Jahresrechnung 2022 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann; Entlastung der ersten Bürgermeisterin und der Verwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung: 40. Marktgemeinderat, 17.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Erlbach) | 40. Marktgemeinderat | 17.05.2024 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen und der Marktgemeinderat billigt die Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung i.V.m. Art. 20 BayStG hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung die Entlastung zu beschließen, die von Rudolf Born als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses empfohlen wird. Die erste Bürgermeisterin ist als Leiterin der Stiftungsverwaltung persönlich beteiligt und darf nicht an der Beschlussfassung teilnehmen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Jahresrechnung 2022 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter die Entlastung für die Jahresrechnung 2022 der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2024 13:44 Uhr