag erteilt wurde, ein Konzept zu erstellen und in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen und darüber hinaus weitere weitreichende Beschlüsse gefasst wurden. Die heutige Diskussion über Grundsätzliches könne Sie in keinster Weise nachvollziehen. Aus dem Gremium gab es auch zu keiner Zeit Einwände gegen den zeitlichen Ablauf der Erschließung und des Verkaufs der Bauplätze im Kirchsteigfeld.
Sie erinnert an ihren ehemaligen Amtskollegen Harry Scheuenstuhl in, der in Wilhermsdorf für ein Baugebiet mit 200 Bauplätzen belächelt wurde, dieses aber, als Bauplätze rege gesucht wurden, sofort umsetzen konnte.

Michael Schlag ergänzt, dass es sich beim Bebauungsplan nur um eine Rechtsgrundlage handelt, damit Baurecht geschaffen werden kann. Dieser sollte keinesfalls zurückgestellt werden. Auch die Bedenken hinsichtlich der Verkehrsführung wurden im Entwurf berücksichtigt und deswegen die Zu- und Abfahrt über die Ansbacher Straße geplant.

Rudolf Born spricht sich für eine konsequente Fortführung der bisher gefassten Beschlüsse aus. Er erinnert daran, dass der Zugriff auf die Grundstücke zeitlich begrenzt sei und dass Baurecht frühestens in zwei Jahren geschaffen sei.

Matthias Kilian stimmt zunächst nur einer Änderung des Flächennutzungsplanes zu, da er die Auffassung vertritt, dass mit dieser ein Bebauungsplan problemlos realisiert werden könne.
Michael Schlag entgegnet, dass dies eben nicht der Fall sei, da erneut eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich werde. Zudem spare man sich jetzt sehr viel Zeit und Geld.

Steffen Bien ist grundsätzlich für die Ausweisung eines weiteren Baugebietes, würde jedoch einen Baubeginn in erst 5 oder 6 Jahren bevorzugen.

Matthias Meth spricht sich für die Umsetzung aus, um einen fertigen Bebauungsplan auf Abruf zu haben.

Anna Wachtler kann das Zögern einiger Kollegen im Gremium nicht nachvollziehen, da es viele bauwillige Familien und Paare gebe.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umgriff.

2. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Feuerbachtal“ in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umgriff

3. Zur Sicherung der noch nicht verfügbaren Flächen wird eine Vorkaufssatzung gemäß § 25 BauGB erlassen. Der hierfür von der Verwaltung vorgelegte Entwurf wird als Satzung beschlossen und soll bekannt gemacht werden

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umgriff.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Feuerbachtal“ in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umgriff

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11

Beschluss 3

3. Zur Sicherung der noch nicht verfügbaren Flächen wird eine Vorkaufssatzung gemäß § 25 BauGB erlassen. Der hierfür von der Verwaltung vorgelegte Entwurf wird als Satzung beschlossen und soll bekannt gemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.06.2021 18:02 Uhr