Datum: 07.10.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.07.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Vor Eröffnung der öffentlichen Sitzung bittet die erste Bürgermeisterin um Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 1 der Geschäftsordnung (dringliche Angelegenheit und Mehrheitsbeschluss durch den Marktgemeinderat zur nachträglichen Aufnahme in die Tagesordnung) um die Punkte „Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 03.06.2016 und 08.07.2016“ und „Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck zur kommunalen Verkehrsüberwachung“. Die Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.07.2016 wurde im Ratsinformationssystem hinterlegt. Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung lässt die Vorsitzende Frau Dr. Kreß über die Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung abstimmen.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat beschließt die Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 1 der Geschäftsordnung (dringliche Angelegenheit und Mehrheitsbeschluss durch den Marktgemeinderat zur nachträglichen Aufnahme in die Tagesordnung) um die Punkte „Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 03.06.2016 und 08.07.2016“ und „Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck zur kommunalen Verkehrsüberwachung“.
2. Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung vom 08.07.2016
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat beschließt die Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 1 der Geschäftsordnung (dringliche Angelegenheit und Mehrheitsbeschluss durch den Marktgemeinderat zur nachträglichen Aufnahme in die Tagesordnung) um die Punkte „Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 03.06.2016 und 08.07.2016“ und „Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck zur kommunalen Verkehrsüberwachung“.
2. Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die
22. öffentliche Sitzung vom 08.0
7.2016
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 03.06.2016 und 08.07.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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2 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Vorsitzende gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 06.05.2016 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.
Sitzung vom 03.06.2016:
TOP 8: Ausweisung von Bauflächen - Ergebnis der Grunderwerbsverhandlungen
Der Marktgemeinderat beschließt, dass das Baugebiet im Bereich westlich Eschenbach entwickelt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Fa. Bayerngrund, die hierfür notwenigen weiteren Schritte vorzubereiten.
TOP 9: Vergabe der Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kotzenaurach und Kappersberg
Die Arbeiten zur Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kotzenaurach und Kappersberg werden an die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH (Buttenheim), zum Angebotspreis von 309.548,75 € (brutto) gemäß Angebot vom 25.05.2016
vergeben.
Sitzung vom 08.07.2016:
TOP 15: Vergabe der Arbeiten zur Dorferneuerung im Ortsteil Jobstgreuth
1. Unter dem Vorbehalt, dass die denkmalrechtliche Erlaubnis für die Baumaßnahmen vorliegt, werden die Tiefbauarbeiten zur Dorferneuerung im Ortsteil Jobstgreuth an die Firma Jörg Luthardt Floristik, Garten und Landschaftsbau zum Angebotspreis von 118.061,69 Euro gemäß Angebot vom 01.07.2016 vergeben.
2. Die weiteren für den Bau der Rampe am Gemeindehaus notwendigen Arbeiten (Metallbau) sollen an eine geeignete Fachfirma vergeben werden. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.
TOP 16: Vergabe zum Breitbandausbau Teil 2 für die Erschließungsgebiete 1-12
1. Auf Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Bewertung beschließt der Marktgemeinderat, das Angebot der Telekom Deutschland GmbH vom 04.05.2016 mit Überarbeitung vom 23.06.2016 anzunehmen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, vorbehaltlich der positiven Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum bei der Regierung von Mittelfranken, die Zustimmung zum Förderantrag einzuholen.
2. Die erste Bürgermeisterin wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Mittelfranken bevollmächtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH den Kooperationsvertrag zu verhandeln und abzuschließen.
3. Folgender vorläufiger Finanzierungsplan für die o.g. Ausbaumaßnahme wird beschlossen:
Wirtschaftlichkeitslücke laut Angebot Telekom Deutschland GmbH vom 04.05.2016 mit Überarbeitung vom 23.06.2016: 462.717 €
Förderung It. Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat: 80 % maximal 870.000 € zzgl. 50.000 € aus der Interkommunalen Zusammenarbeit
Mit Neustadt a. d. Aisch: 920.000,00 €
Fördermitteleinsatz im 1. Verfahren: 453.206,00 €
noch verfügbare Fördermittel: 466.794,00 €
80% von 462.717 = 370.174,00 €
Eigenanteil der Gemeinde: 92.543,00 €
Zahlungsfristen laut vorliegender Kooperationsverträge:
25 % nach Abschluss der Planungsarbeiten und Wegesicherung voraussichtlich 12/2016
25 % nach Abschluss der Tiefbauarbeiten voraussichtlich 04/2017
50 % nach Inbetriebnahme voraussichtlich 10/2017
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3. Bericht der ersten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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3 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Vor ihrem Bericht bittet die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß alle Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben, um dem verstorbenen Träger der Silbernen Bürgermedaille, Herrn Herrmann Schaudi zu gedenken.
