Daten angezeigt aus Sitzung:
41. Marktgemeinderat, 14.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Büro Breitbandberatung Bayern hat in Abstimmung mit dem Breitbandzentrum und nach Anhörung der verschiedenen Versorgungsunternehmen die Unterlagen für das erforderliche Auswahlverfahren zum Gigabit-Förderprogramm des Bundes vorbereitet.
Nach den Aussagen der verschiedenen Stellen können in unserem Gemeindegebiet noch insgesamt 230 Adressen mit Glasfaser ausgebaut werden, die aus verschiedenen Gründen in keinem der anderen vorhergehenden Förderprogramme bezuschusst werden konnten oder für die kein Versorger einen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt hat.
Diese Adressen verteilen sich auf die folgenden acht Erschließungsgebiete (siehe auch beiliegender Plan):
Altziegenrück, Eschenbach, Hagenhofen, Kotzenaurach, Linden, Losaurach, Markt Erlbach, Rimbach
Die meisten förderfähigen Adressen liegen in Eschenbach (90 Adressen), Hagenhofen (73 Adressen) und Markt Erlbach (56 Adressen).
Die Firma Breitbandberatung Bayern schätzt, dass der Ausbau der genannten förderfähigen Adressen ca. 2,1 Mio. Euro kosten wird. Hiervon werden 90 % der Kosten durch den Bund und den Freistaat Bayern bezuschusst.
Die Ausschreibung des Ausbaus soll im sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ erfolgen. Sofern die Wirtschaftlichkeitslücke den Betrag von 2,1 Mio. Euro übersteigt, kann das Auswahlverfahren aufgehoben werden.
Es wird vorgeschlagen, dass die im Auswahlverfahren eingereichten Angebote nach folgender Bewertungsmatrix gewichtet werden:
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
|
90 %
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Realisierungszeit
|
10 %
|
Für das Auswahlverfahren und den Abschluss eines Kooperationsvertrages müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
- Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
- Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes
- Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
- Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
- Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land
- Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperations-vereinbarung mit ausgewähltem Bieter
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 einzubringen:
Erschließungsgebiete 1 - 8 (gesamt ca. 230 Adressen):
Altziegenrück, Eschenbach, Hagenhofen, Kotzenaurach, Linden, Losaurach, Markt Erlbach, Rimbach
Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 2,1 Mio. € festgelegt.
Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:
90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
10 % Realisierungszeit
Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die weiteren Schritte durchzuführen:
- Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
- Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes
- Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
- Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
- Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land
- Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsvereinbarung mit ausgewähltem Bieter
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 einzubringen:
Erschließungsgebiete 1 - 8 (gesamt ca. 230 Adressen):
Altziegenrück, Eschenbach, Hagenhofen, Kotzenaurach, Linden, Losaurach, Markt Erlbach, Rimbach
Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 2,1 Mio. € festgelegt.
Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:
90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
10 % Realisierungszeit
Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die weiteren Schritte durchzuführen:
- Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
- Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes
- Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
- Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
- Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land
- Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsvereinbarung mit ausgewähltem Bieter
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2024 15:51 Uhr