Datum: 28.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bauvoranfragen
4 Bauanträge
4.1 Bauantrag für die Errichtung eines Balkons in Hagenhofen
4.2 Bauantrag zum Anbau eines Gebäudes mit Photovoltaikanlage am Holzweg Eschenbach
5 Umbau Rangaumuseum (mit Ortstermin)
6 Erneuerung des Einmündungsbereiches der Neuen Straße an der Nürnberger Straße (mit Anlage)
7 Einrichtung von Urnengräbern auf dem Friedhof Linden (mit Ortstermin)
8 Gemeindliche Waschplätze
9 Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbepark West" durch den Markt Wilhermsdorf
10 Mögliche Mobilfunkanlage an der Windkraftanlage bei Mosbach
11 Einwendungen zur geplanten Boule-Anlage am Pflanzwasen
12 Gemeinde Dietersheim - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (mit Anlage)
13 Vorschlag zur Gestaltung des Vorbereiches am Bürgerhaus im Zuge der Hauptstraßensanierung (mit Anlage)
14 Information zum Stand der Planungen zum Kindergartenneubau
15 Kernweg Mosbach Buchklingen
16 Verschiedenes

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.07.2016 wurde an die Mitglieder des Marktgemeinderates versendet.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.07.2016 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.07.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Vorsitzende gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung am 21.07.2016 gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, der Öffentlichkeit bekannt.

TOP 14 – Vergabe der Abrissarbeiten zum Anwesen Windsheimer Straße

Beschluss: Die Arbeiten zum Abbruch des Anwesens Windsheimer Straße 2, werden an die Fa. PKAbbruch (Gnodstadt), gemäß Angebot vom 01.07.2016 in Höhe von 23.044,11 € (brutto) vergeben.

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bis zur Sitzung gingen keine zu behandelnden Bauvoranfragen ein.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 4
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4.1. Bauantrag für die Errichtung eines Balkons in Hagenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am Anwesen Hagenhofen 135 sollen an der Westseite des Wohnhauses Balkone für die oberen beiden Etagen gebaut werden. Die Balkone sind ca. 4,20 m breit und 10 m lang.

Der Balkon ragt in einen Bereich hinein, der grundsätzlich dem sogenannten unbeplanten Außenbereich angehört, da das Wohnhaus das letzte Haus in der Straße ist. Der Neubau von Gebäuden wäre demnach an dieser Stelle grundsätzlich nicht zulässig.

Die Verwaltung hat deswegen Rücksprache mit dem Landratsamt gehalten und dieses hat erklärt, dass die Balkone in diesem Falle zugelassen werden können, da es sich hier lediglich um einen untergeordneten Anbau an ein bestehendes Gebäude handelt und die überdachte Fläche bereits als Terrasse genutzt wurde. Deshalb  wäre diese Fläche noch als unbeplanter Innenbereich anzusprechen und das Bauvorhaben insgesamt planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von Balkonen auf dem Flst. 690/2, Gemarkung Altselingsbach wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von Balkonen auf dem Flst. 690/2, Gemarkung Altselingsbach wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Bauantrag zum Anbau eines Gebäudes mit Photovoltaikanlage am Holzweg Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 4.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Für das Anwesen Holzweg 2 in Eschenbach wurde ein Bauantrag gestellt. Es ist demnach geplant ein bestehendes Nebengebäude an der südlichen Grundstücksgrenze aufzustocken und ein zweigeschossiges Wohngebäude an eine bestehende Scheune anzubauen. Beide Gebäude sollen mit einem Pultdach aus Trapezblech (Sandwichplatten) eingedeckt und mit Photovoltaikanlagen bestückt werden.

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Es wäre danach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einpasst und die Erschließung gesichert ist. Beides ist hier gegeben, so dass das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau eines Gebäudes mit Photovoltaikanlage auf dem Flst. 10, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau eines Gebäudes mit Photovoltaikanlage auf dem Flst. 10, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Umbau Rangaumuseum (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Vor der Sitzung ist wieder ein Ortstermin am Rangaumuseum eingeplant.