Anschließend berichtet sie den Marktgemeinderatsmitgliedern über folgende Angelegenheiten:
1) Termine
Samstag, 08.10.2016 19:00 Uhr Syrienabend im Gemeindehaus, organisiert von MiiME
Samstag, 22.10.2016 20:00 Uhr Serenade des Gesangverein im Foyer der Rangauhalle
Freitag, 11.11.2016 17:11 Uhr Rathausstürmung des Faschingskomitees
Sonntag, 13.11.2016 10:00 Uhr Gottesdienst zum Volkstrauertag, anschließend Schweigemarsch zum Ehrendenkmal
Zu diesen Veranstaltungen ergeht herzliche Einladung.
2) Die offizielle Einweihung und Freischaltung der neuen DSL-Leitung für das Verfahren Teil 1 erfolgt am Freitag, den 28.10.2016 um 9:30 Uhr in Linden.
3) Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ wird von Mittwoch, den 26.10.2016 in den November verlegt, der genaue Termin wird rechtzeitig kommuniziert.
4) Am Donnerstag, den 17.11.2016 findet um 19:00 Uhr eine außerturnusmäßige Sitzung des Marktgemeinderates zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung mit Herrn Gerhard Wiens, Richter a.D. am VG München, statt.
5) Der aktuelle Stand der Asylbewerber im Gemeindegebiet beträgt 39 gemeldete Personen.
6) Für den Adventsmarkt sowie für die Öffnung einzelner Fenster am Bürgerhaus (Adventskalender) wird Vicky Raab aus Losaurach die Rolle des Christkindes in Markt Erlbach übernehmen. Am Mittwoch, den 30.11.2016 besucht zudem das Nürnberger Christkind die Kindertagesstätten in Markt Erlbach. Dieser Besuch ist im Foyer der Rangauhalle geplant.
7) Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses liegt die Einladung für die Sitzung am Donnerstag, den 13.10.2016 vor, die hiermit als zugestellt gilt.
Abschließend überbringt sie MGRM Michael Brunner die besten Glückwünsche für die Geburt seines Sohnes Jakob Thomas und übergibt ihm das „Babygeschenk“ des Marktes.
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4. Ausscheiden von MGRM Friedrich Riffelmacher aus dem Marktgemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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4 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Mit Beschluss vom 08.07.2016 hat der Marktgemeinderat die Entlassung von Herrn Friedrich Riffelmacher als Marktgemeinderatsmitglied festgestellt.
Dieser Beschluss wird hiermit vollzogen und Herr Friedrich Riffelmacher legt sein Ehrenamt gemäß Artikel 48 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) nieder.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß fasst noch einmal die kommunalpolitischen Tätigkeiten und das Mitwirken in den unterschiedlichen Ausschüssen von Friedrich Riffelmacher der letzten 20 Jahre zusammen. Nach persönlichen Worten des Dankes für sein jahrelanges Wirken
verleiht sie ihm die Kommunalmedaille des Marktes Markt Erlbach.
Friedrich Riffelmacher mahnt zum Abschied das fehlende Engagement der Jugend in der Kommunalpolitik an. Er wünsche sich, dass sich die Jugend mehr für örtliche Themen interessiert und auch bereit ist, aktiv an der Umsetzung mitzuwirken. Den Marktgemeinderatsmitgliedern wünscht er viel Kraft für die zu bewältigenden Aufgaben.
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5. Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderatsmitgliedes Rudolf Meth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Mit Beschluss vom 08.07.2016 hat der Marktgemeinderat festgestellt, dass Herr Rudolf Meth, Siedelbach 37, 91459 Markt Erlbach, Listennachfolger für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Friedrich Riffelmacher ist. Herr Rudolf Meth wurde gemäß Artikel 47 Absatz 4 Satz 2 GLKrWG über die Listennachfolge informiert.
Mit Schreiben vom 21.08.2016 hat Herr Rudolf Meth seine Bereitschaft erklärt, das Amt anzunehmen und den Eid gemäß Artikel 31 Absatz 4 GO zu leisten.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß nimmt Herrn Rudolf Meth
folgenden Eid ab:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
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6. Neubesetzung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
|
ö
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6 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Durch das Ausscheiden von Friedrich Riffelmacher und die Vereidigung des neuen Marktgemeinderatsmitgliedes Rudolf Meth muss ein Sitz der CSU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss neu besetzt sowie für den Bau- und Umweltausschuss sowie Rechnungsprüfungsausschuss jeweils
ein Stellvertreter neu bestellt werden.
