Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Marktgemeinderat, 14.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 31. Marktgemeinderat 14.07.2023 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Offenlage zu dem oben genannten Bebauungsplan „Solarpark Rimbach“ und die parallele 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in den vergangenen Wochen durchgeführt und die dabei eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden vom Planungsbüro TEAM 4 gesichtet und ausgewertet.
Die Zusammenfassung der Stellungnahmen und auch die jeweiligen Abwägungsvorschläge liegen in der Anlage bei. Die wesentlichen Stellungnahmen werden in der Sitzung erläutert und die originalen Stellungnahmen können eingesehen werden.

Die sich aus den Abwägungsvorschlägen ergebenden Änderungen an der Planung sind nur minimal, so dass keine erneute Offenlage erforderlich ist und der Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

Die Beschlüsse sollten allerdings unter dem Vorbehalt gefasst werden, dass der Antragsteller den noch erforderlichen städtebaulichen Vertrag und die Selbstverpflichtungserklärung zum Abschluss eines Vertrages nach § 6 EEG vorlegt. Denn wenn die Beschlüsse ohne diesen Vorbehalt gefasst werden, dann kann das negative finanzielle Folgen für die Marktgemeinde haben.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der während der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 36 und zur parallelen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird entsprechend den Abwägungsvorschlagen des Planungsbüros TEAM 4 durchgeführt.

2. Der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Antragsteller den zugehörigen städtebaulichen Vertrag unterzeichnet und auch eine Selbstverpflichtung nach § 6 EEG 2023 vorlegt.

3. Erst wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, soll die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan sind bekanntzumachen.

Beschluss

1. Die Abwägung der während der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 36 und zur parallelen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird entsprechend den Abwägungsvorschlagen des Planungsbüros TEAM 4 durchgeführt.

2. Der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Antragsteller den zugehörigen städtebaulichen Vertrag unterzeichnet und auch eine Selbstverpflichtung nach § 6 EEG 2023 vorlegt.

3. Erst wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, soll die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan sind bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.10.2023 08:32 Uhr