Datum: 11.05.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgerhaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 16:45 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bauvoranfragen
4 Umbau Rangaumuseum (mit Ortstermin)
5 Innenbereichssatzung Rimbach - Abwägung und Satzungsbeschluss
6 Neubau einer Fitnessstudios mit Soccerhalle am Haidter Weg
7 Erneuerung des Daches des Wertstoffhofes
8 Reparatur des Gehweges im Ortsteil Linden (mit Ortstermin)
9 Verschiedenes
9.1 Vorbereitende Untersuchungen der Stadt Bad Windsheim für das Kurviertel Bad Windsheim

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 11.05.2016 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die öffentliche Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.03.2016 wurde an die Mitglieder des Marktgemeinderates versendet.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.03.2016 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.03.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 11.05.2016 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 17.03.2016 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, de r Öffentlichkeit bekannt.

TOP 12: Vergabe der Bauarbeiten zum Umbau Mühlweg/Sudetenstraße

Beschluss: Die Straßen- und Kabelbauarbeiten für den Bereich Mühlweg/Sudetenstraße werden an die Fa. Ochs Rohrleitungsbaugesellschaft mbH (Nürnberg) zum Angebotspreis von 472.657,43 €, gemäß Angebot vom 07.03.2016 vergeben.

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 11.05.2016 ö 3
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4. Umbau Rangaumuseum (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 11.05.2016 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Rangaumuseum findet vor der Sitzung wieder ein Ortstermin statt, bei dem Wolfgang Heffner über den derzeitigen Baufortschritt berichten wird.

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5. Innenbereichssatzung Rimbach - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 11.05.2016 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat mit dem vom Büro Franke und Messmer (Emskirchen) erstellten Entwurf für die Innenbereichssatzung für Rimbach die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Im Folgenden sind die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst aufgeführt und von der Verwaltung kommentiert und mit einem Vorschlag zur Behandlung (Abwägung) versehen.


Beteiligung nach § 3(2) BauGB (22.02. – 24.03.2016)

Während der Offenlage zur Innenbereichssatzung wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht.


Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und § 2 (2) BauGB (09.02. – 10.03.2016)
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Beteiligte Stellen und deren Stellungnahmen


Nr.
Beteiligte Stelle
Eingang
Stellungnahme
Anregungen /Bedenken
1
Amt für Ernährung Landwirtsch. und Forsten (Uffenheim)
15.02.2016
nein
2
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Neustadt (Aisch)
22.02.2016
nein
3
Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken
09.02.2016
nein
4
Bayerischer Bauernverband
04.03.2016
nein
5
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (München)


6
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Nürnberg)
14.03.2016
ja
7
BUND Naturschutz


8
Deutsche Telekom Technik GmbH
26.02.2016
ja
9
Gemeinde Dietersheim


10
IHK Mittelfranken
16.03.2016
nein
11
Kabel Deutschland Vertrieb und Services GmbH
22.03.2016
ja
12
Landratsamt Neustadt (Aisch) – Bad Windsheim
10.03.2016
ja
13
Markt Emskirchen


14
Markt Ipsheim
01.03.2016
nein
15
Markt Wilhermsdorf


16
Naturpark Frankenhöhe


17
N-ERGIE AG (MDN)
19.02.2016
ja
18
Regierung von Mittelfranken
29.02.2016
ja
19
Regionaler Planungsverband Westmittelfranken
03.03.2016
ja
20
Staatliches Bauamt Ansbach
18.02.2016
nein
21
Stadt Bad Windsheim
21.03.2016
nein
22
Stadt Langenzenn
23.02.2016
nein
23
Stadt Neustadt (Aisch)
09.02.2016
nein
24
Vermessungsamt Neustadt (Aisch)


25
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof (Zenn)
08.02.2016
nein
26
Wasserwirtschaftsamt Ansbach




Stellungnahme zu den Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Main-Donau-Netzgesellschaft (MDN)
Hainstraße 34
90461 Nürnberg

Schreiben vom 19.02.2016

Die MDN teilt einen Plan mit den im OT Rimbach vorhandenen Leitungen mit. Darin sind für das Satzungsgebiet aktuell noch keine Leitungen verzeichnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass neben den verzeichneten Leitungen auch Leitungen privater Dritter existieren können (z.B. für regenerative Energien), die der MDN nicht bekannt sind und daher auch nicht mitgeteilt werden können. Hierfür ist der jeweilige Anlagenbetreiber selbst zuständig.