Die Ausschüsse werden somit künftig wie folgt von der CSU-Fraktion besetzt:
Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Fraktion
|
Ausschussmitglied
|
Reihenfolge der Stellvertretung
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CSU-Fraktion
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Werner Stieglitz
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1. Harald Eisenbeiß
2. Gerd Eisenbeiß
3. Klaus Adelhardt
4. Georg Zeilinger
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CSU-Fraktion
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Rudolf Meth
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CSU-Fraktion
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Brigitte Hegendörfer
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Bau- und Umweltausschuss (BUA)
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Fraktion
|
Ausschussmitglied
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Reihenfolge der Stellvertretung
|
CSU-Fraktion
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Klaus Adelhardt
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1. Werner Stieglitz
2. Rudolf Meth
3. Georg Zeilinger
4. Brigitte Hegendörfer
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CSU-Fraktion
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Gerd Eisenbeiß
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CSU-Fraktion
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Harald Eisenbeiß
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Fraktion
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Ausschussmitglied
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Reihenfolge der Stellvertretung
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CSU-Fraktion
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Werner Stieglitz
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1. Klaus Adelhardt
2. Brigitte Hegendörfer
3. Harald Eisenbeiß
4. Rudolf Meth
5. Georg Zeilinger
|
CSU-Fraktion
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Gerd Eisenbeiß
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Der Marktgemeinderat nimmt ohne konkrete Beschlussfassung Kenntnis von der neuen Besetzung der Ausschüsse durch die CSU-Fraktion.
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7. Neubesetzung der Vertreter in den Zweckverbänden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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|
7 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Auch beim Zweckverband zur Wasserversorgung „Markt Erlbacher Gruppe“ und im Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ muss die Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in die Verbandsversammlungen durch den frei gewordenen Sitz von Herrn Friedrich Riffelmacher neu geregelt werden.
Es wird vorgeschlagen, dass Herr Rudolf Meth als Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Markt Erlbacher Gruppe“ entsandt wird und für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ als Stellvertreter für das ordentliche Mitglied Klaus Adelhardt benannt wird.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Rudolf Meth als Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Markt Erlbacher Gruppe“ zu entsenden und für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ als Stellvertreter für das ordentliche Mitglied Klaus Adelhardt zu entsenden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Rudolf Meth als Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Markt Erlbacher Gruppe“ zu entsenden und für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ als Stellvertreter für das ordentliche Mitglied Klaus Adelhardt zu entsenden
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Anpassung der Benutzungs- und der Gebührensatzung für den Friedhof in Linden
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden die beiden Satzungen, die als Anlage den Sitzungsunterlagen beigefügt sind, bereits vorberaten.
Die beiden Satzungen für den Friedhof in Linden, die Benutzungssatzung vom 13.12.1991 und die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung vom 10.05.2001, bedürfen aufgrund ihres länger zurückliegenden Inkrafttretens (15 bzw. fast 25 Jahre) einer Aktualisierung.
Dies betrifft insbesondere die Aufnahme von separaten Urnengrabstätten, den Benutzungszwang des Leichenhauses sowie die Höhe der Gebühren, die ebenfalls aus dem Jahr 1991 stammen und in 2001 lediglich in Eurobeträge umgerechnet wurden.
In der Benutzungssatzung sollten folgende Anpassungen vorgenommen werden:
- Aufnahme von Urnengräbern als eigene Grabstätte einschließlich der Festlegung der Größe des Grabes und der darauf zu errichtenden Grabplatten; in der bisherigen Satzung sind zwar Regelungen für Urnengräber definiert, diese können jedoch aufgrund der fehlenden Urnengräber vor Ort faktisch nicht umgesetzt werden.
- Vorgaben bezüglich der Ausgestaltung der Grabmäler, um ein einheitliches Erscheinungsbild und den Charakter des Friedhofs in seiner Gesamtanlage zu wahren.
- Der Benutzungszwang des Leichenhauses ist bisher so normiert, dass der Leichnam innerhalb von 12 Stunden nach Vornahme der Leichenschau in das Leichenhaus zu verbringen ist. Dieser Benutzungszwang hat sich dahingehend verändert, dass die Leiche spätestens 24 Stunden vor der Beisetzung in das Leichenhaus zu verbringen ist und bei einer Überführung nach auswärts ein Benutzungszwang nicht zulässig ist.
