Datum: 19.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Markt Erlbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Erlbach
Öffentliche Sitzung, 17:25 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift
2 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
3 Baugenehmigungen/Bauvoranfragen
3.1 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes mit Schleuderraum für imkerliche Zwecke in Eschenbach
4 Umbaumaßnahmen im evangelischen Kindergarten (mit Ortstermin)
5 Umbau des Rangaumuseums (mit Ortstermin)
6 Sanierung des Lagerhauses in Linden (mit Ortstermin)
7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 - Industriegebiet "Am Haidter Weg" und Erlass einer Vorkaufssatzung (mit Anlagen)
8 Abbruch und Neugestaltung des Anwesens Windsheimer Straße 8
9 Anlage einer Musterfläche für die Neugestaltung der Hauptstraße
10 Verlegung von Leerrohren beim Neubau einer Fernwasserleitung
11 Verschiedenes
11.1 Information über den Einbau von Lüftungseinrichtungen und Reparaturarbeiten im Bürgerhaus
11.2 Fördermittel für den Neubau der Kläranlage Linden
11.3 Sanierung und Betrieb der gemeindlichen Waschplätze

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.11.2016 wurde im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.11.2016 wird genehmigt.

Beschluss

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.11.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der nichtöffentlichen Sitzung am 24.11.2016 sind bei keinem der behandelten Tagesordnungspunkte die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.

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3. Baugenehmigungen/Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 3
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3.1. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes mit Schleuderraum für imkerliche Zwecke in Eschenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 3.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Eigentümer des Flst. 49/2, Gemarkung Eschenbach (Grundstück östlich neben dem Anwesen Fürther Straße 16) möchten auf dem Grundstück gern ein ca. 55 m² großes Wirtschaftsgebäude errichten, dass auch der von ihnen betriebenen Imkerei dienen soll.

Die zur Bebauung vorgesehene Fläche befindet sich im unbeplanten Außenbereich. Daher wurde von der Verwaltung vorab mit dem Landratsamt Rücksprache gehalten, ob in diesem Falle eine Innenbereichssatzung erforderlich ist. Vorhaben im Außenbereich dürfen gemäß der Geschäftsordnung des Marktes nicht von der Verwaltung eigenständig behandelt werden, sondern sind einem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Das Landratsamt hält die Erstellung einer Innenbereichssatzung in dem vorliegenden Fall nicht erforderlich (da es sich nicht um ein Wohnhaus, sondern nur um ein untergeordnetes Nebengebäude handelt, das direkt an die bestehende Bebauung angrenzt) und hat daher vorgeschlagen, dass im Rahmen einer Bauvoranfrage die notwendigen Fragen hinsichtlich Naturschutz, Zufahrt von der Staatsstraße… geklärt werden sollten.

Das Bauvorhaben zählt zu den sogenannten sonstigen Bauvorhaben im Sinne des § 35 (2) BauGB. Es ist demnach zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

Aus Sicht der Verwaltung würden durch den Bau des oben genannten Nebengebäudes keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und die notwendige Erschließung scheint gesichert (Zufahrt zur öffentlichen Straße ist vorhanden). Daher ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Wirtschaftsgebäudes auf dem Flst. 49/2, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt. Für den Fall, dass anschließend auch ein Bauantrag für das Vorhaben eingereicht wird, wird hiermit auch das gemeindliche Einvernehmen dazu erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Wirtschaftsgebäudes auf dem Flst. 49/2, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt. Für den Fall, dass anschließend auch ein Bauantrag für das Vorhaben eingereicht wird, wird hiermit auch das gemeindliche Einvernehmen dazu erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Umbaumaßnahmen im evangelischen Kindergarten (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der evangelische Kindergarten hat vor einiger Zeit Umbauarbeiten durchgeführt, an denen sich der Markt Markt Erlbach finanziell beteiligt hat. Die Umbauarbeiten sollen nach Aussage verschiedener Quellen sehr gelungen sein und können eventuell auch ein Beispiel für die Gestaltung des neuen Kindergartens an der Hauptstraße sein. Daher wird vor der Sitzung eine Besichtigung im  evangelischen Kindergarten stattfinden.

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5. Umbau des Rangaumuseums (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Vor der Sitzung findet wieder ein Ortstermin im Rangaumuseum statt.

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6. Sanierung des Lagerhauses in Linden (mit Ortstermin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Sanierung des Lagerhauses Linden wurde abgeschlossen und die Räumlichkeiten werden aktuell schon durch die Ortsburschen, die Jagdgenossen Linden und verschiedene Vereine, als Lager genutzt.

