Bestellung einer Stiftungspflegerin für die Stiftung "Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann"
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Marktgemeinderat, 08.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Neben den aus der Satzung sich ergebenden Organen unserer Stiftung „Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ ist es ebenfalls notwendig eine Stiftungspflegerin zu benennen (Art. 17 Satz 1 Bayerisches Stiftungsgesetz).
Seit Gründung der Stiftung wurde dieses Amt von Frau Marianne Teichmann übernommen. Da die Stiftungspflegschaft nur bis 31.12.2023 benannt war, benötigen wir für die nächsten Jahre hierfür wieder einen Beschluss.
Frau Teichmann hat sich dankenswerterweise wieder bereit erklärt als Stiftungspflegerin zu fungieren. Die Verwaltung schlägt vor dieses Amt wieder für fünf Jahre bis zum 31.12.2028 zu befristen.
Die Bestellung als Stiftungspflegerin erfolgt dann durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim als Stiftungsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 vorzuschlagen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2024 14:37 Uhr