- Die Tätigkeiten des Friedhofswärters werden nicht mehr in der Satzung aufgeführt, da die Arbeiten in der Praxis von einem anerkannten Bestattungsinstitut ausgeführt werden. Die Regelungen in der Satzung widersprechen sich in diesem Punkt mit der Verwaltungspraxis.
- Die Zulassungspflicht für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof wurde gemäß den „Vorgaben der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt“ angepasst (auf die bisherige Praxis hat dies keine Auswirkungen).
Für die Gebührensatzung werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
Gebühr für
|
bisher
|
neu
|
Reihengrabplatz pro Jahr
(Einzelgrab)
|
2,50 €
|
10,00 €
|
Reihengrabplatz für 25 Jahre
(Einzelgrab)
|
62,50 €
|
250,00 €
|
Reihengrabplatz pro Jahr
(Familiengrab)
|
2,50 €
|
20,00 €
|
Reihengrabplatz für 25 Jahre
(Familiengrab)
|
62,50 €
|
500,00 €
|
Kindergrabplatz pro Jahr
|
1,50 €
|
8,00 €
|
Kindergrabplatz für 15 Jahre
|
22,50 €
|
120,00 €
|
Urnengrabplatz pro Jahr
|
--
|
10,00 €
|
Urnengrabplatz für 15 Jahre
|
--
|
150,00 €
|
Urne in Reihengrabplatz pro Jahr
|
2,50 €
|
10,00 €
|
Urne in Reihengrabplatz für 15 Jahre
|
37,50 €
|
150,00 €
|
Gebühr Leichenhaus bei Kindern
|
12,20 €
|
100,00 €
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Gebühr Leichenhaus bei Personen über 10 Jahre
|
25,00 €
|
100,00 €
|
Pauschale Verwaltungsgebühr
|
25,00 €
|
50,00 €
|
schriftliche Auskünfte, Verlängerungen
|
1,00 € bis 25,00 €
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5,00 € bis 25,00 €
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Graburkunde
|
5,00 €
|
10,00 €
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Erlaubnis für Grabdenkmal
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10,00 € bis 15,00 €
|
50,00 €
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Die neuen Gebühren bewegen sich im Vergleich zu anderen Kommunen ähnlicher Größenordnung und zu Bestattungseinrichtungen von kirchlichen Trägern immer noch am untersten Niveau.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, die beiden Satzungen dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
MGRM Volker Rudolph bittet bei Veröffentlichung der beiden Satzungen um Klarstellung des § 17 Absatz 1 Buchstabe d der Benutzungssatzung, dass auch kleinere Grabplatten verwendet werden dürfen, so dass auch eine Bepflanzung der Urnengräber möglich ist.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungssatzung und die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung in der vorgelegten Form.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungssatzung und die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Wohngebietes westlich von Eschenbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
|
23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Ingenieurbüro Heffner + Müller hat einen ersten Bebauungsplanentwurf für das Baugebiet westlich von Eschenbach erstellt und die artenschutzrechtliche Prüfung für die Baugebietsflächen wurde erarbeitet, so dass grundsätzlich Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und die frühzeitige Beteiligung mit dem Plan durchgeführt werden könnte.
Der Bebauungsplanentwurf sieht die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ mit ca. 70 Bauplätzen vor. Davon sind 5 Bauplätze für den Bau von Mehrfamilienhäusern vorgesehen und auch für den Bau eines Spielplatzes ist eine Fläche reserviert.
Aktuell wurden auch Vereinbarungsentwürfe an die betroffenen Grundstückseigentümer versandt. Bevor das Bebauungsplanverfahren offiziell begonnen wird, sollte der Rücklauf der Vereinbarungen abgewartet werden.
MGRM Georg Zeilinger regt an, dass die Flächen im Süden des neuen Baugebietes nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes fallen sollen, da die Eigentümer nicht verkaufsbereit sind. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erklärt, dass im Laufe des Verfahrens noch ein Umdenken der Eigentümer hin zum Verkauf stattfinden könnte. Zudem sind die Flächen zunächst als private Grünflächen ausgewiesen, was für den Geltungsbereich unschädlich ist.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt den vom Büro Heffner+Müller vorgelegten Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 30 zur Kenntnis. Mit dem geplanten Geltungsbereich besteht Einverständnis.
