Ermittlung von Überschwemmungsbereichen an den Gewässern 3. Ordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 10.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Bei den schweren Hochwassern im Juli dieses Jahrs wurden im ganzen Landkreis Bereiche überschwemmt, die in den vergangenen Jahrzehnten noch nie unter Wasser standen. Dabei sind allein in unserem Gemeindegebiet Schäden in Millionenhöhe an öffentlichem und privatem Eigentum entstanden – Personenschäden sind aber zum Glück nicht zu beklagen.
Einige der betroffenen Eigentümer haben bereits Spenden durch die Aktion „Freunde für alle“ bekommen und es gibt auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten die gerade anlaufen.
Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß merkt in diesem Zusammenhang an, dass die Brücke in Mettelaurach beschädigt wurde und dass der Ortskanal mit Erde zugesetzt ist – beides müsste umgehend behoben werden.
Da die Extremwetterlagen durch den Klimawandel stetig zunehmen, muss die Marktgemeinde darüber nachdenken, wie Hochwasserschäden künftig besser vermieden werden können.
Hierzu ist es erforderlich die Hochwasserbereiche an den Gewässern 3. Ordnung zunächst einmal zu ermitteln, um Strategien zum Schutz und zur Vermeidung entwickeln zu können. Denn bisher gibt es dazu noch keine konkreten Daten.
Da auch die anderen Gemeinden im Allianzgebiet der Allianz AurachZenn von diesem Problem betroffen sind, schlägt die Verwaltung vor, die Ermittlung der Hochwasserbereiche an den Gewässern 3. Ordnung auf Allianzebene anzugehen. Denn durch eine gemeinsame Ausschreibung könnten erhebliche Ingenieurkosten eingespart werden.
Beschlussvorschlag
Die Hochwasserbereiche an den Gewässern 3. Ordnung sollen in Zusammenarbeit mit der Allianz AurachZenn ermittelt werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden.
Beschluss
Die Hochwasserbereiche an den Gewässern 3. Ordnung sollen in Zusammenarbeit mit der Allianz AurachZenn ermittelt werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2021 11:47 Uhr