Das Ingenieurbüro Heffner + Müller hat mitgeteilt, dass das Gewerk Rauchschutzverglasung und der Fußbodenbelag im Dachgeschoss ausgeschrieben werden muss.

Das Gewerk Rauchschutzverglasung beinhaltet die Schutzverglasung im Dachgeschoss, ein Windfangelement im Erdgeschoss, sowie Absturzgeländer und Flachstahlroste am Rauchabzugsschacht und wurde vorab auf eine Summe von ca. 41.000 € Brutto geschätzt.

Beim Fußbodenbelag für das Dachgeschoss hat das Büro Heffner + Müller verschiedene Varianten erarbeitet und mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Die ausgewählte Variante und die voraussichtlichen Kosten werden noch mitgeteilt.

Das Ingenieurbüro Heffner + Müller wird den ganzen Sachverhalt bei dem Ortstermin näher erläutern. Die Leistungsverzeichnisse können bei der Sitzung eingesehen werden.

Eine aktuelle Kostenfortschreibung wird derzeit noch vom Büro Heffner + Müller erarbeitet und dem Ausschuss voraussichtlich in der nächsten Sitzung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss genehmigt das Leistungsverzeichnis für die Rauchschutzverglasung mit geschätzten Kosten von ca. 48.000 € (brutto), sowie das Leistungsverzeichnis für den Fußbodenbelag im Dachgeschoss mit geschätzten Kosten von ca. ………….. € (brutto). Beide Gewerke können ausgeschrieben werden.

2. Der Bauausschuss nimmt die aktuelle Kostenübersicht zum Rangaumuseum zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss genehmigt das Leistungsverzeichnis für die Rauchschutzverglasung mit geschätzten Kosten von ca. 41.000 € (brutto), sowie das Leistungsverzeichnis für den Fußbodenbelag im Dachgeschoss mit geschätzten Kosten von ca. 20.000 bis 24.000 € (brutto). Der Fußbodenbelag im Dachgeschoss soll in Douglasie und alternativ auch in Eiche ausgeschrieben werden. Beide Gewerke können ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Erneuerung des Einmündungsbereiches der Neuen Straße an der Nürnberger Straße (mit Anlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der  vergangenen Sitzung wurde ein Ortstermin an der Neuen Straße / Kreuzung Nürnberger Straße durchgeführt, da die Raiffeisenbank ihre Pflaster- und Asphaltflächen vor dem Lagerhaus von der Fa. Dienstbier erneuern lasse möchte und dies in Zusammenarbeit mit dem Markt geschehen soll, da die Straßenflächen teilweise nahtlos in die Flächen des Lagerhauses übergehen.

Die Verwaltung wurde im Nachgang gebeten noch einige Informationen zusammenzutragen, bevor der Bauausschuss eine Entscheidung in dieser Sache trifft. Folgendes hat die Verwaltung in Erfahrung bringen können:

1. Die Raiffeisenbank plant lediglich eine Reparatur der Pflaster – und Asphaltflächen. Der Unterbau soll grundsätzlich nicht verstärkt werden.

2. Das Flicken der Straßenflächen des Marktes in diesem  Bereich würde ca. 10.000 bis 12.000 € kosten.

3. Die komplette Erneuerung der Straßendecke (mit Asphaltarmierung) beginnend an der Nürnberger Straße, bis einschließlich zur Einmündung des Weingartenweges mit insgesamt 420 m² Fläche würde ca. 18.000 bis 20.000 € kosten. (Umgriff siehe Anlage)

4. Die Erneuerung der Straßendecke (mit Asphaltarmierung) beginnend an der Nürnberger Straße bis auf Höhe der LKW-Waage, inkl. Reparatur des Gehsteiges an der Westseite der Kreuzung Nürnberger Straße mit insgesamt 720 m² Fläche würde mit ca. 30.000 bis 32.000 € zu Buche schlagen. (Umgriff siehe Anlage)