Vor der Bauausschusssitzung soll eine Besichtigung des fertigen Gebäudes stattfinden, bei der die erbrachten Leistungen durch den Architekten Wolfgang Heffner und die freiwilligen Helfer erläutert werden sollen.

Wie auch in der vergangenen Sitzung vom Bauausschuss gewünscht, wurden die Helfer auch um Mitteilung gebeten, wie viele Arbeitsstunden erbracht wurden.

Eine offizielle Einweihung des Lagerhauses ist für das Frühjahr 2017 geplant.

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7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 - Industriegebiet "Am Haidter Weg" und Erlass einer Vorkaufssatzung (mit Anlagen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat einen Entwurf für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 erarbeitet. Der Entwurf wird im Ratsinformationssystem als Anlage hinterlegt.

Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt folgende Punkte:

1. Durch ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach wurde bemängelt, dass die Festsetzung von Industriegebietsflächen, in Verbindung mit gewerbegebietstypischen Immissionswerten, nicht zulässig sei und der Bebauungsplan daher einen gravierenden Fehler aufweist, der nur durch ein Änderungsverfahren geheilt werden kann. In dem Baugebiet wird daher nun ein Gewerbegebiet dargestellt. Die Immissionswerte bleiben dieselben wie auch bisher, werden aber nach einem anderen Verfahren festgesetzt.
2. Das oben genannte Gerichtsverfahren kam zustande, wegen eines Konfliktes zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnbebauung in dem Gebiet. Da die ausnahmsweise zulässigen Wohnungen in Industrie- und Gewerbegebieten regelmäßig zu Konflikten führen und auch angrenzend Baugebiete vorhanden sind, (bzw. gerade entstehen) die einer Wohnnutzung abträglich sind, sollen Wohnungen bei einer Änderung des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden. Die bereits in dem Gebiet genehmigten Wohnungen haben Bestandsschutz.
3. Bei einer Änderung des Bebauungsplanes von „Industrie-„ zu „Gewerbegebiet“, muss auch die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben reglementiert werden. Hierzu hat die Verwaltung den Ausschluss der entsprechenden Sortimente, gemäß dem Einzelhandelskonzept des Marktes Markt Erlbach, in den Planungsentwurf eingearbeitet.
4. Vor einigen Monaten wurde beschlossen, dass eine Anbindung in Richtung der Staatsstraße 2255 vorgesehen werden soll. Diese Anbindung, sowie auch die Straßenanbindungen für das geplante Gewerbegebiet nördlich und das vor kurzem realisierte Gewerbegebiet „Gewerbepark Haidter Weg – Süd“ wurden in die Planung eingearbeitet.
5.  Im südlichen Teil wurde die von der Fa. Artec erworbene Wegefläche als Gewerbefläche einbezogen.
6. Darüber hinaus sind auch einige kleinere redaktionelle Änderungen in die Planung eingearbeitet worden.

Der Planentwurf wird in der Sitzung näher erläutert.

Die vorgeschlagenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Daher kann der Plan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Anbindung an die Staatsstraße 2255 wurde auch der Erlass einer Vorkaufssatzung beschlossen. Das Landratsamt hat nun darauf hingewiesen, dass der Erlass der Satzung in öffentlicher Sitzung erfolgen muss. Daher muss diese aus formalen Gründen noch einmal beschlossen und bekannt gemacht werden, um Gültigkeit zu erlangen.

Der Satzungsentwurf, sowie die zugehörige Begründung werden als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Beschlussvorschlag

1. Der Bebauungsplan Nr. 14 soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Der von der Verwaltung vorgelegte Planentwurf dazu wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt mit diesem Entwurf die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.

2. Der von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag für eine Vorkaufssatzung (mit Begründung) für das Flst. 779/10, Gemarkung Markt Erlbach, wird als Satzung beschlossen. Die Satzung ist umgehend auszufertigen und bekannt zu machen. Im Vorkaufsfall soll die Angelegenheit zur Entscheidung vorgelegt werden. 

Beschluss

1. Der Bebauungsplan Nr. 14 soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Der von der Verwaltung vorgelegte Planentwurf dazu wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt mit diesem Entwurf die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.

