Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters in Hagenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 10.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 10.08.2021 ö 3.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Südöstlich des Ortsteiles Hagenhofen soll ein an einem Aussiedlerhof ein zusätzlicher Güllebehälter für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb errichtet werden. Der Behälter hat 16 m Durchmesser und 5 m Tiefe und fasst etwa 965 m³ Inhalt.

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB:

Da das Vorhaben einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb dient, zählt es zu den privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB. Als solches ist es zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen. Das Vorhaben befindet sich zwar in einem Landschaftsschutzgebiet, der vorgesehene Standort ist aber durch den bestehenden Hof bereits vorgeprägt und reicht nicht zusätzlich in die freie Landschaft hinein, so dass das LSG nichtstärker als auch bisher schon in Anspruch genommen wird.

Das Bauvorhaben befindet sich darüber hinaus ca. 50 m vom Pilsenbach entfernt und etwa 2 m höher als der Bach, so dass es auch bei einem Hochwasser nicht betroffen sein dürfte.

Das Einvernehmen kann daher erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Güllebehälters auf dem Flst. 659, Gemarkung Altselingsbach, wird erteilt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Güllebehälters auf dem Flst. 659, Gemarkung Altselingsbach, wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 11:47 Uhr