2. Unter dem Vorbehalt, dass die Eigentümer der für die Realisierung des Baugebietes notwendigen Flächen die Vereinbarung zur Baulandumlegung unterzeichnen, wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 gefasst. Anschließend soll die frühzeitige Beteiligung mit dem Entwurf vorgelegt werden.
3. Die Unterzeichnung der unter Nr. 2 dieses Beschlusses genannten Vereinbarungen vorausgesetzt, wird die Fa. Bayerngrund mit der Übernahme der Erschließungsträgerschaft, Projektsteuerung und Zwischenfinanzierung für das Baugebiet beauftragt. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Beschluss 1
1. Der Marktgemeinderat nimmt den vom Büro Heffner+Müller vorgelegten Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 30 zur Kenntnis. Mit dem geplanten Geltungsbereich besteht Einverständnis.
2. Unter dem Vorbehalt, dass die Eigentümer der für die Realisierung des Baugebietes notwendigen Flächen die Vereinbarung zur Baulandumlegung unterzeichnen, wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 gefasst. Anschließend soll die frühzeitige Beteiligung mit dem Entwurf vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
3. Die Unterzeichnung der unter Nr. 2 dieses Beschlusses genannten Vereinbarungen vorausgesetzt, wird die Fa. Bayerngrund mit der Übernahme der Erschließungsträgerschaft, Projektsteuerung und Zwischenfinanzierung für das Baugebiet beauftragt. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
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10. Ortsumgehung Eschenbach - Stellungnahme des Marktes zum Planfeststellungsverfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
|
ö
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10 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das staatliche Bauamt Ansbach hat dem Markt kürzlich die Unterlagen zur Planfeststellung für die Ortsumgehung Eschenbach übergeben und um Stellungnahme zu der Planung gebeten. Die Offenlage der Unterlagen im Rathaus dauert noch bis zum 20.10.2016. Die Planunterlagen können im Bauamt oder während der Sitzung eingesehen werden.
Die Verwaltung hat die Unterlagen geprüft und der Planentwurf entspricht im Wesentlichen dem in der letzten Bürgerversammlung vorgestellten Entwurf und enthält die wichtigsten von den Bürgern und dem Markt angemerkten Änderungen.
Folgende Punkte sollten jedoch noch geändert werden:
1. In den Planunterlagen ist im westlichen Teil des Ortsteiles Eschenbach (südlich der neuen geplanten Ortsanbindung) der vollständige Rückbau der alten Staatsstraßentrasse vorgesehen. In der Vergangenheit wurde vom Markt bereits angemerkt, dass hier eine Zufahrtsmöglichkeit für das neue Baugebiet bei Eschenbach entstehen könnte. Hierfür könnte die alte Staatsstraßentrasse verwendet werden, so dass lediglich ein Verbindungsstück in das neue Baugebiet und eine Anbindung an die neue Ortseinfahrt geschaffen werden müsste.
Das staatliche Bauamt hat hierfür auch einen entsprechenden Entwurf erarbeitet, aber diese Überlegungen nicht in die nun vorgelegten Unterlagen eingearbeitet.
Da das neue Baugebiet möglicherweise noch vor dem Staatsstraßenumbau realisiert wird, wäre es schildbürgerlich, die alte Staatsstraßentrasse (die sich noch in einem verhältnismäßig guten Zustand befindet) erst zurückzubauen, um Sie dann durch eine völlig neue Straße zu ersetzen.
2. Am westlichen Ende des Ausbaubereiches ist eine Feldzufahrt für die landwirtschaftlichen Grundstücke vorgesehen, die künftig zum Baugebiet gehören sollen. Wenn das Baugebiet schneller realisiert wird als die Ortsumgehung, dann ist diese Zufahrt nicht erforderlich. Stattdessen sollte der geplante Lärmschutzwall an dieser Stelle geschlossen werden.
Die vorgelegte Planung sieht vor, dass der Freistaat Bayern für den Straßenbau eine Fläche von insgesamt ca. 2.000 m² (bestehend aus 12 Teilflächen entlang der Trasse) vom Markt Markt Erlbach erwirbt. Weitere Flächen des Marktes müssen vorübergehend während der Bauphase in Anspruch genommen werden.
Auf Nachfrage von MGRM Harald Eisenbeiß erklärt die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß, dass der Markt Markt Erlbach in seiner Stellungnahme darauf hinweist
, dass auf der möglichen Radwegeverbindung nach Wilhermsdorf auch landwirtschaftlicher Verkehr zulässig sein muss.