2. Der von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag für eine Vorkaufssatzung (mit Begründung) für das Flst. 779/10, Gemarkung Markt Erlbach, wird als Satzung beschlossen. Die Satzung ist umgehend auszufertigen und bekannt zu machen. Im Vorkaufsfall soll die Angelegenheit zur Entscheidung vorgelegt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Abbruch und Neugestaltung des Anwesens Windsheimer Straße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Markt Erlbach hat das Anwesen Windsheimer Straße 8 erworben um es abzubrechen und um dort Stellplätze zu schaffen.

In Rücksprache mit dem Büro Stadt & Land wurden verschiedene Varianten für die künftige Nutzung des Grundstückes in Betracht gezogen.

Die Städtebauförderung hat mitgeteilt, dass eine Förderung des Gebäudeabrisses und einer Neugestaltung möglich wäre, wenn die vorhandene Raumkante auch nach dem Abbruch des Wohnhauses noch ablesbar ist, z.B. durch eine Mauer oder ein Gebäude.

Für die Neugestaltung nach dem Abbruch kommen daher folgende Gestaltungsvarianten in Betracht:

1. Neubau einer Mauer an der Windsheimer Straße.
2. Erhalt eines Teils der erdgeschossigen Wand des Wohnhauses.
3. Neubau einer Doppelgarage mit Satteldach an der Straße.

Die Variante 2 wäre voraussichtlich die günstigste, die Variante 3 die kostenintensivere Alternative. Die Verwaltung bittet um Entscheidung, welche der Varianten favorisiert werden soll.

Die für den Abbruch und Neubau notwendigen Haushaltmittel (insgesamt 60.000 €) sind für den Haushalt 2017 vorgesehen.

Beschlussvorschlag

1. Das Wohngebäude Windsheimer Straße 8 soll abgebrochen werden.
2. Nach dem Abbruch soll die Fläche als Parkplatz gestaltet werden. An der Windsheimer Straße soll eine Raumkante gemäß der Variante …………. vorgesehen werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die für die Förderung der Arbeiten notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Die Arbeiten sollen ausgeschrieben werden.
4. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt 2017 eingestellt werden.

Beschluss

1. Das Wohngebäude Windsheimer Straße 8 soll abgebrochen werden.
2. Nach dem Abbruch soll die Fläche als Parkplatz gestaltet werden. An der Windsheimer Straße soll eine Raumkante gemäß der Variante 2 (Erhalt eines Teils der erdgeschossigen Wand des Wohnhauses) vorgesehen werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die für die Förderung der Arbeiten notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Die Arbeiten sollen ausgeschrieben werden.
4. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den Haushalt 2017 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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9. Anlage einer Musterfläche für die Neugestaltung der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zusammenhang mit der Hauptstraßensanierung wurde mehrfach die Frage gestellt, wie das vorgesehene Material (wiederverwendetes gesägtes Pflaster) optisch wirkt und wie gut es tatsächlich nutzbar ist. Darüber hinaus steht auch die Nachfrage im Raum, in welcher Form die Stellplätze gut sichtbar markiert werden können ohne das gestalterische Gesamtbild und die Barrierefreiheit der Flächen in Frage zu stellen.

Das Büro Bauchplan hat zwar bereits eine kleinere Musterfläche erarbeitet und im Gemeinderat vorgestellt, aber anhand dieses Musters lassen sich wegen der geringen Größe keine allgemeingültigen Aussagen ableiten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die vorgesehene Gestaltung anhand eines praktischen Beispiels einem Feldtest unterzogen wird. Als Fläche würde der bislang nur aufgeschotterte Stellplatz an der Neuen Straße (Einmündung Gartenstraße) in Frage kommen. Hier könnte in relativer Nähe zur Hauptstraße ein anschaubares und benutzbares Beispiel geschaffen werden, anhand dessen der Gemeinderat weitere zur Entscheidungen zur Hauptstraßengestaltung treffen kann. Die Fläche hat eine Größe von ca. 300 m² und die Befestigung der Stellplätze würde einen bleibenden Mehrwert darstellen, da Parkplätze in diesem Bereich ohnehin von den Anliegern nachgefragt werden.

Die Verwaltung hat bereits Rücksprache mit der Städtebauförderung gehalten. Demnach würde diese die Anlage einer solchen Musterfläche fördern, wenn Sie für die Entscheidungsfindung des Gemeinderates erforderlich ist.