Der Kreuzungsbereich Neue Straße / Nürnberger Straße weist starke Schäden auf, die schon aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht repariert werden müssen. In der Vergangenheit wurden die Asphaltflächen schon mehrfach geflickt, die Reparaturstellen sind aber immer wieder nach kurzer Zeit aufgebrochen und auch an weiteren Stellen entstanden Schäden. Dies weist darauf hin, dass der Straßenunterbau an einigen Stellen nicht mehr die genügende Festigkeit hat und der Asphaltverbund darüber hinaus auch so stark gestört ist, dass eine reine Reparatur der beschädigten Stellen nicht mehr ausreichend ist.
Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, dass in dem unter Nr. 4 genannten Abschnitt die komplette Straßendecke erneuert werden sollte und dabei eine Asphaltarmierung verwendet werden sollte. Dieses noch relativ junge Sanierungsverfahren wird nach Angabe der Fa. Dienstbier in den letzten Jahren  immer häufiger in Bereichen eingesetzt, in denen der Straßenkörper starken Belastungen ausgesetzt ist und der Untergrund inhomogen ist. Es wird dadurch mittel- bis langfristig verhindert, dass Wasser in der Straßenuntergrund eindringt und nach jedem Winter neue Schäden auftreten. Wenn sich dieses Sanierungsverfahren bewährt, dann könnte es auch dafür verwendet werden, um andere problematische Bereiche (z.B. auch den östlichen Teil der Neuen Straße zwischen Einmündung Zennhäuser Weg und Kreuzung Ansbacher Straße) zu sichern.

Beschlussvorschlag

Die Straßendecke der Neuen Straße soll im Kreuzungsbereich an der Nürnberger Straße bis auf Höhe der LKW-Waage komplett erneuert und mit einer Asphaltarmierung versehen werden. Dabei sollen auch die angrenzenden schadhaften Gehwegbereiche repariert werden. Die Arbeiten sollen zusammen mit den von der Raiffeisenbank geplanten Tiefbauarbeiten am Lagerhaus von der Fa. Dienstbier ausgeführt werden.
Die notwendigen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt für 2017 eingestellt werden.

Beschluss

Die Straßendecke der Neuen Straße soll im Kreuzungsbereich an der Nürnberger Straße bis auf Höhe der LKW-Waage komplett erneuert und mit einer Asphaltarmierung versehen werden. Dabei sollen auch die angrenzenden schadhaften Gehwegbereiche und auch der Einmündungsbereich des Weingartenweges repariert werden. Die Arbeiten sollen zusammen mit den von der Raiffeisenbank geplanten Tiefbauarbeiten am Lagerhaus von der Fa. Dienstbier ausgeführt werden.
Die notwendigen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt für 2017 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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7. Einrichtung von Urnengräbern auf dem Friedhof Linden (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Friedhof in Linden steht derzeit eine ca. 50 m² große
Fläche zur Verfügung die zur Einrichtung von Urnengrabstellen genutzt werden könnte, für die Bedarf besteht.

Die Verwaltung schlägt vor, dass eine einfache und praktikable Gestaltung in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung gewählt wird. Es wäre beispielsweise möglich kleine Felder durch Pflasterreihen abzugrenzen und in deren Mitte ein Betonrohr senkrecht einzugraben, das ausreichend groß und tief ist um bei Bedarf mehrere Urnen einzulegen. Das Rohr könnte dann bis zur Nutzung mit einer Betonplatte abgedeckt werden.

Beschlussvorschlag

An der Nordwestseite des Lindener Friedhofes soll ein Bereich für Urnengräber geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Fläche in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung gestalten zu lassen. Für diese Maßnahme wird ein Budget von maximal ……… € bereitgestellt. Die Summe soll in den Haushalt 2017 eingestellt werden.
Die geplanten Urnengräber sollen in der Friedhofssatzung berücksichtigt werden.

