Bauantrag zum Bau eines Wohnhauses Am Birkenschlag
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 28.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Bereich am Birkenschlag soll ein bestehendes Wohnhaus, das Anfang der 1970er Jahre gebaut wurde, abgebrochen und durch ein neues Wohnhaus ersetzt werden (siehe Lageplan in der Anlage). Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 – 1. Änderung und widerspricht dem Bebauungsplan in folgenden Punkten:
1. Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,5 m
2. Abweichung von der vorgegebenen Dachneigung (Vorgegeben sind 50 – 55 Grad – hier beantragt sind 38 Grad Neigung)
3. Abweichung von der Höhe des Kniestockes
4. Abweichung von der vorgegebenen Fußbodenhöhe
Näheres dazu wird in der Sitzung erläutert.
Die notwendigen Befreiungen sind nicht unerheblich, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es jedoch bereits einige Bauvorhaben für die ähnlich umfangreiche Befreiungen bewilligt wurden. Daher sollte in diesem Falle, aus Gründen der Gleichbehandlung, auch hier die entsprechende Zustimmung erteilt werden.
Dies ist auch aus städtebaulicher Sicht vertretbar und öffentliche oder nachbarliche Belange werden durch die Befreiungen nicht beeinträchtigt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flst. 407/29, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Fußbodenhöhe, Dachneigung, Kniestockhöhe und Baugrenze können erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flst. 407/29, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Fußbodenhöhe, Dachneigung, Kniestockhöhe und Baugrenze können erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2021 11:58 Uhr