Aus Sicht der MDN bestehen keine Bedenken gegen die Planung, die Belange des Unternehmens nicht berührt werden

Stellungnahme des Bauamtes

Die Bestandspläne und Hinweise der MDN können zur Kenntnis genommen werden.

Private Leitungen sind aktuell nicht bekannt.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme der MDN und die mitgeteilten Leitungstrassen werden zur Kenntnis genommen.


Deutsche Telekom Technik GmbH
Am Fernmeldeturm 2
90441 Nürnberg

Stellungnahme vom 25.02.2016

Die Telekom übermittelt die im Ortsteil Rimbach vorhandenen Leitungstrassen und erklärt, dass bei Tiefbauarbeiten eine Trassenauskunft von der Telekom einzuholen ist und erläutert, welche Punkte dabei zu beachten sind.

Im Plangebiet selbst sind laut den mitgeteilten Plänen keine Leitungen der Telekom vorhanden

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahme der Telekom kann zur Kenntnis genommen werden. Sollten Tiefbaumaßnahmen (Straßenbau oder Kanalbau) anstehen, die für die Telekom von Relevanz sind, wird diese von der Verwaltung rechtzeitig beteiligt.

Die weiteren Informationen können zur Beachtung an die Bauherren weitergegeben werden.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme der Telekom wird zur Kenntnis genommen. Bei weiteren Baumaßnahmen des Marktes wird die Telekom informiert. Die Bauherren werden über die zu beachtenden Regelungen informiert.


Regierung von Mittelfranken
Postfach 6 06
91511 Ansbach

Stellungnahme vom 29.02.2016

Die Regierung führt aus, dass der Geltungsbereich der Satzung an das nordwestlich gelegene Vorranggebiet (Windkraft) WK 41, welches im Regionalplan Westmittelfranken ausgewiesen ist, heranrückt. Bei der Ausweisung wurde ein Mindestabstand von 500 m zum bisherigen Ortsrand zugrunde gelegt. Da beim Regionalplan durch den Maßstab eine zeichnerische Unschärfe vorliegt, bleibt durch die Innenbereichssatzung ein genügender Abstand zu dem Vorranggebiet gewahrt, so dass das Vorranggebiet nicht funktionslos wird. Aus diesem Grunde werden auch keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Stellungnahme der Verwaltung

Durch die Kartendarstellung des Regionalplanes im Maßstab 1:100.000 (1cm entspricht 1 km in der Natur) ist tatsächlich keine wirklich exakte Abgrenzung des Vorranggebietes und damit auch des noch bestehenden Abstandes des Vorranggebietes zur Bebauung zu ermitteln.
Die positive Aussage der Regierung kann daher zur Kenntnis genommen werden. Im Falle des Neubaus einer Windkraftanlage muss der konkrete Abstand der Anlage zur Wohnbebauung im Einzelnen nochmals geprüft werden und die Anlage muss einen ausreichenden Abstand nachweisen.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme der Regierung wird zur Kenntnis genommen.


Regionaler Planungsverband Westmittelfranken
Geschäftsstelle Landratsamt Ansbach
Postfach 15 02
91506 Ansbach

Stellungnahme vom 02.03.2016

Der Planungsverband verweist auf das Vorranggebiet Windkraft WK 41 und darauf, dass in diesem Vorranggebiet die Windkraft gegenüber anderen Raumbedeutsamen Nutzungen Vorrang hat. Sämtliche Planungen, die das Vorranggebiet so einschränken würden, dass es zu einem Funktionsverlust kommt, sind demnach grundsätzlich unzulässig.