Beschluss

An der Nordwestseite des Lindener Friedhofes soll ein Bereich für Urnengräber geschaffen werden. Die Urnengräber sollen eine Größe von 100 cm x 60 cm haben und mit Grabplatten abgedeckt werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Fläche in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung gestalten zu lassen. Für diese Maßnahme wird ein Budget von maximal 3. 000 € bereitgestellt. Die Summe soll in den Haushalt 2017 eingestellt werden.
Die geplanten Urnengräber sollen in der Friedhofssatzung berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Gemeindliche Waschplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Dem Markt Markt Erlbach wurde mit Schreiben vom 01.08.2016 mitgeteilt, dass eine Anzeige wegen Gewässerverunreinigung bei der Polizeiinspektion Neustadt/Aisch für den Waschplatz in Mettelaurach eingereicht wurde. Da der Platz nicht die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis hat, wurde der Markt vom Landratsamt aufgefordert bis einschließlich zum 30.10.2016 eine Wasserrechtliche Erlaubnis dafür zu beantragen.

Die Verwaltung hat wegen der gebotenen Eile Kontakt zu einem Gutachter aufgenommen, der für umliegende Tankstellen die Ölabscheider prüft und wartet und ihn um Mitteilung gebeten, mit welchem finanziellen Aufwand der Waschplatz in Mettelaurach rechtskonform betrieben werden könnte.

Nach seiner Aussage muss der Ölabscheider des Platzes einmal monatlich geprüft, halbjährlich gewartet und alle 5 Jahre einer Generalinspektion unterzogen werden. Der enthaltene Schlamm muss mindestens jährlich entsorgt werden.

Die Betriebskosten, die inklusive dieser Arbeiten für den Waschplatz entstehen würden, belaufen sich pro Jahr damit auf insgesamt ca. 2.500 € (Wartung 1.600 €, Wasser 400 €, Schlammentsorgung 500 €) ohne eventuelle Reparaturkosten.

Dieser finanzielle Aufwand müsste für jeden gemeindlichen Waschplatz betrieben werden (bei anderen Waschplätzen wäre der Aufwand noch höher), um das Haftungsrisiko der Gemeinde für eventuelle Gewässerverunreinigungen zu senken. Hinzu kämen außerdem noch notwendige bauliche Anpassungen an den Waschplätzen um das erforderliche Wasserrecht zu erhalten.

Vor dem Hintergrund dieser verhältnismäßig hohen zu erwartenden Aufwendungen und den wenigen Nutzern, schlägt die Verwaltung vor, den Waschplatz in Mettelaurach zu schließen und auch die anderen Waschplätze zur Disposition zu stellen. Insbesondere sollte auch der Waschplatz in Hagenhofen außer Betrieb genommen werden, da dieser auch direkt in einen Bach entwässert.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, dass die Waschplätze in Mettelaurach und Hagenhofen außer Betrieb genommen werden, da der notwendige finanzielle und rechtliche Aufwand in keinem Aufwand zu ihrem Nutzen stehen und die Gefahr von Gewässerverunreinigungen wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht auszuschließen ist.

Beschluss

1. Der Bauausschuss beschließt, dass die Waschplätze in Mettelaurach und Hagenhofen ab sofort außer Betrieb genommen werden, da der notwendige finanzielle und rechtliche Aufwand in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen und die Gefahr von Gewässerverunreinigungen wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht auszuschließen ist.

2. Die Marktgemeinderäte / Ortssprecher werden beauftragt, mit den Anliegern in den Ortsteilen die über Waschplätze verfügen abzuklären, ob diese bereit sind sich an den hohen Unterhaltskosten der Waschplätze zu beteiligen. Wenn hierzu Ergebnisse vorliegen, soll die Angelegenheit nochmals vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbepark West" durch den Markt Wilhermsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Wilhermsdorf plant die Ausweisung eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet, auf halber Strecke zwischen Eschenbach und Wilhermsdorf. Die Überlegungen hierzu laufen bereits seit etwa einem Jahrzehnt und scheinen nun konkret zu werden.

Abweichend von den ursprünglichen Planungen des Marktes Wilhermsdorf wird das Gebiet nun über die bestehende Gemeindeverbindungsstraße erschlossen und nicht über die Staatsstraße und ist weiter von Eschenbach abgerückt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5 ha, wobei davon eine Teilfläche wegen der darüber verlaufenden 380-kV-Trasse nur eingeschränkt baulich genutzt werden kann. Die vorhandene 20-kV-Trasse  wird unterirdisch verlegt.