Beschlussvorschlag
1. Der Markt Markt Erlbach nimmt den Planfeststellungsentwurf für die Ortsumgehung Eschenbach der Staatsstraße 2252 zu Kenntnis.
2. Die alte Staatsstraßentrasse am westlichen Rand des Ortsteiles Eschenbach (südlich der neuen Ortseinfahrt) soll nicht zurückgebaut werden, da hier die Zufahrt für das neue Wohnbaugebiet entstehen soll und die alte Straßentrasse hierfür verwendet werden soll. Der zum Rückbau vorgesehene Straßenbereich soll daher in die Baulast des Marktes übergehen und die Anbindung des Baugebietes an die neue Ortseinfahrt soll planerisch berücksichtigt werden.
3. Die Feldzufahrt mit der Maßnahmennummer 3.2 soll entfallen, wenn das geplante Wohnbaugebiet realisiert wird, bevor die Ortsumgehung gebaut wird. Stattdessen soll der Lärmschutzwall an dieser Stelle geschlossen werden.
4. Beginnend am östlichen Ende der Ortsumgehung, bis zur Ausfahrt nach Wilhermsdorf, soll das Wegenetz nördlich der Staatsstraße fortgesetzt werden, um eine direkte Radwegeverbindung zwischen Eschenbach und Wilhermsdorf zu ermöglichen.
5. Der Markt nimmt zu Kenntnis, dass im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung verschiedene kleinere Teilflächen (mit insgesamt ca. 2.000 m²) durch den Freistaat Bayern vom Markt Markt Erlbach erworben werden müssen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Notarverträge zu unterzeichnen.
Beschluss
1. Der Markt Markt Erlbach nimmt den Planfeststellungsentwurf für die Ortsumgehung Eschenbach der Staatsstraße 2252 zu Kenntnis.
2. Die alte Staatsstraßentrasse am westlichen Rand des Ortsteiles Eschenbach (südlich der neuen Ortseinfahrt) soll nicht zurückgebaut werden, da hier die Zufahrt für das neue Wohnbaugebiet entstehen soll und die alte Straßentrasse hierfür verwendet werden soll. Der zum Rückbau vorgesehene Straßenbereich soll daher in die Baulast des Marktes übergehen und die Anbindung des Baugebietes an die neue Ortseinfahrt soll planerisch berücksichtigt werden.
3. Die Feldzufahrt mit der Maßnahmennummer 3.2 soll entfallen, wenn das geplante Wohnbaugebiet realisiert wird, bevor die Ortsumgehung gebaut wird. Stattdessen soll der Lärmschutzwall an dieser Stelle geschlossen werden.
4. Beginnend am östlichen Ende der Ortsumgehung, bis zur Ausfahrt nach Wilhermsdorf, soll das Wegenetz nördlich der Staatsstraße fortgesetzt werden, um eine direkte Radwegeverbindung zwischen Eschenbach und Wilhermsdorf zu ermöglichen.
5. Der Markt nimmt zu Kenntnis, dass im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung verschiedene kleinere Teilflächen (mit insgesamt ca. 2.000 m²) durch den Freistaat Bayern vom Markt Markt Erlbach erworben werden müssen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Notarverträge zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Genehmigungen für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Ortsteilen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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11 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt wurden vom Umweltministerium des Freistaates vor einigen Monaten dazu aufgefordert zu prüfen, ob in den Kommunen ungenehmigte Niederschlagswassereinleitungen in Gewässer (Straßenentwässerungen) vorhanden sind.
Dabei haben beide Behörden festgestellt, dass fast ausnahmslos alle Kommunen über solche nicht genehmigten Einleitstellen in großer Zahl verfügen und alle diese Kommunen (auch den Markt Markt Erlbach) aufgefordert, diesen Zustand umgehend zu beheben.
Die Einleitung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen mit einer Größe von mehr als 1.000 m² in ein Gewässer muss laut der geltenden gesetzlichen Regelungen genehmigt werden.
In den Ortsteilen, die an einer zentralen Kläranlage angeschlossen sind, ist die entsprechende Genehmigung im Zusammenhang mit der Genehmigung der Kläranlage schon erteilt worden.
In den Ortsteilen, die über keine öffentliche Kläranlage verfügen, wird das Niederschlagswasser von privaten Grundstücken meist auch in den Straßenentwässerungskanal (Bürgermeisterkanäle) eingeleitet und zusammen mit dem Straßenwasser abgeleitet und dies bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Dies trifft etwa auf die Hälfte der Ortsteile des Marktes zu.