Der regionalplan sieht ein einen Mindestabstand von 500 m zwischen Dorf- und Mischgebieten oder Einzelweilern und der Vorrangfläche vor. Ein Unterschreiten dieses Abstandes von 500 m würde das Vorranggebiet einschränken und einem Ziel des Regionalplanes widersprechen und der Aufstellung der Innenbereichssatzung damit entgegenstehen.

Im vorliegenden Fall rückt das Plangebiet nahe an den 500 m Radius um das WK 41 heran. Mögliche Überschneidungen liegen aber im zeichnerischen Unschärfebereich des Regionalplanes.

Es wird aber darauf hingewiesen, dass eine weitere Entwicklung des Ortsteiles Rimbach in nördlicher oder nordwestlicher Richtung den Mindestabstand von 500 m unterschreiten würde und daher aus Regionalplanerischer Sicht zu beanstanden wären.

Insgesamt werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Stellungnahme der Verwaltung

Dass die Innenbereichssatzung nahe an den 500 m Radius des Vorranggebietes WK 41 heranrückt, kann zur Kenntnis genommen werden, ebenso wie die Aussage, dass mögliche Überschneidungen aufgrund der zeichnerischen Unschärfe an dieser Stelle nicht von Belang sind.

Die Aussage, dass eine Ortsentwicklung in Richtung Norden oder Nordwesten dem Vorranggebiet widersprechen würde, sollte für die Zukunft aber im Hinterkopf behalten werden.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes, vor allem auch hinsichtlich der künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteiles Rimbach in nördlicher und nordwestlicher Richtung, wird zur Kenntnis genommen.


Landratsamt Neustadt (Aisch) – Bad Windsheim
Postfach 1520
91405 Neustadt (Aisch)

Stellungnahme vom 10.03.2016

Das Landratsamt nimmt folgendermaßen Stellung:

Baurecht
Mit der Planung besteht aus baurechtlicher Sicht Einverständnis.
 
Naturschutzrecht
Der Geltungsbereich überplant den nördlichen Ortsrand von Rimbach auf Teilflächen der Flnr. 599 und 647. Die Flächen sind weitgehend als Ackerland anzusprechen. Im Bereich westlich der Scheune werden durch das südliche Baufenster und die Zufahrten einzelne Bäume bzw. Gehölzbereiche überplant. Die Planung wurde im Vorfeld bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgestellt, es bestehen keine grundsätzlichen Einwände.
Eingriffsregelung:
Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Form einer Streuobstpflanzung auf extensivem Grünland ausgeglichen. Mit der Ausgleichsflächenbilanzierung und den Festsetzungen zur Ausgleichsfläche besteht Einverständnis.
Die vorhandenen Gehölze an der Nordseite der Halle sind zu erhalten bzw. entsprechend der Festsetzung 4d zu ergänzen.
Die im Plan dargestellten Bestandsbäume sind zu erhalten und dürfen bei der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden. Für die Bauausführung wird auf die Vorgaben der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ hingewiesen.
Zusätzlich zur Ausgleichsfläche sind Obstbaumpflanzungen dargestellt. Diese Pflanzungen sind erforderlich, um das begrünte Ortsbild von Rimbach auch nach der Maßnahme zu erhalten bzw. neu zu gestalten. Diese Pflanzungen, insbesondere an der Nord- und Westgrenze des Geltungsbereiches, sind ebenfalls innerhalb eines Jahres nach Bauausführung auszuführen.
Alle Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, Pflanzausfälle sind gleichartig zu ersetzen.
Die Ausgleichsflächen sind nach Satzungsbeschluss von der Kommune an das Bayerische Ökoflächenkataster am Landesamt für Umwelt, Außenstelle Hof, zu melden.
Auf die gesetzlich zulässigen Zeiten für die erforderlichen Gehölzrückschnitte und Rodungen wird hingewiesen.
 