Im Bebauungsplan soll ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen werden, mögliche Einzelhandelsnutzungen werden aber sehr stark eingeschränkt. Insbesondere Einzelhandelsbetriebe für Nahrungs- und Genussmittel, sowie Getränke werden grundsätzlich ausgeschlossen. Alle anderen Sortimente werden flächenmäßig reglementiert.

Diese Festlegungen sind für den zentralen Versorgungsbereich von Markt Erlbach, aber auch von Wilhermsdorf von Bedeutung und dienen dem Schutz der vorhandenen Geschäfte. Da dies berücksichtigt ist, sind aus Sicht der Verwaltung, die durch den Markt Markt Erlbach zu vertretenden Belange gewahrt.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwände gegen den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbepark West“ des Marktes Wilhermsdorf.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwände gegen den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbepark West“ des Marktes Wilhermsdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Mögliche Mobilfunkanlage an der Windkraftanlage bei Mosbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Deutsche Telekom hat den Markt darüber informiert, dass es aktuell Verhandlungen zur Einrichtung einer Mobilfunkanlage am Windrad nördlich von Mosbach gibt.

Der gesamte Bereich des Aurachtales verfügt bisher über keine ausreichende Funkversorgung durch die Tallage und die große Entfernung zum nächsten Funkmast, sorgt dafür, dass in vielen Bereiche keinerlei mobile Dienste verfügbar sind und auch kein Notruf funktioniert.

Aus diesem Grunde befürwortet die Verwaltung das Ansinnen der Telekom.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Information der Telekom zur Einrichtung einer Mobilfunkanlage an der Windkraftanlage bei Mosbach zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Information der Telekom zur Einrichtung einer Mobilfunkanlage an der Windkraftanlage bei Mosbach zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. Einwendungen zur geplanten Boule-Anlage am Pflanzwasen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen Sitzung wurde beschlossen, dass die Fraktion BB/DuD eine Boule-Anlage auf dem Pflanzwasen (neben dem Schießhaus) anlegen darf.

Dabei wurde bereits von Marktgemeinderat Georg Zeilinger vorgebracht, dass die Besucher der Anlage bei Beerdigungen die Andacht stören könnten. Diese Ansicht wurde von der Mehrheit des Gremiums und der Verwaltung aber nicht geteilt.

Inzwischen hat auch das ev. Pfarramt mit Schreiben vom 19.08.2016 erklärt, dass der Kirchenvorstand Bedenken wegen des geplanten Standortes der Boule-Anlage am Pflanzwasen hat, weil er befürchtet, dass die Nutzer der Anlage bei Beerdigungen nicht die notwendige Rücksicht walten lassen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass bei Trauerfeiern auch der nebenstehende Glascontainer ohne Rücksicht befüllt wird.

Der Kirchenvorstand begrüßt die Idee einer Boule-Anlage ausdrücklich, bittet aber um nochmalige Überprüfung des Standortes.


Aus Sicht der Verwaltung sind die vorgebrachten Bedenken nachvollziehbar, aber unbegründet.