Die Verwaltung hat hierzu bereits Gespräche mit dem Landratsamt geführt, aber das Amt weicht nicht von seiner Forderung ab, dass der Markt die entsprechenden Genehmigungen einzuholen hat, da die gesetzlichen Regelungen hier keinen Ermessensspielraum zulassen.
Da die Kanalnetze in den betroffenen Ortsteilen nur wenig bis gar nicht dokumentiert sind und darüber hinaus auch auf ihre hydraulische Leistungsfähigkeit und auf ihren Bauzustand überprüft werden müssen, ist die Verwaltung fachlich nicht in der Lage, die notwendigen Antragsunterlagen zu erarbeiten.
Das Ingenieurbüro Eichler (Aurachtal) wäre aber bereit, die notwendigen Arbeiten zu übernehmen. Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Büro schlägt die Verwaltung vor, die Arbeiten an dieses Ingenieurbüro zu vergeben.
Die vom Landratsamt gesetzte Frist bis Dezember 2016 zur Einholung der wasserrechtlichen Genehmigungen kann entsprechend verlängert werden, wenn seitens der Marktgemeinde Bereitschaft zur zeitnahen Umsetzung signalisiert wird. Für den Haushalt 2017 sollen daher 20.000 € zur Abwicklung dieser Maßnahme eingestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch keine Aussage über weitere Folgen bei entsprechenden Mängelfeststellungen im Kanalnetz getroffen werden.
Beschlussvorschlag
Für die nicht genehmigten Niederschlagswassereinleitstellen des Marktes Markt Erlbach sollen die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen eingeholt werden. Das Ingenieurbüro Eichler (Aurachtal) soll beauftragt werden, die dafür notwendigen Arbeiten zu erledigen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den zugehörigen Ingenieurvertrag zu unterzeichnen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen eingestellt werden.
Beschluss
Für die nicht genehmigten Niederschlagswassereinleitstellen des Marktes Markt Erlbach sollen die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen eingeholt werden. Das Ingenieurbüro Eichler (Aurachtal) soll beauftragt werden, die dafür notwendigen Arbeiten zu erledigen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den zugehörigen Ingenieurvertrag zu unterzeichnen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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12. Bestellung eines Stiftungspflegers für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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12 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Gemäß Art.14 Absatz1 Satz 2 des Bayerischen Stiftungsgesetzes ist für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 wieder eine geeignete Person als Stiftungspfleger/in für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ zu benennen.
Die bisherige Stiftungspflegerin, Frau Marianne Teichmann, steht für das Amt weiterhin zur Verfügung.
Es wird deshalb vorgeschlagen, Frau Marianne Teichmann für weitere 2 Jahre als
Stiftungspflegerin vorzuschlagen. Die Bestellung zur Stiftungspflegerin erfolgt dann durch das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim als Stiftungsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ befristet bis 31.12.2018 vorzuschlagen
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Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann“ befristet bis 31.12.2018 vorzuschlagen
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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13. Zuschussantrag des Evangelisch-Lutherischen Pfarramtes Markt Erlbach für den Kindergarten in der Kirchgasse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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13 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Aufgrund der hohen Belegungszahlen des evangelischen Kindergartens in der Kirchgasse hat der Kirchenvorstand in Absprache mit dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim beschlossen, innerhalb des Gebäudes bauliche Veränderungen vorzunehmen, um alle drei Gruppen im Erdgeschoss unterbringen zu können. Der Verwaltungsbereich wird im Gegenzug in das Obergeschoss verlegt. Grund für diese Maßnahme sind u.a. brandschutzrechtliche Vorschriften. Der Kostenvoranschlag beläuft sich ca. 39.700 €.
Mit Schreiben vom 20.07.2016 hat das Evangelisch-Lutherische Pfarramt Markt Erlbach, unterzeichnet von Pfarrer Daniel Eichinger, einen Antrag auf Bezuschussung der Kosten für den Umbau durch den Markt Markt Erlbach gestellt.
