Bauleitplanung der Gemeinde DIetersheim - Bebauungsplan Nr. 22 "Solarpark Oberroßbach" und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Marktgemeinderat, 11.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Gemeinde Dietersheim hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bau einer großen Freiflächenphotovoltaikanlage beschlossen und der Markt Markt Erlbach wurde jetzt im Beteiligungsverfahren angeschrieben. Der Bebauungsplanentwurf liegt in der Anlage bei.
Da sich die Anlage nördlich von Oberroßbach befindet und von keinem Punkt des Gebietes des Marktes Markt Erlbach sichtbar ist, werden die Belange des Marktes Markt Erlbach durch die Bauleitplanung auch nicht berührt.
Klaus Adelhardt moniert, dass auch hier - wie in vielen Gemeinden - hochwertiges Ackerland genutzt wird.
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 22 „Solarpark Oberroßbach“ und die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dietersheim.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 22 „Solarpark Oberroßbach“ und die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dietersheim.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5
Datenstand vom 09.07.2021 07:53 Uhr