Jahresantrag zur Städtebauförderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Marktgemeinderat, 09.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Rahmen der Städtebauförderung muss jährlich gegen Jahresende ein sogenannter Jahresantrag an die Städtebauförderung gestellt werden, damit diese den voraussichtlichen Finanzbedarf abschätzen kann.
Die Verwaltung hat daher nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken und dem Ortsplaner Matthias Rühl einen Entwurf für den Jahresantrag erarbeitet. Dieser sieht für das Jahr 2023 förderfähige Kosten in Höhe von ca. 888 T€ für Planungen, Grunderwerb, Abbruch- und Baumaßnahmen, Straßenbau und das kommunale Förderprogramm vor.
Eine Aufschlüsselung der Kosten für die geplanten Maßnahmen liegt in der Anlage bei.
Für den Neubau der Tagespflege waren ursprünglich Fördermittel in Höhe von ca. 270 T€ vorgesehen. Da der Investor jedoch deutlich höhere Fördermittel aus dem Programm „PflegeSoNah“ erhalten konnte, hat die Regierung den Förderansatz für das Projekt deutlich verringert, um eine unzulässige Doppelförderung der Maßnahme auszuschließen. Im Rahmen der Städtebauförderung wird demnach nur noch der Abbruch des Anwesens Hauptstraße 59 und die Gestaltung der Außenanlagen mit insgesamt 40 T€ bezuschusst.
Beschlussvorschlag
Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2023 zum Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2023 eingestellt werden.
Beschluss
Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2023 zum Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2023 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.02.2023 11:06 Uhr