Beschlussvorschlag

1. An der Neuen Straße soll im Bereich Ecke Gartenstraße eine ca. 300 m² große Musterfläche für die Entscheidungsfindung zur Gestaltung der Hauptstraße geschaffen werden, um die Eigenschaften und Kombinationen des vorgesehenen Materials in einem realistischen  Maßstab prüfen zu können. Dabei soll auch geprüft werden, wie die Stellplatzflächen gut sichtbar markiert werden können ohne die Gesamtgestaltung negativ zu beeinträchtigen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die möglichen Städtebaufördermittel für diese Maßnahme zu beantragen.
3. Die Arbeitsgemeinschaft Bauchplan/Eyland 07 wird beauftragt die Musterfläche zu planen.  Die Arbeiten sollen ausgeschrieben werden.

Beschluss

1. An der Neuen Straße soll im Bereich Ecke Gartenstraße eine ca. 300 m² große Musterfläche für die Entscheidungsfindung zur Gestaltung der Hauptstraße geschaffen werden, um die Eigenschaften und Kombinationen des vorgesehenen Materials in einem realistischen  Maßstab prüfen zu können. Dabei soll auch geprüft werden, wie die Stellplatzflächen gut sichtbar markiert werden können ohne die Gesamtgestaltung negativ zu beeinträchtigen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die möglichen Städtebaufördermittel für diese Maßnahme zu beantragen.
3. Die Arbeitsgemeinschaft Bauchplan/Eyland 07 wird beauftragt die Musterfläche zu planen.  Die Arbeiten sollen ausgeschrieben werden.
4.  Der Bau einer Ladestation für E-Mobile soll beim Bau der Musterfläche in Zusammenarbeit mit der N-ERGIE vorgesehen und ausgeführt werden.
5. Die für die Maßnahmen notwendigen Haushaltsmittel sollen für 2017 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Verlegung von Leerrohren beim Neubau einer Fernwasserleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Wasserzweckverband hat einen Wasserversorgungsvertrag mit der FWF (Fernwasserversorgung Franken) abgeschlossen. Die FWF wird deshalb in den kommenden Monaten eine Verbindungsleitung, beginnend bei Siedelbach bis zum geplanten Übergabeschacht am Industriegebiet Haidter Weg bauen. In diesem Zuge könnten von der Baufirma auch Leerrohre für den Breitbandausbau mit verlegt werden.

Aus Sicht der Verwaltung würde eine Mitverlegung auf einer Länge von ca. 2/3 der Trasse  Sinn machen, um einen Lückenschluss zu bewerkstelligen. Die vorgesehene Trasse und die sich daraus ergebenden Verknüpfungsmöglichkeiten werden in der Sitzung vorgestellt.

Die genauen Kosten können aktuell nur grob geschätzt werden. Die FWF gibt die Kosten je lfm Leerrohr mit 5-10 € (netto) an.

Die Verwaltung schlägt vor, dass mindestens ein Leerrohr auf einer Länge von ca. 2.800 m mitverlegt werden sollte. Für den Fall, dass ein weiteres nur unwesentlich mehr kostet , sollte auch ein zweites Leerrohr mitverlegt werden, da der Markt bislang immer zwei Rohre verlegt hat, um bei Bedarf auch konkurrierenden Unternehmen die Vermietung anbieten zu können.

Für den Haushalt 2017 sind Kosten in Höhe von 30.000 € für die Verlegung von Leerrohren vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Parallel zur Verlegung der Fernwasserleitung der FWF sollen auch Leerrohre auf einer Länge von ca. 2800 m für den Markt Markt Erlbach für den Breitbandausbau mitverlegt werden. Aus Kostengründen soll grundsätzlich ein Leerrohr für den Markt  mitverlegt werden. Wenn ein zweites jedoch nur unwesentlich mehr kostet, sollen zwei parallele Leerrohre mitverlegt werden. Die 1. Bürgermeisterin wir ermächtigt die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Beschluss

Parallel zur Verlegung der Fernwasserleitung der FWF sollen auch Leerrohre auf einer Länge von ca. 2800 m für den Markt Markt Erlbach für den Breitbandausbau mitverlegt werden. Aus Kostengründen soll grundsätzlich ein Leerrohr für den Markt  mitverlegt werden. Wenn ein zweites jedoch nur unwesentlich mehr kostet, sollen zwei parallele Leerrohre mitverlegt werden. Die 1. Bürgermeisterin wir ermächtigt die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 11

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Die 1. Bürgermeisterin gibt einen kurzen Rückblick zur Besichtigung des Nahwärmenetzes in Lupburg. An der Exkursion haben etwa 35 Personen teilgenommen. Nach einer kurzen Vorstellung der Entstehungsgeschichte des realisierten Nahwärmenetzes durch die Fa. NATURSTROM und den 2. Bürgermeister des Marktes Lupburg wurde das seit 2014 in Betrieb befindliche Heizkraftwerk besichtigt und die Teilnehmer konnten sich ein detailliertes Bild von dessen Funktionsweise machen. Der Markt Lupburg hat ein sehr positives Fazit zu dem Projekt und dem Betreiber gezogen.