Wasser-, Abfall- u. Bodenschutzrecht
a)Abfallrecht
Aus abfallrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Folgende Hinweise werden gegeben:
Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie zu verwerten. Die Verwertung der Abfälle hat Vorrang vor der Beseitigung.
Anfallende Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Bei gefährlichen Abfällen sind die Vorschriften der Nachweisverordnung (NachwV) zu beachten.
Gefährliche Abfälle sind von anderen Abfällen getrennt zu halten und getrennt einer Entsorgung zuzuführen.
Für evtl. erforderliche Auffüllungen ist darauf zu achten, dass vorrangig unbelastetes Bodenmaterial verwendet wird. Unbelasteter Bodenaushub definiert sich wie folgt:
Unbelasteter Bodenaushub ist nicht kontaminiertes und natürlich anstehendes Locker- und Festgestein, das bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird.
Folgende Materialien zählen nicht zum unbelasteten Bodenaushub:
Material, das aufgrund seiner Herkunft Anhaltspunkte für eine Schadstoffbelastung aufweist (z. B. Öl- und Benzinverunreinigungen)
Mutterboden (humoser Oberboden)
Material aus Graben- und Gewässerräumarbeiten
Material, das bei Kanalsanierungsarbeiten anfällt
Material, das bei Straßenunterhaltungsmaßnahmen (z. B. Bankettschälgut) und Straßenrückbaumaßnahmen anfällt
Material aus kontaminierten Industrie- und Gewerbeflächen
Material aus Altlastensanierungsmaßnahmen
Material aus Flächen, auf denen Abwässer verrieselt oder belastete Schlämme aufgebracht wurden (gilt nicht für Klärschlämme, die gemäß Klärschlammverordnung aufgebracht wurden)
Material aus Bodenbehandlungsanlagen
 
Fremdmaterialien wie Holz, Organik, Baustellenabfälle und Bauschutt dürfen nicht eingebracht werden.
 
Wir weisen darauf hin, dass eine Auffüllung mit Bodenfremdmaterial nur nach den Vorgaben der LAGA M20 (Stand: 06.11.1997) bzw. eine evtl. Auffüllung mit Recycling-Material nur nach den Bedingungen des Leitfadens „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken“ vom 15.06.2005 (RC-Leitfaden Bayern) erfolgen darf. Es wird empfohlen, die Verwendung im Vorfeld mit dem SG 42 abzuklären.
 
b) Bodenschutz und Altlasten
Im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung (Einbeziehungssatzung) Rimbach, Markt Markt Erl­bach (Grundstücke Fl.-Nrn. 599, 647, Gemarkung Klausaurach) sind keine Altlastverdachtsflächen im ABuDIS eingetragen. Es liegen keine Anhaltspunkte für das Bestehen von Altlasten innerhalb des Geltungsbereiches vor.
Dieses Schreiben ist jedoch keine Bestätigung der Altlastenfreiheit.
 
c) Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Das Plangebiet, Teilflächen der Grundstücke Flur Nr. 599 und 647 Gmkg. Klausaurach, liegt außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.
Fließgewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Die Wasserversorgung kann über das öffentliche Netz sichergestellt werden.
Der Ortsteil Rimbach ist nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen. Für die Abwasserbeseitigung ist deshalb der Einbau einer vollbiologischen Kleinkläranlage mit Reinigungsklasse N oder ein Anschluss an eine vorhandene ausreichend dimensionierte Kleinkläranlage erforderlich. Für die Abwasserbeseitigung sind dem Markt Markt Erlbach und dem Landratsamt Neustadt/ Aisch-Bad Windsheim das Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorzulegen. Der Einbau einer Dreikammergrube wie in der Einbeziehungssatzung unter F angeführt reicht nicht aus.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kann der Satzung zugestimmt werden.
Hinweis: In den Unterlagen wird für die Grundstücke die Gemarkung Rimbach angegeben. Es handelt sich jedoch um die Gemarkung Klausaurach.