Der Boule-Sport ist ein ruhiger und gediegener Sport. Das durch die Boule-Anlage zu erwartende Klientel ist aus Erfahrung meist kein jugendliches, sondern besteht vielmehr aus Personen im fortgeschrittenen erwerbsfähigen Alter oder Menschen, die bereits im Ruhestand sind. Diese Personengruppe verfügt aus Sicht der Verwaltung über ein ausreichend starkes Einfühlungsvermögen für die Befindlichkeiten trauernder Menschen, so dass Konflikte nicht wahrscheinlich sind. Es dürfte daher ausreichend sein, mit einem Hinweisschild auf die gebotene Rücksichtnahme bei Beerdigungszügen und Trauerfeiern hinzuweisen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Bedenken des Kirchenvorstandes der evangelischen Kirche zur Kenntnis. Die Boule-Anlage soll aber dennoch an dem geplanten Standort errichtet werden, da nach Ansicht des Bauausschusses keine nennenswerten Konflikte zu erwarten sind. Es soll aber mit einem Hinweisschild darauf verwiesen werden, dass bei Beerdigungszügen und Trauerfeiern auf die gebotene Rücksichtnahme zu achten ist.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Bedenken des Kirchenvorstandes der evangelischen Kirche zur Kenntnis. Die Boule-Anlage soll aber dennoch an dem geplanten Standort errichtet werden, da nach Ansicht des Bauausschusses keine nennenswerten Konflikte zu erwarten sind. Es soll aber mit einem Hinweisschild darauf verwiesen werden, dass bei Beerdigungszügen und Trauerfeiern auf die gebotene Rücksichtnahme zu achten ist. Sollte es dennoch zu erheblichen Problemen kommen, soll der Platz vom BB/DuD verlegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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12. Gemeinde Dietersheim - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (mit Anlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Dietersheim hat beschlossen ihren Flächennutzungsplan umfassend zu ändern. Durch die Änderungen werden ca. 2,1 ha Gewerbefläche zurückgenommen, da mehr als genügend Reserveflächen vorhanden sind und ca. 2,7 ha an neuen Wohnbauflächen ausgewiesen, die auf die Ortsteile Altheim, Beerbach, Walddachsbach und Dietersheim verteilt sind. Darüber hinaus werden alle vorhergehenden Flächennutzungsplanänderungen eingearbeitet und redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Belange des Marktes Markt Erlbach werden durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt.

Beschlussvorschlag

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwän de gegen die von der Gemeinde Dietersheim geplante 7. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwän de gegen die von der Gemeinde Dietersheim geplante 7. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Vorschlag zur Gestaltung des Vorbereiches am Bürgerhaus im Zuge der Hauptstraßensanierung (mit Anlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bürgerhausbeirat hat den Vorschlag geäußert, den Vorbereich des Bürgerhauses bei der Hauptstraßensanierung so zu gestalten, dass auch eine Außenbestuhlung möglich ist. Dabei sollten auch Bodenhülsen für Sonnenschirme und eine Begrünung (in Form eines Baumes oder Spalierobst an der Fassade) vorgesehen werden. Eine Planskizze liegt in der Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt den Vorschlag des Bürgerhausbeirates zur Umgestaltung des Bürgerhausvorfeldes zustimmend zu Kenntnis. Der Vorschlag soll bei der Umgestaltung der Hauptstraße mit berücksichtigt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vorschlag des Bürgerhausbeirates zur Umgestaltung des Bürgerhausvorfeldes zustimmend zu Kenntnis. Der Vorschlag soll bei der Umgestaltung der Hauptstraße mit berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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14. Information zum Stand der Planungen zum Kindergartenneubau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 14

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nachdem der Markt Markt Erlbach am 09.09.2016 den Kaufvertrag für das Anwesen Hauptstraße 59 abschließen konnte, fand am 14.09.2016 ein Ortstermin mit der unteren Denkmalpflege und dem Landesamt für Denkmalpflege statt, um abzuklären, wie mit dem Anwesen Hauptstraße 59 verfahren werden kann, da es sich im denkmalgeschützten Ensemblebereich befindet und im denkmalpflegerischen Erhebungsbogen von 2009 als „erhaltenswerte Bausubstanz“ bezeichnet wird. Bei „erhaltenswerter Bausubstanz“ muss im Einzelfall entschieden werden, ob ein Erhalt erforderlich ist.

Das Anwesen Hauptstraße 59 konnte bei dem Termin nur von außen in Augenschein genommen werden, da der Mieter erst Ende Oktober wieder erreichbar ist. Die Denkmalpflege will sich hierzu abschließend äußern, sobald das Gebäude auch innen begutachtet werden konnte.