2. Die Marktgemeinderäte Franz Kirchdörfer und Klaus Adelhardt teilen nochmals mit, dass zwei Anlieger aus der Sudetenstraße der Ansicht sind, dass die neue Straßenbeleuchtung zu schwach ausgelegt sei.
Die Verwaltung erläutert, dass es dazu bereits einen regen Schriftverkehr zwischen diesen beiden Anliegern und der Verwaltung gibt, in dem die Verwaltung aufzeigt, dass die neue Beleuchtung aufgrund der Funktion der Straße (Anliegerstraße) im Vergleich zum Mühlweg (Haupterschließungsstraße) bewusst unterschiedlich ausgelegt wurde. Die gewählte Beleuchtung ist für den Straßentyp ausreichend und beleuchtet die Sudetenstraße darüber hinaus besser, als es die bisherige Beleuchtung getan hat. Aufgrund des unterschiedlichen Beleuchtungstyps wird dies aber vom Betrachter subjektiv unterschiedlich beurteilt.

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11.1. Information über den Einbau von Lüftungseinrichtungen und Reparaturarbeiten im Bürgerhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 11.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Es hat sich gezeigt, dass im Erdgeschoss und Dachgeschoss des Bürgerhauses die Entlüftung verbessert werden muss. Im Erdgeschoss ist die Luftfeuchtigkeit in den Wintermonaten zu hoch und im Dachgeschoss findet in den Sommermonaten kein ausreichender Luftaustausch statt, so dass sich die Hitze unter dem Dach staut.

Um dies zu beheben wird im Dachgeschoss in den kommenden Monaten ein Fenster auf der Ostseite im Mansardbereich des Daches eingebaut, welches sich automatisch bei Bedarf zur Belüftung öffnet und bei Regen schließt. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 2.000 €.

Im Erdgeschoss sind der Einbau von Lüftungsöffnungen in den Fensterrahmen und der Einbau eines automatischen Lüfters in der Küche geplant um einen stärkeren Luftaustausch zu gewährleisten und die Luftfeuchtigkeit damit nachhaltig zu senken.

Im Erdgeschoss ist im Bereich des Schnittpunktes des Neubaus mit der historischen Außenwand (Kellerabgang) aufsteigende Feuchtigkeit erkennbar, diese Schwachstelle ist bereits in der Bauphase bekannt gewesen, konnte aber mit den seinerzeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht wirtschaftlich behoben werden, so dass bekannt war, dass hier über kurz oder lang wieder Feuchtigkeit auftreten würde. Zwischenzeitlich sind jedoch Sanierplatten am Markt erhältlich, die das Problem langfristig beheben können. Die Reparatur des Feuchteschadens wird in den kommenden Wochen ausgeführt. Die Kosten dafür belaufen sich auf insgesamt ca. 1.500 €.

Im Dachgeschoss wurde auch festgestellt, dass das Geländer des Aufganges zur Empore schadhaft ist. Der Schaden wird in den kommenden Tagen behoben.

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11.2. Fördermittel für den Neubau der Kläranlage Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 11.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Freistaat Bayern hat ein Sonderförderprogramm zur Ertüchtigung von Teichkläranlagen aufgelegt. Die zu erneuernde Kläranlage in Linden kann nach diesem Programm voraussichtlich gefördert werden. Es wurde bereits ein Förderantrag eingereicht. Aus dem Programm werden Fördermittel in Höhe von ca. 135.000 € erwartet, die den von den Bürgern zu tragenden Kostenanteil reduzieren können.

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11.3. Sanierung und Betrieb der gemeindlichen Waschplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.01.2017 ö 11.3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat Angebote für die voraussichtlichen Kosten für die Ertüchtigung der gemeindlichen Waschplätze angefragt, aber die Ergebnisse werden voraussichtlich erst Ende Januar vorliegen. Die Sanierungskosten werden daher erst in der kommenden Sitzung vorgelegt.

Datenstand vom 09.05.2017 07:51 Uhr