Stellungnahme der Verwaltung

Zu Baurecht:
Die Aussage kann zur Kenntnis genommen werden.

Zu Naturschutzrecht:
Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung und den geplanten Ausgleichsmaßnahmen kann zur Kenntnis genommen werden.

Der Erhalt der Gehölze an der Nordseite der Halle ist nur in bedingt möglich, da hier auch die Zufahrt geplant ist. Eine explizite Ergänzung der Pflanzfestsetzungen für diesen Bereich macht daher keinen Sinn.

Zum Erhalt der dargestellten Bestandsbäume kann ein  Hinweis (auch auf die genannte DIN 18920) in die Planung aufgenommen werden. Gleiches gilt auch für die gesetzlichen Regelungen zum Gehölzrückschnitt.

Hinsichtlich der weiteren Pflanzfestsetzungen kann die Pflicht zur Pflanzung innerhalb eines Jahres, sowie die Pflicht diese zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen, in die Planung aufgenommen werden.

Die Meldung an das Ökoflächenkataster kann innerhalb eines Jahres durch die Verwaltung erfolgen.

Zu a) Abfallrecht
Die genannten Hinweise zum Abfallrecht können an den Bauherrn und dessen Planer weitergegeben werden.

Zu b) Bodenschutz und Altlasten
Die Aussage zur möglichen Altlastenfreiheit kann zur Kenntnis genommen werden.

Zu c) Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Die grundsätzlichen Feststellungen zu diesem Thema können zur Kenntnis genommen werden. Hinsichtlich der notwendigen Kläranlage der Reinigungsklasse N und des dazu notwendigen Antragsverfahrens sollte ein entsprechender Passus unter Punkt F) der Begründung ergänzt werden.
Die angemerkte fehlerhafte Bezeichnung der Gemarkung (Rimbach statt Klausaurach) wird redaktionell korrigiert.


Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme des LRA wird zur Kenntnis genommen.
Zum Erhalt von Bestandsäumen wird ein Hinweis auf die DIN 18920 als Hinweis aufgenommen. Ebenso wird ein Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Gehölzrückschnitt ergänzt.
Für die Pflanzung der weiteren Obstbäume wird eine Festsetzung mit aufgenommen, dass diese innerhalb eines Jahres anzulegen, dauerhaft zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen sind.
Die Verwaltung wird beauftragt nach Satzungsbeschluss die Ausgleichsflächen an das Bayerische Ökoflächenkataster zu melden.
Die Bauherr und dessen Planer sollen von der Verwaltung auf die Vorgaben zum Abfallrecht hingewiesen werden.
In der Begründung sind die vom Landratsamt vorgebrachte Forderung zum Bau einer Kläranlage der Klasse N, sowie eine Beschreibung des dafür notwendigen Verfahrens, zu ergänzen.
Der fälschlich verwendete Gemarkungsname wird korrigiert.


Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Burg 4
90403 Nürnberg

Schreiben vom 09.03.2016

Das Landesamt erklärt, dass von Seiten der Bodendenkmalpflege keine Einwände gegen die Planung erhoben werden und dass nach aktuellen Kenntnisstand im Plangebiet keine Bodendenkmäler bekannt sind.
Mit dem Hinweis zur Meldepflicht von Bodendenkmälern besteht Einverständnis.

Stellungnahme des Bauamtes

Die Stellungnahme kann zur Kenntnis genommen werden.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen.




Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Südwestpark 15
90449 Nürnberg

Schreiben vom 09.03.2016

Das Unternehmen erhebt keine Einwände gegen die Planung. Es wird mitgeteilt, dass sich keine Unternehmenseigenen Leitungen im Plangebiet befinden und dass auch keine Neuverlegung geplant ist.

Stellungnahme des Bauamtes

Die Stellungnahme kann zur Kenntnis genommen werden.

Vorschlag zur Behandlung

Die Stellungnahme des von Vodafone Kabel Deutschland wird zur Kenntnis genommen.