In der Vergangenheit hat sich die Marktgemeinde mit 50 % an den Kosten beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, die Baumaßnahme des evangelischen Kindergartens in der Kirchgasse nach Vorlage aller Rechnungen mit 50 % der Gesamtkosten bis maximal 20.000 € (brutto)
zu bezuschussen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt 2017 eingestellt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die Baumaßnahme des evangelischen Kindergartens in der Kirchgasse nach Vorlage aller Rechnungen mit 50 % der Gesamtkosten bis maximal 20.000 € (brutto)
zu bezuschussen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt 2017 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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14. Termin für das Marktfest 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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14 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Um eine reibungsglose Organisation des Marktfestes im Jahr 2018 zu gewährleisten und Verträge mit den Künstlern rechtssicher abschließen zu können, sollte bereits jetzt ein Termin für das Marktfest 2018 festgelegt werden. In der nachfolgenden Tabelle sind mehrere Termine und zum gleichen Zeitpunkt stattfindende Parallel-Veranstaltungen aufgelistet.
Mögliche Termine (Sa. und So.)
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Veranstaltung an diesem Wochenende
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21. und 22. April 2018
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Kirchweih Jobstgreuth und Konfirmation ME (So.)
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28. und 29. April 2018
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Kirchweih Linden
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05. und 06. Mai 2018
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Marktplatzfest Neuhof / Zenn
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12. und 13. Mai 2018
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Kirchweih Mosbach
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Seitens der Verwaltung wird das Wochenende vom 12. und 13. Mai 2018 vorgeschlagen, da hier mit den geringsten Beeinträchtigungen zu rechnen ist.
Am Donnerstag, den 10. Mai 2018 ist Christi Himmelfahrt und am Sonntag, den 13. Mai ist Muttertag, so dass das Marktfest in Bezug auf die Termine und Feiertage analog 2016 stattfinden könnte.
Der Feiertag Christi Himmelfahrt hat die Aufbauarbeiten in diesem Jahr nicht beeinflusst, alles konnte reibungslos und termingerecht ausgeführt werden.
Die MGRM Harald Eisenbeiß und Georg Zeilinger monieren, dass das Marktfest nicht mit einer anderen Veranstaltung im Gemeindegebiet zusammenfallen sollte und plädieren für das Wochenende vom 05. und 06. Mai 2018.
MGRM Michael Brunner entgegnet, dass das Marktplatzfest in Neuhof an der Zenn eine Veranstaltung mit überregionalem Bekanntheitsgrad und hohem Besucheraufkommen ist, was wiederum sehr stark mit dem Marktfest konkurrieren würde.
Die Mehrheit im Marktgemeinderat plädiert für das Wochenende vom 12. und 13. Mai 2018, die Mosbacher Kirchweih findet ausschließlich im Gasthaus ohne Kirchweihtradition statt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
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15. Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der VG Diespeck zur kommunalen Verkehrsüberwachung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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15 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die mit der VG Diespeck geschlossene und am 08.07.2016 im Marktgemeinderat beschlossene Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung muss trotz zweimaliger Prüfung durch das Landratsamt und Veröffentlichung im Amtsblatt des Landratsamtes noch einmal beschlossen werden, da es hinsichtlich der Formulierungen (die VG Diespeck betreffend) Änderungen bedarf, die durch die Rechtsaufsichtsbehörde angeregt wurden
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Die geänderte Zweckvereinbarung liegt als Tischvorlage aus.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt die Zweckvereinbarung mit der VG Diespeck zur kommunalen Verkehrsüberwachung in der vorgelegten Form vom 07.10.2016.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Zweckvereinbarung mit der VG Diespeck zur kommunalen Verkehrsüberwachung in der vorgelegten Form vom 07.10.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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16. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Erlbach)
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23. Marktgemeinderat
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07.10.2016
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ö
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16 |
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Vorsitzende berichtet den Marktgemeinderatsmitgliedern über einen Antrag der CSU-Fraktion, eingegangen am 04.10.2016, in dem die Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen hinsichtlich Rathausumbau bzw. -neubau in öffentlicher Sitzung beantragt wird. Die erste Bürgermeisterin stellt fest, dass nach der im Sommer vollzogenen Kaufabwicklung alle folgenden Beratungen öffentlich erfolgen, soweit nicht einschlägige Rechtsvorschriften entgegenstehen, insbesondere Artikel 52 Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 GO Bayern (=berechtige Ansprüche einzelner).
MGRM Gerd Eisenbeiß, stv. Fraktionssprecher der CSU-Fraktion, zieht daraufhin den Antrag zurück.
Auf Nachfrage von MGRM Inge Knörr erläutert die Vorsitzende, dass das Grundstück des Anwesens
Windsheimer Straße 2, das kürzlich abgebrochen wurde, in die Planungen für die Umgestaltung der Hauptstraße als Grün- und Aufenthaltsfläche integriert ist.
Datenstand vom 26.10.2016 11:59 Uhr