Erneuerung der Straßenbeleuchtung im westlichen Teil der Neuen Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 28.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.04.2021 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zusammenhang mit dem Kindergartenneubau und der Erneuerung der Gehwege im westlichen Teil der Neuen Straße muss auch die Straßenbeleuchtung in diesem Teil erneuert und erweitert werden. 

Die Beleuchtung an der Neuen Straße ist mittlerweile fast 50 Jahre alt (Betonmasten von 1974) und hat einen Leuchtenabstand der schon lange nicht mehr der Norm entspricht. Dadurch ist der Gehweg an vielen Stellen nur unzureichend beleuchtet. Um die Sicherheit des Schulweges zu verbessern muss der Leuchtenabstand deutlich verringert werden.

Zwischen der Neuen Straße und der Hauptstraße werden auch neue Wegeverbindungen entstehen, die auch beleuchtet werden müssen.

Die Verwaltung hat daher die N-ERGIE Netz GmbH um ein Angebot für die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung gebeten. Das Angebot wird in der Sitzung vorgelegt und erläutert. Das Angebot beinhaltet Leuchten des Typs SL-11 Midi und SL-11 Micro. Die Leuchte des Typs Midi wurde bereits an der Ansbacher Straße eingebaut und ist vor allem für die Ausleuchtung viel befahrener Ortsstraßen gedacht. Die Leuchten des Typs Micro wurden bereits in der Sudetenstraße verwendet und sind vor allem für kleinere Anliegerstraßen gut geeignet.

Der Bauausschuss bittet die Verwaltung um Prüfung ob in der Neuen Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h möglich ist.

Beschlussvorschlag

Das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH zur Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung im westlichen Teil der Neuen Straße vom 08.04.2021, in Höhe von 21.645,28 € brutto, wird angenommen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH zur Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung im westlichen Teil der Neuen Straße vom 08.04.2021, in Höhe von 21.645,28 € brutto, wird angenommen. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

2. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung ob in der Neuen Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 24.09.2021 11:58 Uhr