Zusammenfassung:

Vorausgesetzt, der Bauausschuss führt die Abwägung entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durch, kann der so ergänzte Satzungsentwurf als Satzung beschlossen werden, da die Anpassungen und Ergänzungen nur minimal sind und keine nennenswerten Auswirkungen auf öffentliche oder private Belange haben. Eine erneute Offenlage nach § 4a (3) BauGB ist dann entbehrlich.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen aus den Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
2. Der e ntsprechend der Abwägung angepasste Entwurf wird unter dem Vorbehalt als Satzung beschlossen, dass der zugehörige Städtebauliche Vertrag in unterzeichneter Form vorliegt.
3. Nach Vorliegen des städtebaulichen Vertrages ist die Satzung bekannt zu machen.

Beschluss

1. Die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen aus den Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
2. Der e ntsprechend der Abwägung angepasste Entwurf wird unter dem Vorbehalt als Satzung beschlossen, dass der zugehörige Städtebauliche Vertrag in unterzeichneter Form vorliegt.
3. Nach Vorliegen des städtebaulichen Vertrages ist die Satzung bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Neubau einer Fitnessstudios mit Soccerhalle am Haidter Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 11.05.2016 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Kraftwerk Kappersberg hat einen Vorentwurf für die geplante Soccerhalle am Haidter Weg vorgelegt. Der Entwurf wird in der Sitzung näher erläutert.

Der geplante Baukörper füllt das vorgesehene Grundstück (mit 3.670 m²) zu etwa 2/3 aus und ist etwa 8,50 m hoch.

Durch die Breite des Baukörpers und den Zuschnitt des Grundstückes, ist es erforderlich, dass in der ohnehin notwendigen Bebauungsplanänderung zusätzlich auch die Tiefe der Abstandsflächen, abweichend von der Bayerischen Bauordnung, analog zu Gewerbegebieten, auf eine Tiefe von 0,25 H (mind. 3 m) festgesetzt wird.

Darüber hinaus sollte die südlich an das Baugrundstück angrenzende Fläche (derzeit Entwässerungsgraben mit Buschpflanzung) als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden, so dass sich die Abstandsflächen des Gebäudes auch offiziell bis zur Mitte dieser Fläche erstrecken dürfen.

Die weiteren für das Bauvorhaben notwendigen Eckpunkte für den Bebauungsplan werden in der Sitzung vorgestellt.

Für das Bauvorhaben sind insgesamt 46 Stellplätze vorgesehen, was für den normalen Betrieb ausreichend sein dürfte. Bei besonderen Veranstaltungen kann das Kraftwerk in Abstimmung mit dem TSV/SKK Felsenkeller auch auf die Stellplätze des Sportparkes zugreifen und zusätzlich auch die vorhandenen öffentlichen Stellplätze im Gewerbe-/Industriegebiet nutzen. Da Sonderveranstaltungen meist abends an Wochenenden stattfinden, dürfte es kaum zu Konflikten mit den angrenzenden Nutzungen kommen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, dass der Bebauungsplan hinsichtlich seiner Festsetzungen an das geplante Bauvorhaben angepasst wird und dass der Kaufvertrag für den Erwerb der Fläche, sowie der Pachtvertrag für Stellplatzflächen abgeschlossen wird.
Ein Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung (BUS 17.03.2015) sowie die für den Verkauf/Verpachtung (BUS 17.03.2015, 12.05.2015) notwendigen Beschlüsse liegen bereits vor.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt das geplante Bauvorhaben „Bau eines Fitnessstudios mit Soccerhalle“ zustimmend z u Kenntnis. Die für das Bauvorhaben notwendigen Festsetzungen sollen in die zugehörige Bebauungsplanänderung einfließen. Der Verkauf/Verpachtung der zugehörigen Flächen soll, wie in den Sitzungen am 17.03.2015 und 12.05.2015 beschlossen, von der 1. Bürgermeisterin vollzogen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt das geplante Bauvorhaben „Bau eines Fitnessstudios mit Soccerhalle“ zustimmend z u Kenntnis. Die für das Bauvorhaben notwendigen Festsetzungen sollen in die zugehörige Bebauungsplanänderung einfließen. Der Verkauf/Verpachtung der zugehörigen Flächen soll, wie in den Sitzungen am 17.03.2015 und 12.05.2015 beschlossen, von der 1. Bürgermeisterin vollzogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Erneuerung des Daches des Wertstoffhofes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 11.05.2016 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Markt Erlbach wurde durch das Landratsamt Neustadt (Aisch) informiert, dass an mehreren Stellen durch das Dach des Wertstoffhofes Markt Erlbach (Baujahr 1991) Wasser eintritt. Dabei wurde die Wärmedämmung durchfeuchtet und möglicherweise auch die elektrische Anlage beschädigt.