Bei diesem Ortstermin hat die Denkmalpflege auch das Anwesen Hauptstraße 57 genauer in Augenschein genommen und mitgeteilt, dass die historische Ortsrandscheune grundsätzlich abgebrochen werden kann, wenn die Raumkante durch ein neues Gebäude wieder aufgenommen wird. Die Stallanlagen und weiteren Nebengebäude auf dem Grundstück können abgebrochen werden. Zum Wohngebäude (ehemaliges Gasthaus Hagen) soll der Bestand näher untersucht werden um auszuschließen, dass das oberflächlich stark veränderte Gebäude nicht eventuell doch über einen erhaltenswerten Kern verfügt, der bei einem Abbruch unwiederbringlich verloren wäre.

Als nächstes wird daher eine Firma mit einer Bestandsuntersuchung am Wohnhaus Hauptstraße 57 beauftragt.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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15. Kernweg Mosbach Buchklingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 15

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die für den Kernweg Mosbach-Buchklingen notwendigen Genehmigungen (Wasserrecht und Naturschutz) liegen seit einigen Tagen vor und der Wegebau wird aktuell ausgeschrieben. Die notwendigen Fördergelder sind beantragt und die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn liegt vor.

Da wegen der Auflagen der unteren Naturschutzbehörde und der zu erwartenden Witterungsbedingungen der Bau faktisch nur auf einen sehr engen Zeitraum im Herbst begrenzt ist, sollte die Vergabe der Arbeiten umgehend nach der Submission (voraussichtlich Mitte Oktober) erfolgen. Da hierdurch aus zeitlichen Gründen keine Vorlage des Ausschreibungsergebnisses vorab möglich ist, bittet die Verwaltung um die Zustimmung dass die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden dürfen.

Die für den Bau notwendigen Haushaltsmittel sind vorhanden.

Beschlussvorschlag

Der Bau des Kernweges zwischen Mosbach und Buchklingen soll nach Auswertung der eingegangenen Angebote an den wirtschaftlichen Anbieter vergeben werden.
Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Beschluss

Der Bau des Kernweges zwischen Mosbach und Buchklingen soll nach Auswertung der eingegangenen Angebote an den wirtschaftlichen Anbieter vergeben werden.
Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.09.2016 ö 16

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Die 1. Bürgermeisterin teilt folgende Sachverhalte mit:

  • Das Holz der abgestorbenen Bäume im Birkenwäldchen ist laut Auskunft des Försters schon so morsch, dass es nicht zu verantworten ist, das Holz durch Selbstwerber ernten zu lassen. Daher sind die Arbeiten vergeben worden und das noch verwendbare Holz wird zum Verkauf aufgepoldert.
  • Die Inbetriebnahme des neuen Breitbandnetzes  (1. Teil des Breitbandausbaus) wird voraussichtlich am 28.10.2016 stattfinden. Wegen Verzögerungen bei den Tiefbauarbeiten konnte der anvisierte Termin Ende September 2016 nicht eingehalten werden.
  • Hinsichtlich der auf unbefestigtem Privatgrund abgestellten Fahrzeuge im Gewerbegebiet hat die Verwaltung Rücksprache mit dem Landratsamt gehalten. Demnach gibt es keine Vorschrift, die das Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrund in dem Gewerbegebiet reglementiert, sofern diese kein Öl oder Kraftstoff verlieren.

2. Marktgemeinderat Franz Kirchdörfer merkt an, dass der Gehsteig an der Kreuzung Windsheimer Straße/Hauptstraße, nach dem Abbruch des Anwesens Windsheimer Straße 2 hätte verbreitert werden können. Weiterhin weist er auf ein Schlagloch in der Windsheimer Straße hin. Die Verwaltung wird gebeten hier Abhilfe zu schaffen.

Die Verwaltung erklärt hinsichtlich der Gehsteigverbreiterung, dass lediglich der bestehende Gehsteig nach dem Abbruch repariert und gesichert wurde und dass eine Verbreiterung im Zuge der Hauptstraßensanierung angedacht ist.

3. Marktgemeinderat Wolfgang Stotz fragt nach, wann die Bodenhülsen in der Rangauhalle erneuert werden.

Die Verwaltung teilt dazu mit, dass die Hülsen bestellt sind, aber der genaue Einbautermin noch nicht feststeht.

Datenstand vom 02.12.2016 09:42 Uhr