Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Marktgemeinderat, 16.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 30. Marktgemeinderat 16.06.2023 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Sonderpreisbaumarkt plant, am Kirchweihsonntag (20. August 2023) eine „Neueröffnung“ an neuer Örtlichkeit durchzuführen. Zusätzlich liegt die Anfrage eines weiteren Einzelhandelsunternehmens vor, ob am Kirchweihsonntag ein Verkauf stattfinden könnte.
Hierfür ist der Erlass einer Verordnung erforderlich, um einen rechtssicheren Verkauf zu ermöglichen.
Gemäß § 14 Absatz 2 Bundesladenschlussgesetz darf der Öffnungszeitraum fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten In der Vergangenheit hat sich ein Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr bewährt. Die vorliegende Verordnung erfüllt die rechtlichen Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage.
Des Weiteren soll in der Verordnung festgesetzt werden, dass die Verkaufsstellen auch am Adventsmarkt (Sonntag, 17. Dezember 2023) in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein dürfen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2023 in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2023 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2023 15:16 Uhr