Eine Überprüfung durch den Bauhof hat ergeben, dass die Faserzement-Wellplatten großflächig gerissen sind. Hierdurch ist ein Austausch der gesamten Dacheindeckung erforderlich. Als neue Dacheindeckung werden Trapezbleche in rotbrauner Farbe vorvesehen.

Die Verwaltung hat für diese Arbeiten Angebote von drei Firmen eingeholt und der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Bieter (Fa. Fritz Ruhmann (Markt Erlbach), zum Angebotspreis von 7.139,70 € (Brutto) vergeben. In dieser Summe sind Lieferung und Montage der Trapezbleche und einer Zinkdachrinne enthalten.

Das Landratsamt beteiligt sich zu 1/3 an diesen Kosten und trägt zusätzlich die Entsorgungskosten für die Faserzementplatten. Die Demontage der alten Dacheindeckung übernimmt der Bauhof.

Die für das Vorhaben notwendigen Haushaltsmittel sind vorhanden.

Herr Kirchdörfer bittet die Verwaltung um Prüfung, ob das am Bau beteiligte Personal des Landkreises die notwendigen Sachkundenachweise zum Umgang mit a sbesthaltigen Materialien hat.

Die Verwaltung hat dies zwischenzeitlich geprüft. Nach eigener Aussage verfügt der Landkreis über hervorragend geschultes Personal für den Umgang mit Asbest, da der Landkreis in seiner Funktion als Deponiebetreiber täglich damit zu tun hat.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Reparatur des Gehweges im Ortsteil Linden (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 11.05.2016 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der asphaltierte Gehweg in Hauptstraße in Linden ist in einem sehr schlechten Zustand und an vielen Stellen ist schon der Unterboden sichtbar. Die gepflasterten Gehwegbereiche sind zum Teil eingesunken.

Es ist zwar grundsätzlich angedacht, dass die Hauptstraße umfassend erneuert werden soll, sobald die Ortsumgehung Linden fertiggestellt und die Staatsstraße 2252 im Ortsbereich abgewidmet wurde. Da sich dies aus Sicht der Verwaltung noch etwa ein Jahrzehnt hinziehen wird, die Gehwege aber schon jetzt nicht mehr verkehrssicher sind, wird folgendes vorgeschlagen.

1. Abschnittsweise Reparatur des asphaltierten Gehweges durch eine Fachfirma (Asphalt komplett erneuern)
2. Wo notwendig Reparatur des gepflasterten Gehweges durch den Bauhof.

Im Haushalt des Marktes werden für die Ortsstraßen regelmäßig 100.000 € pro Jahr für Reparaturen eingestellt. Die Verwaltung schlägt vor, aus dieser Haushaltsstelle einen Betrag von jährlich etwa 25.000 € für die Gehwegreparatur zu verwenden und den Gehweg in vier sinnvollen Abschnitten zu reparieren und dabei die Stellen zu bevorzugen, die den größten Handlungsbedarf haben.

Beschlussvorschlag

1. Der asphaltierte Gehweg im Ortsteil Linden soll in vier Abschnitten repariert werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Der Auftrag soll jeweils an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Für diese Maßnahme wird ein jährliches Budget von 25.000 € aus der für den Straßenunterhalt vorgesehenen Haushaltsstelle vorgesehen.
2.  Die gepflasterten Gehwegflächen im Ortsteil Linden sollen bei Bedarf durch den Bauhof repariert werden.

Beschluss

1. Der asphaltierte Gehweg im Ortsteil Linden soll in vier Abschnitten repariert werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Der Auftrag soll jeweils an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Für diese Maßnahme wird ein jährliches Budget von 25.000 € aus der für den Straßenunterhalt vorgesehenen Haushaltsstelle vorgesehen.
2.  Die gepflasterten Gehwegflächen im Ortsteil Linden sollen bei Bedarf durch den Bauhof repariert werden.
3. Der Gehsteig soll im Bereich der Gastwirtschaft „Zum Stern“ abgesenkt werden, sofern dies bautechnisch unproblematisch machbar ist und die angrenzenden Eigentümer damit einverstanden sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 11.05.2016 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Marktgemeinderat Heinz Schweigert teilt folgendes mit:

1. Östlich des Anwesens Losaurach 30 und 30a befindet sich auf öffentlichem Grund eine von privat aufgeschotterte Fläche. Die Eigentümer des Anwesens Losaurach 30 und 30a möchten diese Fläche gern von der Gemeinde erwerben.

In der Diskussion dazu wird von einigen Mitgliedern angemerkt, dass diese Fläche nicht verkauft werden sollte, da diese als öffentlicher Stellplatz z.B. bei Feierlichkeiten oder Veranstaltungen der Feuerwehr benötigt wird. Die Verwaltung wird daher beauftragt die genaue Sachlage zu ermitteln und den Punkt dann nochmals zur Beratung vorzulegen.

2. Im Bereich der Zufahrt zum Aussiedlerhof Rechter (westlich von Losaurach) weisen der Asphalt und auch das Bankett starke Schäden auf. Die Verwaltung wird gebeten den Bereich zu prüfen. Eventuell kann das Bankett in den kritischen Bereichen vom Bauhof gepflastert werden.

3. Marktgemeinderat Heinz Schwemmer teilt mit, dass bei der letzten Hauptuntersuchung des Spielplatzes Jobstgreuth festgestellt wurde, dass ein Teil der Spielgeräte (Wippbalken und Schaukelbalken) erneuert werden muss, da die verwendeten Balken morsch sind. Dies würden die Anlieger übernehmen, wenn der Markt das Material bezahlt.
Darüber hinaus regt er an, dass ein weiteres kleines Gerät für den Spielplatz im kommenden Jahr beschafft werden sollte (Kosten ca. 5.000 €).

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9.1. Vorbereitende Untersuchungen der Stadt Bad Windsheim für das Kurviertel Bad Windsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 11.05.2016 ö 9.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Stadt Bad Windsheim hat 2014 die Erarbeitung einer sogenannten vorbereitenden Untersuchung für das Kurviertel und dessen nähere Umgebung in Auftrag gegeben um dieses weiträumige Areal langfristig sinnvoll entwickeln zu können.

Im Zusammenhang damit wurden Bürgerbeteiligungen durchgeführt und in einem weiteren Schritt werden nun auch die öffentlichen Aufgabenträger im Verfahren beteiligt.

Dem Markt Markt Erlbach wurden die Unterlagen zur vorbereitenden Untersuchung zugesendet und der Markt wurde um Stellungnahme dazu gebeten.
Die Planung wird in der Sitzung näher erläutert.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange des Marktes Markt Erlbach durch die Planung nicht betroffen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach nimmt die vorbereitende Untersuchung der Stadt Bad Windsheim zum Kurviertel zur Kenntnis. Hierzu werden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach nimmt die Vv orbereitende Untersuchung der Stadt Bad Windsheim zum Kurviertel zur Kenntnis. Hierzu werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2016 09:37 Uhr